Airbus A350 (Foto: Mario Caruana / MAviO News).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Britische Architektin nach Zwischenfall auf Virgin-Atlantic-Flug gerichtlich verurteilt

Werbung

Das Ealing Magistrates’ Court in London hat am 15. Oktober 2026 die britische Architektin Simone de Gale in Abwesenheit wegen vier Straftaten im Zusammenhang mit einem schwerwiegenden Zwischenfall an Bord eines Fluges von Virgin Atlantic schuldig gesprochen.

Der Vorfall ereignete sich am 5. Februar 2026 auf einem Flug von Dubai nach London Heathrow. Da die 44-jährige Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erschien, erließ das Gericht im Anschluss an die Urteilsverkündung einen Haftbefehl.

Nach den Feststellungen des Gerichts begann die Auseinandersetzung, als ein Mitglied der Kabinenbesatzung die Passagierin aufforderte, einen engen Gang nahe einer Familie mit einem schlafenden Kleinkind nicht zu blockieren. Die Festgenommene reagierte darauf mit verbalen Beschimpfungen, erhob Vorwürfe angeblichen Rassismus und wertete das Flugbegleitpersonal ab. Im weiteren Verlauf kam es zu körperlichen Übergriffen, bei denen das Besatzungsmitglied am Oberkörper berührt und an der Kleidung gezogen wurde. Die Festnahme erfolgte unmittelbar nach der Landung in London Heathrow durch Einsatzkräfte der Metropolitan Police.

Das Gericht befand die Gründerin des Architekturbüros Simone de Gale Architects der einfachen Körperverletzung, der Trunkenheit an Bord eines Luftfahrzeugs, des bedrohlichen und missbräuchlichen Verhaltens gegenüber der Kabinenbesatzung sowie des Gebrauchs von Beleidigungen schuldig. Die britische Staatsanwaltschaft legte als Beweismittel Videoaufnahmen der Festnahme vor. Trotz der ausstehenden Vollstreckung des Haftbefehls teilte die Vertretung der Angeklagten mit, dass sich diese zum Zeitpunkt der Verhandlung im Ausland befunden habe.

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Vorfällen mit ausfälligen Passagieren im internationalen Luftverkehr ein. Luftfahrtverbände und Fluggesellschaften fordern seit Längerem eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von Übergriffen auf das Kabinenpersonal, um die Betriebssicherheit an Bord zu gewährleisten und Störungen im Reiseverkehr zu minimieren.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung