Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Wiener Landesregierung zur UVP-Pflicht der Seilbahn Kahlenberg aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Prüfung an die Landesregierung zurückverwiesen. Dies bedeutet, dass die Entscheidung, ob für das Seilbahnprojekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, neu aufgerollt wird.
Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH, bedauert die damit verbundenen Verzögerungen und sieht die Notwendigkeit einer schnellen Klärung aus Sicht des Klimaschutzes. Er betont, dass die Entscheidung der Wiener UVP-Behörde mit der nötigen Sorgfalt getroffen wurde und respektiert die Entscheidung des Gerichts, auch wenn sie zu weiteren Verzögerungen führt.
Laut Dejaco ist nach 1,5 Jahren seit der Beantragung der UVP-Pflicht weiterhin unklar, welches Genehmigungsverfahren für die Seilbahn zur Anwendung kommen soll. Der Geschäftsführer bleibt jedoch optimistisch, dass am Ende des Prozesses die Einhaltung aller Genehmigungskriterien für die Seilbahn Kahlenberg festgestellt wird.