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Bundestag beschließt Verschärfung der Luftsicherheit und Drohnenabwehr

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Der Deutsche Bundestag hat eine umfassende Reform des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet, um auf die wachsende Bedrohung durch unbemannte Flugobjekte und unbefugtes Eindringen in Flughafenbereiche zu reagieren.

Die Neuregelung sieht vor, die bürokratischen Hürden für den Einsatz der Bundeswehr im Inland signifikant zu senken. Künftig kann das Verteidigungsministerium im Rahmen der Amtshilfe eigenständig über Unterstützungsmaßnahmen zur Drohnenabwehr entscheiden, ohne dass eine vorherige Abstimmung mit dem Innenministerium zwingend erforderlich ist. In extremen Gefahrensituationen, in denen ein schweres Unglück droht, erhalten Soldaten zudem die rechtliche Befugnis, Drohnen im zivilen Luftraum gezielt abzuschießen.

Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzespakets ist die Einführung eines neuen Straftatbestands für das vorsätzliche Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Wer unbefugt auf das Rollfeld oder in andere geschützte Zonen gelangt und dadurch den Luftverkehr gefährdet, muss künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Diese Verschärfung ist eine direkte Reaktion auf die Vorfälle der vergangenen Jahre, bei denen Aktivistengruppen durch Blockadeaktionen den Betrieb an großen Drehkreuzen wie Frankfurt oder München zeitweise lahmlegten. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz setzt hierbei auf eine starke abschreckende Wirkung, um die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur und der internationalen Lieferketten zu gewährleisten.

Trotz der Zustimmung im Parlament bleibt die stärkere Einbindung der Streitkräfte im Inneren politisch umstritten. Während Sicherheitsverbände und der Flughafenverband ADV die kürzeren Entscheidungswege begrüßen, äußern Rechtsgelehrte und Teile der Opposition verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und der Kompetenzverteilung zwischen Polizei und Militär. Kritiker warnen vor einer schwindenden Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Parallel dazu forderte der Bundesrat zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa verpflichtende Identitätskontrollen beim Boarding, um bestehende Informationslücken im Passagierverkehr zu schließen.

Die technische Umsetzung der Abwehr erfolgt unter anderem durch spezialisierte Abfangsysteme, die bereits im Rahmen von Großübungen wie „Red Storm Bravo“ erprobt wurden. Hierbei kommen sowohl elektronische Störsender als auch physische Abfangdrohnen zum Einsatz. Die Reform verdeutlicht die veränderte Sicherheitswahrnehmung in Deutschland, die Drohnenvorfälle zunehmend als Teil einer hybriden Bedrohungslage einstuft. Für die Betreiber von Verkehrsflughäfen bedeutet das neue Gesetz eine rechtliche Absicherung bei der Implementierung moderner Detektions- und Abwehrtechnik, um Sabotageakte und Spionage künftig effektiver unterbinden zu können.

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