Die österreichische Bundesregierung hat sich am 22. Oktober 2026 auf eine umfassende Strukturreform der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) geeinigt. Die von Mobilitätsminister Peter Hanke vorgelegte Novelle des Bundesbahngesetzes sieht eine Umgestaltung der Konzernstruktur vor, die mit dem Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten soll.
Durch die Bereinigung von Doppelgleisigkeiten und die Straffung organisatorischer Abläufe strebt die Unternehmensführung jährliche Einsparungen von rund 80 Millionen Euro an. Flankierend zur strukturellen Anpassung wurde die künftige Wertsicherung des Klimatickets Österreich sowie der Autobahnvignette auf zwei Prozent begrenzt.
Im Zentrum der Gesetzesanpassung steht die Umwandlung der bisherigen Aktiengesellschaften ÖBB-Personenverkehr und Rail Cargo Austria in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Parallel dazu werden die ÖBB-Produktion GmbH sowie die ÖBB-Technische Services-GmbH organisatorisch direkt als Tochtergesellschaften der ÖBB-Holding AG untergeordnet. Gleichzeitig rückt die Holding von einer rein strategischen Steuerungsebene in eine operative Verantwortung auf. Hierzu wird das Vorstandsgremium der Holding um einen Chief Operating Officer (COO) erweitert. Die ÖBB-Infrastruktur AG bleibt als eigenständige Aktiengesellschaft in ihrer bestehenden Rechtsform erhalten.
Der Umbau erfolgt vor dem Hintergrund veränderter Marktdynamiken im österreichischen Eisenbahnsektor. Während 2016 insgesamt 63 Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Netz registriert waren, stieg deren Anzahl bis 2026 auf 98 Anbieter an. Zudem nahm das Fahrgastaufkommen im Personenverkehr im Jahr 2025 auf rund 350 Millionen Reisende zu. Bereits vor der gesetzlichen Neuausrichtung hat die Konzernführung die interne Produktionsreform „PR 26“ eingeleitet, die eine zentralisierte Steuerung von Lokomotiven, Wagenmaterial und Triebfahrzeugführern vorsieht. Der operative Start der angepassten Produktionsprozesse ist für den 1. Juli 2027 terminiert.