Die Deutsche Bahn AG hat verhält sich aus der Sicht des Bundeskartellamts gegenüber Mobilitätsplattformen diskriminierend. Die Behörde ist der Ansicht, dass Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, Rabattverbote und die Verweigerung von Provisionen wettbewerbswidrig sind. Die DB AG klagt gegen die Endscheidung der Wettbewerbshüter.
In zumindest einer Sache sind sich Ryanair und die Deutsche Bahn sehr ähnlich. Beide Konzerne haben etwas dagegen, wenn Drittanbieter ihre Tickets verkaufen. Offenbar wäre es diesen am liebsten, wenn nur sie und niemand anderer den Vertrieb erledigt. Die Deutsche Bahn duldet Drittanbieter, die beispielsweise über Apps aktiv sind, legt jedoch harte Bedingungen auf.
Genau diese wurden nun vom Bundeskartellamt für wettbewerbswidrig erklärt. Auch der Umstand, dass man anderen Plattformen keinen Zugang zu den Echtzeit-Verkehrsdaten gewähren möchte, stuft die Behörde als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung ein. Besonders im Visier hat man auch die App des Eisenbahnbetreibers.
Das Bundeskartellamt vertritt die Ansicht, dass es wettbewerbswidrig ist, dass die Deutsche Bahn Drittanbietern ein Werbeverbot auferlegt, die Preise bestimmt und auch eigene Rabattaktionen bzw. Kundenbindungsprogramme untersagt. Davon ausgenommen sind besondere Aktionen der DB, die gezielt der besseren Auslastung einzelner Züge dienen. Auch müsse die Bahn Provisionen bezahlen, die zumindest die Zahlungs- und Buchungskosten abdecken.
Die Deutsche Bahn denkt aber nicht daran mit Drittanbietern in jener Form, die das Bundeskartellamt fordert, zusammenzuarbeiten. Man hat angekündigt, dass man gegen die Entscheidung der Behörde klagen wird, denn besonders der Umstand, dass man Online-Plattformen für den Verkauf von Fahrkarten Provisionen bezahlen soll, stößt dem Staatskonzern sauer auf. Man verweist darauf, dass man selbst ein umfangreiches Vertriebsnetz habe und Drittanbieter keinen Mehrwert bieten würden. Auch ist man der Ansicht, dass die Entscheidung lediglich dazu beitragen würde U.S.-amerikanische Konzerne zu fördern und in weiterer Folge könnte dies „weitreichende wirtschaftliche Folgen“ für die Deutsche Bahn AG haben. Ausgesprochen hat man es nicht, aber zwischen den Zeilen lässt sich vermuten, dass etwaige Mehrkosten an die Fahrgäste weitergereicht werden könnten.