Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet und damit eine tiefgreifende rechtliche Neubewertung von Verkehrsprojekten beschlossen.
Ein zentraler und im Vorfeld stark diskutierter Bestandteil des Gesetzespakets ist die gesetzliche Festlegung, dass der Bau und die Erweiterung von Flughäfen in Deutschland künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Durch diese Neuerung wird der Flughafeninfrastruktur bei behördlichen Abwägungsentscheidungen und Gerichtsverfahren eine deutlich höhere rechtliche Priorität eingeräumt. Ziel der gesetzlichen Initiative ist es, langwierige Genehmigungsprozesse für essentielle Verkehrswege massiv zu verkürzen.
Die Einstufung stärkt die Position der Flughafenbetreiber im internationalen Standortwettbewerb erheblich. Bislang verzögerten sich Erweiterungen von Startbahnen, Terminals oder Frachthallen aufgrund komplexer rechtlicher Abwägungen oft über viele Jahre oder gar Jahrzehnte. Durch die Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses erhalten Genehmigungsbehörden nun eine klarere rechtliche Grundlage, um Bedarfe der wirtschaftlichen Konnektivität, der Versorgungssicherheit sowie der nationalen Krisenvorsorge gegenüber konkurrierenden Nutzungsinteressen vorrangig zu behandeln. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte in diesem Zusammenhang, dass der beschleunigte Abfluss von Investitionsmitteln zur Modernisierung der gesamten deutschen Verkehrsinfrastruktur dringend geboten sei.
Der Flughafenverband ADV begrüßte die Entscheidung des Parlaments nachdrücklich und wertete den Beschluss als klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Deutschland. ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel wies darauf hin, dass die adäquate Berücksichtigung der Flughäfen im ursprünglichen Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr noch gefehlt hatte und erst durch die parlamentarischen Verhandlungen der Koalitionsfraktionen eingebracht wurde. Das neue Regelwerk sieht zudem vor, dass Genehmigungsbehörden bei neuen Anträgen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten entscheiden müssen, um die Planungsgeschwindigkeit signifikant zu erhöhen und Doppelprüfungen abzubauen. Die Neuregelung ist Teil eines größeren Mobilitätsprogramms, das durch ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen zur Modernisierung von Schienen, Straßen, Wasserwegen und Luftfahrtknotenpunkten flankiert wird.