Deutscher Reisepass (Foto: Robert Spohr).
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Bundesregierung lehnt Ausweispflicht beim Boarding vorerst ab

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Die Bundesregierung hat einen Vorstoß des Bundesrates zurückgewiesen, der eine verpflichtende Identitätskontrolle für alle Fluggäste vor dem Betreten eines Flugzeugs vorsah. Während Länder wie Frankreich, Spanien und Belgien bereits seit geraumer Zeit einen Abgleich von Ausweisdokumenten und Bordkarten am Gate praktizieren, bleibt Deutschland bei seiner bisherigen Regelung.

Diese sieht vor, dass innerhalb des Schengen-Raums bei Passagieren, die online einchecken und lediglich mit Handgepäck reisen, oft keine physische Kontrolle der Identität durch das Personal oder staatliche Stellen erfolgt. Die Bundesregierung begründete ihre Ablehnung im Rahmen der aktuellen Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz mit noch offenen Prüffragen und unterschiedlichen Positionen innerhalb der beteiligten Ministerien.

Kritik an dieser Entscheidung kommt insbesondere von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie aus dem niedersächsischen Innenministerium, das die Initiative in die Länderkammer eingebracht hatte. Sicherheitsexperten argumentieren, dass die mangelnde Kenntnis über die tatsächliche Identität der Fluggäste eine erhebliche Lücke bei der Verfolgung von Straftaten und der Abwehr terroristischer Gefahren darstelle. Ein systematischer Datenabgleich würde die Arbeit der Bundespolizei massiv erleichtern. Demgegenüber betonen Befürworter der aktuellen Regelung, darunter Vertreter der Grünen im Bundestag, dass private Luftfahrtunternehmen nicht als „Ersatzpolizei“ herhalten sollten und staatliche Kontrollaufgaben nicht ohne Weiteres an die Privatwirtschaft delegiert werden dürften.

Die Luftverkehrswirtschaft selbst warnt eindringlich vor den operativen Folgen einer Kontrollpflicht am Gate. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und der Flughafenverband ADV weisen darauf hin, dass zusätzliche manuelle Kontrollen die Pünktlichkeit gefährden und die ohnehin belastete Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrsstandorts weiter schwächen könnten. Zudem wird bezweifelt, ob ein rein administrativer Namensabgleich tatsächlich einen Sicherheitsgewinn bringt, da die physische Luftsicherheitskontrolle von Personen und Gepäck davon unberührt bleibt. Automatisierte biometrische Verfahren könnten zwar eine Lösung bieten, scheitern jedoch derzeit an den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung amtlicher Passdaten durch private Akteure.

Zusätzliche Recherchen zeigen, dass das Thema bereits seit 2018 regelmäßig die politischen Gremien beschäftigt, ohne dass ein Konsens erzielt wurde. Italien hatte eine ähnliche Verpflichtung erst kürzlich wieder abgeschafft, um die Abläufe an den Flughäfen zu beschleunigen und den Flugverkehr rechtlich stärker mit dem Bahnverkehr gleichzustellen, wo ebenfalls keine generelle Ausweispflicht besteht. In Deutschland laufen die Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz im Bundestag derweil weiter. Neben der Identitätsprüfung stehen dabei auch neue Regelungen zur Drohnenabwehr und zur Modernisierung der Flughafeninfrastruktur auf der Agenda, wobei eine Entscheidung über den Namensabgleich wohl erst in einer späteren Überarbeitung des Gesetzes zu erwarten ist.

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