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British Airways: Maskenverweigernder Pilot verliert Kündigungsklage vor Gericht

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Ein Pilot der British Airways, der sich während der Corona-Pandemie weigerte eine Maske zu tragen, verlor vor dem zuständigen Arbeitsgericht einen Rechtsstreit gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Das Gericht lehnte die Argumente, die auch in Richtung religiöse Themen gingen, ab.

Der Mann war als Erster Offizier für British Airways tätig. Während der Corona-Pandemie kam es zum Zerwürfnis, denn er soll sich strikt geweigert haben die damalige Maskenpflicht zu befolgen. In weiterer Folge sprach die Fluggesellschaft die Kündigung aus. Der Flugzeugführer wollte dies nicht akzeptieren und zog vor das zuständige Arbeitsgericht.

Während der mündlichen Verhandlung, von der unter anderem „Mail Online“ berichtet, soll der Co-Pilot gesagt haben, dass er als „souveränes Wesen, das ein Recht darauf hat, frei zu atmen“. Weiters argumentierte er, dass seine Verweigerung eine Maske zu tragen „einer religiösen Überzeugung entspreche und daher geschützt werden müsse“. Der Mann stellte auch einen Vergleich zwischen Maske und Kopftüchern, die beispielsweise im Islam weitverbreitet sind, an.

Die vorsitzende Richterin überzeugte das Vorberingen des gekündigten Ersten Offiziers aber nicht. Sie wies es zurück, dass Kündigungen, die aufgrund der Verweigerung Masken zu tragen, gegen die Gleichstellungsgesetze des Vereinigten Königreichs verstoßen würden. Weiters stellte sie fest, dass der Co-Pilot durch seine Verweigerung das Recht auf Leben anderer Personen beinträchtigen könnte, denn diese könnten ohne Maske leichter mit Covid-19 angesteckt werden. Das Vorgehen der Fluggesellschaft British Airways habe den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprochen.

Letztlich wurde die Klage abgewiesen. In der Urteilsbegründung sagte die Richterin unter anderem, dass der Kläger „zu erkennen scheint, dass die Ausübung seiner Menschenrechte in Bezug auf das Nichttragen einer Maske ein Problem für diejenigen darstellen könnte, die gefährdet sind. Seine Überzeugung steht daher im Widerspruch zu den Grundrechten anderer, wie z.B. Artikel 2, Recht auf Leben.“

Es ist darauf hinzuweisen, dass British Airways den Kläger nicht vollständig gekündigt hatte, sondern aufgrund seiner Verweigerung eine Maske zu tragen, auf unbestimmte Zeit in unbezahlten Urlaub versetzt hat. Da während dieser Zeit kein Gehalt bezahlt wird, wurde dies seitens des Piloten als Kündigung empfunden. Dieser war seit 1996 für British Airways tätig und war zum Zeitpunkt des Vorfalls, der zum Zerwürfnis geführt hat, aufgrund der Pandemie bereits rund 20 Monate nicht im Flugdienst. Sein „Comeback“ wurde durch die Maskenverweigerung verhindert.

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1 Comment

  • Jens , 21. September 2023 @ 09:32

    Das wird einen Knall geben, wenn der ganze Zirkus schlußendlich zusammenkracht.

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