Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Konsultation zur umfassenden Revision des Schweizer Luftfahrtgesetzes eröffnet. Die öffentliche Konsultation, die bis zum 28. November 2024 läuft, behandelt unter anderem Fragen der strafrechtlichen Zuständigkeit bei Flugunfällen, Altersgrenzen für Pilotinnen und Piloten sowie Aspekte des Flughafens und Beschaffungswesens. Ziel der Revision ist es, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, die auf frühere parlamentarische Vorstöße im Bereich der Zivilluftfahrt reagieren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Gesetzesrevision betrifft den Schutz von Informationen zu sicherheitsrelevanten Ereignissen. Künftig sollen Audit- und Inspektionsberichte sowie Meldungen von Pilotinnen und Piloten vor öffentlicher Einsichtnahme geschützt werden, um die Qualität der Sicherheitsmeldungen zu sichern. Zudem wird das Prinzip der „Just Culture“ im Gesetz verankert, um sicherzustellen, dass Personen, die sicherheitsrelevante Vorfälle melden, nicht benachteiligt werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Bestandesschutz für die Landesflughäfen Zürich und Genf, um deren betriebliche Rahmenbedingungen zu sichern. Das Gesetz soll auch die Möglichkeiten zur Auslagerung von Flugsicherungsdiensten erweitern und detailliertere Regelungen für Sicherheitsüberprüfungen und den Austausch von Informationen zwischen Behörden und Industrie schaffen. Die Revision sieht zudem vor, dass Flugplatzleiter bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch Kontrollen durch die Polizei anordnen können. Darüber hinaus dürfen Flughäfen künftig konfisziertes Eigentum verwerten und biometrische Daten für die Passagierkontrolle verwenden.