Antonov An-124 (Foto: Airport Nürnberg).
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Britischer Gerichtshof weist Antrag von Volga-Dnepr gegen Schadenersatzzahlung an Aercap ab

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Der britische High Court hat einen Antrag der niederländischen Tochtergesellschaft der russischen Frachtfluggesellschaft Volga-Dnepr abgewiesen. Mit diesem Antrag wollte das Unternehmen eine zuvor erlassene Zahlungsanordnung über 203 Millionen US-Dollar an das irische Leasingunternehmen Celestial Aviation, eine Tochter der Aercap-Gruppe, reduzieren. Volga-Dnepr argumentierte, daß die Zahlungsanordnung angesichts der gegen Rußland verhängten Sanktionen eine Verletzung dieser Sanktionen darstellen würde. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück, wie die Zeitung Irish Independent berichtete.

Die geforderte Summe resultiert aus einem Rechtsstreit zwischen Celestial Aviation und Volga-Dnepr im Zusammenhang mit Leasingverträgen für Flugzeuge, die nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine beendet wurden. Die Gelder, um die es geht, befinden sich derzeit auf einem gesperrten Konto in den Niederlanden und reichen ohnehin nicht aus, um die gesamte Forderung von Aercap zu begleichen.

Das Gericht stellte in seiner Begründung fest, daß keine tatsächliche Gefahr einer Mißachtung des Gerichtsbeschlusses bestehe, falls Sanktionen eine tatsächliche Zahlung verhindern sollten. Daher ließ das High Court die ursprüngliche Zahlungsanordnung unverändert bestehen. Dieser Entscheid unterstreicht, daß bestehende Gerichtsurteile auch im Kontext internationaler Sanktionen grundsätzlich ihre Gültigkeit behalten, solange keine aktive Umgehung der Sanktionen beabsichtigt ist.

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