Bundesarbeitsgericht entschied zu Lufthansa-Altersversorgung

Bombardier CRJ-900 (Foto. Jan Gruber).
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Bundesarbeitsgericht entschied zu Lufthansa-Altersversorgung

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Die Flugbegleitergewerkschaft UFO und Lufthansa tragen schon seit längerer Zeit einen Rechtsstreit hinsichtlich der Anwendung von Tarifverträgen zur Altersversorgung aus. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun in mehreren Verträgen.

Das könnte sich auf mehrere bestehende Tarifverträge auswirken. Laut Lufthansa liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Im Rechtsstreit geht es um Tarifverträge, die im Jahr 2003 mit UFO und Verdi abgeschlossen wurden. Diese wurden vom Arbeitgeber per 31. Dezember 2021 aufgekündigt.

Im Anschluss wurde eine neue Vereinbarung, jedoch nur mit UFO, abgeschlossen. Diese Gewerkschaft soll sich über die Jahre hinweg zur mitgliederstärksten im Bereich der Kranich-Kabine entwickelt haben. Das Bundesarbeitsgericht entschied aufgrund von sechs Einzelklagen, die Flugbegleiter eingebracht hatten, dass sie Anspruch auf die von ihnen eingeklagte „alte Versorgungsregelung“ haben. Die Verfahren zogen sich über mehrere Jahre über alle Instanzen hinweg.

Laut Lufthansa habe das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass „es keine Kombination unterschiedlicher Tarifwerke geben kann“. Konkret würde dies zum Beispiel bedeuten, dass für Kläger, die auf Anwendung der „alten Versorgungsregelung“ bestehen, auch der damals angewandte – niedrigere – Vergütungstarifvertrag aus dem Jahr 2009 zur Anwendung kommt.

 Noch steht das schriftliche ausführliche Urteil aus. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die vom BAG dargelegte Rechtslage über die sechs Einzelfälle hinauswirkt und gegebenenfalls die heutige Praxis der Anwendung der aktuelleren Tarifverträge in Frage stellt. Die Folgen des Urteils wären dann nicht nur auf die von den Klägern begehrte sogenannte „alte Versorgung“ begrenzt.

Da die schriftliche Urteilsbegründung erst in einigen Wochen bis Monaten zu erwarten ist, sind die möglichen Auswirkungen auf die Tarifbedingungen der Lufthansa Flugbegleiter derzeitig noch nicht verlässlich absehbar. Bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung wird Lufthansa keine Veränderungen der bisherigen Vergütungsabrechnungen vornehmen, muss sich aber etwa eine mögliche Neuberechnung der Vergütung, ggf. auch verbunden mit einer Teilrückforderung, vorbehalten.

Lufthansa wird die Rechtslage umgehend nach Erhalt der Entscheidungsgründe der Urteile prüfen und etwaige sich hieraus ergebenden Änderungen veranlassen. Lufthansa ist darüber hinaus bereits auf die Tarifpartner zugegangen, um mit ihnen gemeinsam eine tarifliche Lösung zu erreichen.

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