
AirAdvisor präsentiert digitales Werkzeug zur Gepäckentschädigung für Flugreisende
Die internationale Legal-Tech-Plattform AirAdvisor, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert hat, hat heute die Einführung ihres ersten vollständig digitalen Werkzeuges zur Gepäckentschädigung bekanntgegeben. Dieses neue System soll Reisenden ermöglichen, Entschädigungsansprüche für verlorenes oder verspätetes Gepäck bei großen Fluggesellschaften geltend zu machen, ohne sich durch einen umfangreichen Papierkrieg kämpfen zu müssen. Nach Schätzungen von AirAdvisor werden allein in den Vereinigten Staaten jährlich etwa 3 Millionen Gepäckstücke fehlerhaft behandelt, wodurch Fluggesellschaften potenziell bis zu 14 Milliarden US-Dollar an Entschädigungen schulden könnten. Das neue digitale Werkzeug soll den oft frustrierenden Prozeß der Gepäckreklamation vereinfachen. Insbesondere in den Vereinigten Staaten, wo Fluggesellschaften ihre eigenen Regeln und strenge Fristen anwenden sowie fehlende Dokumente häufig die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren, soll dies eine Erleichterung schaffen. „Gepäckstörungen können ganze Reisen entgleisen lassen, und die Navigation durch den Anspruchsprozeß in den USA ist ein Labyrinth“, sagte Anton Radchenko, Gründer und CEO von AirAdvisor und ein auf Luftfahrtrecht spezialisierter Anwalt. „Wir haben ein intelligenteres, automatisiertes Werkzeug entwickelt, das Reisenden die Kontrolle zurückgibt und ihnen hilft, ihr Geld zurückzubekommen.“ Das neue, durch künstliche Intelligenz unterstützte System von AirAdvisor ermöglicht es Benutzern, Ansprüche für verlorenes oder verspätetes Gepäck auf nationalen und internationalen Flügen einzureichen und die Berechtigung zur Entschädigung automatisch zu verfolgen, basierend auf Fluggesellschaft, Route und vorhandener Dokumentation. Es erlaubt das sichere Hochladen von Belegen wie PIRs (Property Irregularity Reports) und Quittungen sowie die Schätzung von Erstattungsbeträgen gemäß den Vorschriften des US-Verkehrsministeriums (DOT) und der Montrealer Konvention. Auch Ansprüche für Hilfsgeräte oder Mobilitätshilfen, wie Rollstühle, können bearbeitet werden.








