September 13, 2020

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September 13, 2020

Kärnten subventioniert den Airport kräftig

Seit einigen Wochen ist bekannt, dass die Lilihill Group ihre Anteile am Klagenfurter Flughafen weiter aufstocken will. Dazu laufen bereits Verhandlungen mit Land Kärnten und Stadt Klagenfurt. Über den Inhalt der Gespräche schweigt sich die Landesregierung aus, da Stillschweigen vereinbart wurde. Das ist der Opposition naturgemäß ein Dorn im Auge. Jedenfalls fordert die Landespolitik nachhaltige Investitionen in den Airport. Allerdings scheint sich die ganze Diskussion in Sachen jener Grundstücke, die zwar zum Flughafen gehören, jedoch für den Betrieb nicht zwingend notwendig sind, zu spießen. Diese können nur mit Zustimmung von Stadt Klagenfurt und Land Kärnten verkauft werden. Zum Teil gelten die Flächen als durchaus wertvoll. Zuletzt übte der Landesrechnungshof erhebliche Kritik an der Teilprivatisierung, die im Jahr 2018 über die Bühne gegangen ist. Seither hält die Lilihill Group die Mehrheit. Das Portal 5min.at berichtet unter Berufung auf das Referat von Landesrat Martin Gruber (ÖVP), dass Kärnten im Vorjahr 666.000 Euro für die Sicherheitsinfrastruktur des Klagenfurter Flughafens überwiesen hat. Weiters kann die Betreibergesellschaft noch Zuschüsse in der Höhe von 2,64 Millionen Euro beim Land abrufen. Die Stadt ist noch zu 827.000 Euro verpflichtet, wobei beide Zusagen bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags erteilt wurden.

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Lübeck: Unbekannte warfen stinkende Flüssigkeit ins Terminal

In der Nacht vom 12. auf den 13. September 2020 warfen Unbekannte Behälter mit einer übelriechenden Flüssigkeit durch die Scheiben des Terminals am Flughafen Lübeck. Worum es sich genau handelt und wer hinter der Aktion steckt, ist nach Angaben der lokalen Polizei noch unklar und derzeit Gegenstand von Ermittlungen. Der Norddeutsche Rundfunk berichtet, dass die Exekutive und die Feuerwehr in Schutzanzügen anrücken mussten. Die stinkende Flüssigkeit wurde aufgenommen und entfernt. Proben werden derzeit im Labor der Kriminalpolizei ausgewertet, um Erkenntnisse darüber zu erlangen worum es sich eigentlich handelt. Die Hintergründe sind vollkommen unklar. Auch ist nicht bekannt, ob ein Zusammenhang mit dem Zwischenfall, den selbsternannte Klimaschützer vor einigen Wochen verursacht haben, besteht. Der Flugverkehr soll jedenfalls von der stinkenden Flüssigkeit nicht beeinträchtig gewesen sein.

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Übersicht: Große Unterschiede beim Handgepäck

Bis vor wenigen Jahren war die erlaubte Größe des Handgepäcks bei fast allen Airlines einheitlich. Lediglich beim maximalen Gewicht gab es schon damals Abweichungen. Mittlerweile sind Labels „cabinfriendly“ kein guter Ratgeber mehr, denn die Bestimmungen gleichen einem Dschungel und werden von manchen Airlines auch regelmäßig geändert. Wer nun glaubt, dass Ryanair und Wizzair besonders dreiste Bestimmungen für das Handgepäck haben, der ist noch nicht mit Condor geflogen. Die deutsche Ferienfluggesellschaft erlaubt in den günstigsten Tarifen so kleine Dimensionen wie keine andere Airline. Abgeschaut hat man sich das offensichtlich von Ryanair und Wizzair, jedoch selbst noch ein wenig nachgeschärft. Gerade bei Billigfluggesellschaften ist es möglich, dass gegen Zahlung einer Gebühr („Priority Paket“) mehr Handgepäck mitgenommen werden darf. Vorsicht: Am Gate kann es sehr teuer werden, wenn die Abmessungen zu groß sind oder man ein zweites Kabinengepäckstück dabei hat. Bei manchen Airlines laufen Damen mit ihren Handtaschen sogar schnurstracks in die Abzockfalle. Zum Glück sind nicht alle Fluggesellschaften so knickrig. In der nachstehenden Übersicht sind die per 13. September 2020 gültigen Handgepäcksbestimmungen, jeweils im billigsten Economy-Tarif (ohne Vielfliegerkarte und/oder optionale Extras wie Priority-Pakete) dargestellt. Airline Abmessungen Gewicht Aer Lingus 55 x 40 x 24 cm48 x 33 x 20 cm (Aer Lingus Regional) 10kg7 kg (Aer Lingus Regional) Aeroflot 55 x 40 x 25 cm + kleine Tasche 10kg (5kg kleine Tasche) Air Baltic 55 x 40 x 23 cm 8kg Air Canada 55 x 40 x 23 cmzusätzlich 43 x 33 x 16 cm Keine Beschränkung Air Europa 55 x 35

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Buzz: Gericht verpasst Ryanair weitere Watschn

Ryanair kassierte vor Gericht in Ungarn eine weitere Schlappe gegen den Mitbewerber Wizzair. Nach dem Erlass einer Einstweiligen Verfügung, die die Verwendung der Marke Buzz aufgrund von Verwechslungsgefahr untersagte, bestätigte nun das zuständige Gericht die Entscheidung. Dem Urteil nach, gegen das Ryanair ein Rechtsmittel zusteht, ist die Verwendung der Marke Buzz sowie der Internetdomain www.buzzair.com auf dem ungarischen Markt unzulässig. Zu hoch wäre die Verwechslungsgefahr. Das ungarische Gericht schloss sich damit weitgehend dem Antrag von Wizzair an und schmetterte die Gegenargumente von Ryanair ab. Ein wenig belustigend ist die Vorgehensweise dennoch, denn die Basis wird zwar Buzz betrieben, jedoch werden alle Flüge weiterhin als Ryanair vermarktet. Lediglich die Registrierung der Boeing 737-800 ist polnisch, die Crews tragen Uniformen mit Buzz-Logo und weisen auf die Durchführung durch diesen Carrier hin. Selbst auf den Sicherheitskarten ist noch immer das Ryanair-Sun-Logo zu sehen. Es ist anzunehmen, dass der irische Konzern das ungarische Urteil nicht auf sich sitzen lassen wird und in Berufung gehen wird.

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Mythos Lounge: Wie kommt man eigentlich rein?

Lounges haben oftmals den Ruf besonders luxuriöse Orte zu sein. Manchmal trifft das auch zu, doch es gibt leider auch exklusive Wartebereiche, die schlichtweg ihr Geld nicht wert sind. Nicht überall erhalten Reisende beste Mahlzeiten und eine reichhaltige Getränkeauswahl. Vielen stellt sich allerdings auch die Frage: Wie komme ich eigentlich rein? Zunächst muss unterschieden werden um welchen Lounge-Typ es sich eigentlich handelt, denn es gibt in der Tat verschiedene. Einige werden von Airlines und/oder Bahngesellschaften angeboten, andere von Flughäfen und wieder andere von Kreditkartengesellschaften und/oder unabhängigen Betreibern. Die beiden zuletzt genannten Arten sind im Regelfall für jeden Besucher gegen Zahlung einer Eintrittsgebühr offen. Manche Fluggesellschaften ermöglichen ebenfalls gegen Entrichtung einer Gebühr die Nutzung und zwar unabhängig von der Reiseklasse des Tickets. Airline-Lounges: Diese richten sich primär an Passagiere, die Flugscheine der Business- oder First-Class haben. Häufig können auch Vielflieger ab einem bestimmten Status den exklusiven Wartebereich ohne Aufpreis nutzen. Voraussetzung ist in beiden Fällen im Regelfall, dass man über ein gültiges Ticket der jeweiligen Airline oder Allianz verfügt. An Drehkreuzen gibt es häufig verschiedene Lounges, deren Zutritt sich nach der Buchungsklasse und/oder dem Statuslevel der Vielfliegerkarte richtet. Manchmal ist es auch möglich, dass zumindest ein Gast kostenfrei mitgenommen werden kann. Das ist allerdings keine allgemeingültige Regel, denn die Bestimmungen unterscheiden sich je nach Airline zum Teil enorm. Ohne entsprechendes Ticket oder Vielfliegerkarte mit ausreichendem Status gibt es unter normalen Umständen keinen Eintritt. Wer über beides nicht verfügt, kann höchstens versuchen vor der Lounge einen anderen Reisenden anzusprechen und fragen, ob

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