Der Flughafen Bremen steht nach dem angekündigten vollständigen Abzug der irischen Low-Cost-Fluggesellschaft Ryanair vor gravierenden wirtschaftlichen und strukturellen Problemen. Wie der Sanierungsgeschäftsführer des Airports, Rainer Schwarz, vor dem Haushalts- und Finanzausschuss der Bremischen Bürgerschaft mitteilte, erhöht sich das kalkulierte Jahresdefizit für das kommende Geschäftsjahr von bislang veranschlagten 13 Millionen Euro auf rund 17 Millionen Euro.
Ursache für diesen spürbaren Fehlbetrag ist der Wegfall von etwa einem Drittel des gesamten Passagieraufkommens am Standort, das bislang durch die Verbindungen von Ryanair generiert wurde. Als unmittelbare Konsolidierungsmaßnahme schlägt die Geschäftsführung die vorübergehende Außerdienststellung von Terminal 2 vor. Zudem wird das Prüfen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nicht ausgeschlossen. Der Fall verdeutlicht die strukturellen Risiken regionaler Verkehrsflughäfen bei einer hohen Abhängigkeit von einzelnen Billigfluggesellschaften sowie die engen beihilferechtlichen Grenzen für kommunale Stützungsmaßnahmen im Rahmen europäischer Regelungen.
Wirtschaftliche Konsequenzen des Ryanair-Rückzugs und Betriebsanpassungen
Der angekündigte Rückzug der irischen Fluggesellschaft Ryanair trifft den Bremer Flughafen an einem empfindlichen Punkt der laufenden Sanierung. Die Airline betrieb über viele Jahre hinweg eine eigene Basis am Standort und deckte einen wesentlichen Teil des Point-to-Point-Verkehrs ab. Mit dem Wegfall dieser Flugbewegungen bricht dem Flughafen nicht nur ein Drittel der Fluggäste weg, sondern auch damit verbundene Entgelte aus der Abfertigung, den Landegebühren sowie den Einnahmen aus dem gewerblichen Anwendungsbereich wie Gastronomie, Parkplätzen und Einzelhandel.
Sanierungsgeschäftsführer Rainer Schwarz bezifferte die finanzielle Lücke im Ausschuss der Bürgerschaft auf zusätzliche vier Millionen Euro, was das erwartete Gesamtdefizit auf 17 Millionen Euro anheben lässt. Um den laufenden Sach- und Personalaufwand kurzfristig an das gesunkene Verkehrsaufkommen anzupassen, schlug die Führung des Airports die Schließung des eigens für den Billigflugverkehr genutzten Terminal 2 vor. Durch die Bündelung des verbleibenden Linien- und Charterverkehrs im Hauptterminal sollen Energiekosten, Instandhaltungsaufwendungen und Sicherheitsdienstleistungen reduziert werden.
Prüfung rechtlicher Restrukturierungsschritte und Neuakquise von Fluggesellschaften
Neben operativen Einschränkungen im Terminalbetrieb schloss Rainer Schwarz auch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung als rechtliches Sanierungsinstrument nicht mehr aus. Ein solches Verfahren würde es der Flughafenbetriebsgesellschaft ermöglichen, unter gerichtlicher Aufsicht und mit eigener Geschäftsführung Altlasten zu ordnen, Verträge anzupassen und die Kostenstrukturen grundlegend zu überarbeiten. Schwarz wies im Ausschuss darauf hin, dass die Bewertung der Zweckmäßigkeit dieses Schrittes noch Zeit erfordere und derzeit intensiv durch Experten geprüft werde.
Gleichzeitig läuft die Akquise neuer Luftverkehrsgesellschaften, um die entstandenen Lücken im Flugplan schrittweise zu schließen. Die Unternehmensführung dämpfte jedoch Erwartungen an eine schnelle Kompensation. Die Wiederbesetzung von Kapazitäten im Ausmaß des bisherigen Ryanair-Angebots lässt sich im aktuellen Marktumfeld kurzfristig kaum realisieren, da Großanbieter ihre Flottenallokationen lange im Voraus planen und stark auf Standorte mit reduzierten Standortkosten fokussieren.
Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und den Tourismussektor
Die Folgen des verringerten Flugangebots beschränken sich nicht auf die Bilanz der Flughafenbetriebsgesellschaft, sondern erfassen auch die Wirtschaft der Hansestadt Bremen. Rainer Schwarz betonte vor dem Ausschuss, dass der Abzug von Ryanair direkte Auswirkungen auf die Ankunftszahlen im Städtetourismus haben wird. Ein wesentlicher Teil der Passagiere der irischen Airline nutzte die Direktverbindungen für Urlaubs- und Wochenendreisen nach Bremen, was Hotelübernachtungen und Umsätze im lokalen Einzelhandel sowie in der Gastronomie generierte.
Der Ausfall dieser Besuchergruppen schwächt die Einnahmesituation im regionalen Dienstleistungssektor. Wirtschaftskammern und Branchenverbände beobachten die Entwicklung mit Sorge, da eine geschrumpfte Anbindung an europäische Zielgebiete auch die Standortattraktivität für ansässige Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr beeinträchtigen kann.
Beihilferechtliche Grenzen der öffentlichen Hand und politische Debatte
Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzbedarfs des Flughafens steht die Politik im Land Bremen vor rechtlichen Hürden. Kai Stührenberg, Staatsrat im Bremer Wirtschaftsressort, erklärte im Haushalts- und Finanzausschuss, dass die öffentliche Hand Wege prüfen müsse, um das Unternehmen finanziell zu stützen. Allerdings setzen die strengen Richtlinien des Europäischen Beihilferechts dem Ausgleich von Betriebsdefiziten durch staatliche Stellen enge Grenzen.
Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen regionale Verkehrsflughäfen langfristig eigenständig wirtschaftlich agieren. Dauerhafte Zuschüsse des Landes zur Deckung der laufenden Betriebskosten sind beihilferechtlich unzulässig oder nur unter strengen Auflagen im Rahmen von genehmigten Sanierungsplänen gestattet. Die Politik in Bremen steht damit vor der Aufgabe, zwischen der Aufrechterhaltung der Luftverkehrsinfrastruktur und den Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts abzuwägen. Die weiteren Entscheidungen über die künftige Fluggastabfertigung und die finanzielle Strukturierung des Flughafens werden in den kommenden Sitzungsperioden der Bürgerschaft erwartet.