Ryanair kassierte vor Gericht in Ungarn eine weitere Schlappe gegen den Mitbewerber Wizzair. Nach dem Erlass einer Einstweiligen Verfügung, die die Verwendung der Marke Buzz aufgrund von Verwechslungsgefahr untersagte, bestätigte nun das zuständige Gericht die Entscheidung.
Dem Urteil nach, gegen das Ryanair ein Rechtsmittel zusteht, ist die Verwendung der Marke Buzz sowie der Internetdomain www.buzzair.com auf dem ungarischen Markt unzulässig. Zu hoch wäre die Verwechslungsgefahr. Das ungarische Gericht schloss sich damit weitgehend dem Antrag von Wizzair an und schmetterte die Gegenargumente von Ryanair ab.
Ein wenig belustigend ist die Vorgehensweise dennoch, denn die Basis wird zwar Buzz betrieben, jedoch werden alle Flüge weiterhin als Ryanair vermarktet. Lediglich die Registrierung der Boeing 737-800 ist polnisch, die Crews tragen Uniformen mit Buzz-Logo und weisen auf die Durchführung durch diesen Carrier hin. Selbst auf den Sicherheitskarten ist noch immer das Ryanair-Sun-Logo zu sehen. Es ist anzunehmen, dass der irische Konzern das ungarische Urteil nicht auf sich sitzen lassen wird und in Berufung gehen wird.