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Dieter Vranckx übernimmt Präsidium des Swiss-Verwaltungsrats

Bei der Fluggesellschaft Swiss International Air Lines kommt es zu einer personellen Neuordnung an der Spitze des Kontrollgremiums. Dieter Vranckx hat mit Wirkung zum Sommer 2026 den Vorsitz im Verwaltungsrat der Schweizer Lufthansa-Tochter übernommen. Er tritt damit die Nachfolge von Reto Francioni an, der das Amt seit dem Jahr 2016 innehatte und sich im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stellte. Vranckx verfügt über eine langjährige Vernetzung innerhalb des Konzerns und leitete die Fluggesellschaft bereits zwischen 2021 und Sommer 2024 als operativer Vorstandsvorsitzender (CEO), bevor er als kommerzieller Vorstand (CCO) in die Konzernleitung der Deutschen Lufthansa AG nach Frankfurt wechselte. Neben dem Wechsel an der Spitze des Präsidiums verzeichnet der Verwaltungsrat der Schweizer Fluggesellschaft einen weiteren personellen Neuzugang aus den Reihen des Mutterkonzerns. Ashwin Bhat, der seit April 2023 als Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo AG amtiert, wurde neu in das Aufsichtsgremium der Swiss gewählt. Die Berufung von zwei aktiven Mitgliedern des Lufthansa-Führungsteams unterstreicht die enge personelle und operative Verflechtung zwischen der Schweizer Tochtergesellschaft und der Konzernzentrale in Deutschland. Die Besetzung spiegelt die etablierte Praxis wider, Schlüsselpositionen in den Kontrollorganen der Tochtergesellschaften mit Managern aus dem erweiterten Konzernkreis zu besetzen. Luftfahrtexperten betrachten diese personelle Konzentration im Verwaltungsrat der Swiss durchaus differenziert. Zwar sichert die Berufung des früheren Swiss-Chefs Vranckx Kontinuität und ein tiefes Verständnis für den Schweizer Luftverkehrsmarkt, doch birgt die starke Präsenz von Frankfurter Konzernmanagern im Verwaltungsrat auch ein gewisses Konfliktpotenzial bezüglich der nationalen Eigenständigkeit der Fluggesellschaft. In der Vergangenheit gab es in der Schweiz

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Stadt Norderstedt erwirbt ehemaliges Bürogebäude der Lufthansa

Die schleswig-holsteinische Stadt Norderstedt hat den Erwerb eines sechsetagigen Bürokomplexes am Schützenwall 1 vollzogen. Die Immobilie, die über drei Jahrzehnte von der IT-Tochtergesellschaft Lufthansa Industry Solutions genutzt wurde und zuletzt leer stand, geht für eine Kaufsumme von etwas über 30 Millionen Euro in den Besitz der Kommune über. Der Verkauf wurde von einem französischen Immobilienfonds, dem Advenis-Fonds SCPI Eurovalys, abgewickelt und durch ein externes Maklerunternehmen beraten. Das IT-Unternehmen des Lufthansa-Konzerns hatte den Standort Garstedt bereits im vergangenen Jahr geräumt, um neu angemietete Flächen in direkter Nähe zum Hamburger Flughafen zu beziehen. In das ehemalige Bürogebäude sollen künftig rund 500 Mitarbeiter der Stadtverwaltung einziehen. Die Verlegung der administrativen Einheiten wird notwendig, da das bisherige Rathaus im Stadtteil Norderstedt-Mitte erhebliche bauliche Mängel aufweist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Kommune ergaben, dass eine umfassende Sanierung des maroden Altbaus sowie die Anpassung an aktuelle Brandschutzauflagen Kosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro verursacht hätte. Mit dem Ankauf der Bestandsimmobilie am Schützenwall versucht die Stadtverwaltung, die finanzielle Belastung für den kommunalen Haushalt im Vergleich zu einer Kernsanierung zu senken. Das Vorhaben stieß in den lokalen politischen Gremien im Vorfeld auf eine detaillierte Prüfung. Der Hauptausschuss der Stadt hatte den Umzugsplänen nach Vorlage einer Standortstudie zugestimmt, da sich das Gewerbeobjekt in einem betriebsbereiten Zustand befindet. Dennoch wird die Verlegung der Verwaltung von Teilen der Kommunalpolitik kritisch begleitet. Oppositionelle Stimmen verweisen darauf, dass das historische Rathaus im Zentrum ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bürgerstrukturen ist. Es wird gefordert, dass die Verlegung an den Schützenwall im Stadtteil Harksheide transparent geplant

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US-Fondsgesellschaft Capital Group überschreitet Meldeschwelle bei der Lufthansa

Die Eigentümerstruktur der Deutschen Lufthansa AG verzeichnet eine Verschiebung bei den institutionellen Großinvestoren. Wie aus einer aktuellen Pflichtmitteilung des Luftfahrtkonzerns hervorgeht, hat die US-amerikanische Fondsgesellschaft Capital Group ihre Beteiligung ausgebaut und hält nun direkt 5,06 Prozent der Stimmrechte. Unter Berücksichtigung von zusätzlich verliehenen Wertpapieren beläuft sich der Gesamtanteil des Wertpapierunternehmens, das für seine aktiv verwalteten Vermögensfonds bekannt ist, auf 5,30 Prozent. Damit überschreitet der Investor die rechtlich relevante Meldeschwelle von fünf Prozent und festigt seine Position im Kreis der maßgeblichen Anteilseigner. Die Erhöhung des US-Engagements erfolgt in einer Phase, in der die Eigentümerverhältnisse der Fluggesellschaft eine starke Konzentration erfahren haben. Unangefochtener Ankeraktionär bleibt der Hamburger Logistikunternehmer Klaus-Michael Kühne, der seine Beteiligung über die Kühne Holding in den vergangenen Monaten um ein Drittel aufgestockt hat und aktuell 20 Prozent der Lufthansa-Aktien kontrolliert. Durch diesen hohen Anteil besitzt Kühne erheblichen Einfluss auf die geschäftliche Ausrichtung und die Besetzung von Kontrollgremien, während der verbleibende Streubesitz durch den Einstieg der Capital Group weiter verringert wird. Finanzanalysten betrachten das verstärkte Interesse internationaler Großinvestoren an der Lufthansa mit einer gewissen Skepsis. Zwar signalisiert der Einstieg der Capital Group Vertrauen in die Erholungsfähigkeit der europäischen Luftfahrtbranche, doch steht die Airline vor operativen Problemen. Neben anhaltenden Lieferverzögerungen bei neuen Langstreckenflugzeugen der Hersteller Boeing und Airbus belasten hohe Standort- und Personalkosten das operative Ergebnis der Kernmarke Lufthansa Airlines. Das Auftauchen eines weiteren renditeorientierten Fondsmanagers könnte den Druck auf den Vorstand erhöhen, Sparprogramme und Effizienzsteigerungen zulasten des Serviceangebots zu forcieren. Zudem wirft die wachsende Dominanz von Finanzinvestoren Fragen bezüglich der

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Bundestag beschließt Einführung der biometrischen Fluggastabfertigung

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Digitalisierung der Passagierabfertigung an Verkehrsflughäfen verabschiedet. Die Neuregelung der schwarz-roten Koalition schafft erstmals den rechtlichen Rahmen dafür, dass private Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen die auf den elektronischen Chips von Pässen und Personalausweisen gespeicherten biometrischen Daten auslesen dürfen. Bislang war die Verarbeitung dieser hoheitlichen Daten ausschließlich staatlichen Stellen wie Passbehörden oder der Bundespolizei vorbehalten. Das neue Verfahren sieht vor, dass Fluggäste nach einer initialen Registrierung und dem Abgleich eines aktuellen Lichtbildes die Stationen vom Check-in über die Gepäckaufgabe bis hin zum Boarding kontaktlos per Gesichtserkennung durchlaufen können, ohne wiederholt Dokumente vorlegen zu müssen. Die Einführung des digitalen Kontrollsystems erfolgt auf freiwilliger Basis für die Passagiere, wobei das Bundesverkehrsministerium betont, dass die herkömmliche Abfertigung am Schalter als gleichwertiges Verfahren uneingeschränkt bestehen bleibt. Um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden, schreibt das Gesetz eine strikte Zweckbindung und eine zeitnahe Löschung der erhobenen Daten vor. Name und Bildnisse der teilnehmenden Fluggäste müssen spätestens drei Stunden nach dem tatsächlichen Abflug der jeweiligen Maschine vollständig aus den Systemen der beteiligten Unternehmen gelöscht werden. Die Luftfahrtbranche verspricht sich von der Teilautomatisierung eine Beschleunigung der Abläufe an den Kontrollpunkten und eine Reduzierung des Personalbedarfs in den Terminals. Das Gesetz stößt bei der parlamentarischen Opposition sowie bei Bürgerrechtsorganisationen auf erhebliche Kritik. Bemängelt wird insbesondere das Verhältnis zwischen dem datenschutzrechtlichen Risiko und dem tatsächlichen praktischen Nutzen. Laut der offiziellen Gesetzesbegründung beläuft sich die kalkulierte Zeitersparnis auf lediglich etwa eine Minute pro Passagier und Kontrollvorgang. Kritiker geben zu bedenken, dass für

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Bekannter Flughafenkater in Bern bei Verkehrsunfall verstorben

Der Flughafen Bern-Belp verzeichnet den Verlust eines langjährigen tierischen Begleiters. Wie die Betreibergesellschaft des Schweizer Hauptstadtflughafens mitteilte, ist der dort lebende Kater namens Maverick am vergangenen Wochenende außerhalb des abgesperrten Areals bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt. Das Tier hielt sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig auf dem Flughafengelände auf. Es bewegte sich dabei vor allem im Bereich der Flugzeughangars sowie auf den öffentlich zugänglichen und betrieblichen Freiflächen des Regionalflughafens, wodurch es bei den Angestellten, den Flugbesatzungen und den Passagieren einen hohen Bekanntheitsgrad erlangte. Das Phänomen von sogenannten Flughafentieren ist in der internationalen Luftfahrt kein Einzelfall, wird jedoch von Tierschützern und Sicherheitsbeauftragten differenziert betrachtet. Während solche Tiere in der Öffentlichkeit oft als sympathische Maskottchen wahrgenommen werden und zur positiven Imagebildung eines Verkehrslandeplatzes beitragen, bergen sie im operativen Luftverkehr inhärente Risiken. Freilaufende Tiere auf dem Vorfeld oder in der Nähe von Start- und Landebahnen stellen potenzielle Sicherheitsrisiken dar, da sie im schlimmsten Fall Triebwerksschäden verursachen oder Startmanöver behindern können. Der Flughafen Bern betonte in diesem Zusammenhang, dass der Kater die Sicherheitszonen meist mied, der Unfall außerhalb des kontrollierten Peripheriebereichs zeigt jedoch die mangelnde Kontrollierbarkeit von freilaufenden Tieren an Verkehrsknotenpunkten. Der Vorfall löste unter den Angestellten des Bodenpersonals und den ansässigen Flugschulen Bedauern aus. In sozialen Netzwerken und regionalen Medien wurde der Kater oft als inoffizielles Wahrzeichen des Berner Flughafens thematisiert. Die Flughafenleitung sieht sich nach dem Vorfall mit der internen Frage konfrontiert, inwiefern der Aufenthalt von Haustieren auf dem Betriebsgelände künftig strenger reglementiert werden muss, um sowohl den Schutz der

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Verleihung des Real Estate Brand Awards: Immobilienmarke am Flughafen Wien erhält Branchenauszeichnung

Im Rahmen der Verleihung des European Real Estate Brand Awards am 25. Juni 2026 wurde die Vienna AirportCity im Bereich „Business Campus Austria“ prämiert. Die auf einer jährlichen Markenwertstudie des European Real Estate Brand Institute basierende Auszeichnung ging damit an das gewerbliche Immobilienareal am Flughafen Wien-Schwechat. Parallel dazu erhielt Wolfgang Scheibenpflug, der den Geschäftsbereich Immobilien- und Standortmanagement der Flughafen Wien AG leitet, eine persönliche Auszeichnung als Führungspersönlichkeit des Jahres in dieser Kategorie. Auf dem Gelände des Flughafen-Hubs sind laut Unternehmensangaben aktuell mehr als 250 Betriebe angesiedelt, die insgesamt über 23.000 Arbeitsplätze umfassen. Das Standortmanagement verzeichnet eine fortlaufende Bautätigkeit auf dem Areal, um der Nachfrage nach Büro- und Gewerbeflächen im direkten Umfeld des Flugbetriebs zu begegnen. Das bestehende Gebäude Office Park 4 verfügt über rund 26.000 Quadratmeter Büro- und Konferenzflächen. Aufgrund der Auslastung befindet sich derzeit ein Erweiterungsbau unter dem Namen Office Park 4 NEXT in der Umsetzungsphase, der bis zum Jahr 2028 zusätzliche 17.000 Quadratmeter Nutzfläche bereitstellen soll. Neben den reinen Büroflächen verfügt der Campus über angegliederte Infrastruktureinrichtungen wie Hotels, Gastronomiebetriebe, ein Fitnesscenter sowie Schulungs- und Gesundheitseinrichtungen. Immobilienanalysten betrachten die Ausweitung von Gewerbeparks an internationalen Verkehrsknotenpunkten als gängige Praxis von Flughafenbetreibern, um die Einnahmen aus dem Nicht-Aviation-Geschäft zu stabilisieren. Diese Diversifikation dient als Absicherung gegen konjunkturelle Schwankungen im volatilen Passagier- und Frachtluftverkehr. Kritische Stimmen weisen jedoch darauf hin, dass die langfristige Rentabilität von großflächigen Bürokomplexen im Peripheriebereich von Großstädten zunehmend durch den anhaltenden Trend zu Homeoffice-Modellen und virtuellen Konferenzen beeinflusst wird. Die Auslastung künftiger Ausbaustufen hängt somit maßgeblich von der

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Wiener Donaukanal: Gastronomiekonzept Feuerdorf startet in den Sommerbetrieb

Die Wiener Event-Gastronomie verzeichnet zum Beginn der warmen Jahreszeit die Wiederaufnahme des Sommerbetriebs im sogenannten Feuerdorf am Donaukanal. Das primär für sein winterliches Hüttenkonzept bekannte Unternehmen adaptiert seine Infrastruktur auf der Höhe der Salztorbrücke für das Sommergeschäft. Neben einem erweiterten Außenbereich mit einer neuen Lounge-Zone verfügt die Anlage über fünf feste Holzhütten mit mechanisch zu öffnenden Dachkonstruktionen sowie eine angegliederte Bar. Die Betreibergesellschaft reagiert mit der saisonalen Umgestaltung auf die veränderten Konsumgewohnheiten in den Sommermonaten, um den Standort abseits des klassischen Wintergeschäfts wirtschaftlich auszulasten. Im Zentrum des kulinarischen Angebots steht die Bereitstellung von Grillflächen für die Eigennutzung durch die Gäste sowie ein erweitertes Speisenprogramm. Neben Fleischprodukten umfasst die Karte in diesem Jahr vermehrt Meeresfrüchte sowie traditionelle Wiener Fleisch- und Teigspeisen, womit die Betreibergesellschaft nach eigenen Angaben gezielt auf die Nachfrage im Tourismussegment reagiert. Die Öffnungszeiten wurden für die Hauptsaison angepasst, sodass der Betrieb an Werktagen am späten Nachmittag und an Wochenenden sowie Feiertagen bereits ab der Mittagszeit geöffnet ist. Das Areal wird zudem als Mietlocation für Firmenveranstaltungen und private Feiern im innerstädtischen Raum positioniert. Der Betrieb an der Wiener Uferpromenade bewegt sich in einem stark reglementierten und wettbewerbsintensiven Umfeld. Der Donaukanal gilt als zentraler Freizeit- und Gastwirtstreffpunkt der Bundeshauptstadt, weshalb Konzessionen und bauliche Veränderungen wiederholt Gegenstand von öffentlichen Debatten sowie behördlichen Überprüfungen bezüglich des Lärmschutzes und der Flächennutzung sind. Gastronomieexperten weisen darauf hin, dass temporäre Konzepte dieser Art stark von stabilen Wetterlagen abhängen, weshalb das wirtschaftliche Ergebnis maßgeblich von der Anzahl der tatsächlichen Sonnentage im Sommer beeinflusst wird. Einbrüche im

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Kritik: Luftfahrtgewerkschaften fordern Reform des Arbeitszeitgesetzes für fliegendes Personal

Die aktuelle Debatte über die Reform des deutschen Arbeitszeitgesetzes hat eine Kontroverse über die Arbeitsbedingungen in der zivilen Luftfahrt ausgelöst. Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) kritisieren in einer gemeinsamen Initiative eine rechtliche Sonderstellung in Deutschland. Bislang sind Beschäftigte in der Kabine und im Cockpit pauschal vom Geltungsbereich des nationalen Arbeitszeitgesetzes ausgenommen. Die Verbände fordern den Gesetzgeber auf, diese Ausnahme im Zuge der anstehenden Novellierung des Bundesarbeitsministeriums aufzuheben und einen gesetzlichen Schutzrahmen für das fliegende Personal zu etablieren. Die Arbeitszeiten von Piloten und Flugbegleitern werden derzeit primär durch europäische Flugdienst- und Ruhezeitregelungen (Flight Time Limitations) der Flugsicherheitsagentur EASA bestimmt. Diese Normen dienen jedoch nach Ansicht der Gewerkschaften lediglich der Gewährleistung von Mindeststandards zur Abwendung unmittelbarer Sicherheitsrisiken im Flugbetrieb, wie akuter Ermüdung (Fatigue). Ein umfassender sozialer Arbeitszeitschutz, der verlässliche Freizeitphasen, den Ausgleich von Belastungsspitzen durch Nachtarbeit und Zeitzonenwechsel sowie die Planbarkeit des Privatlebens regelt, wird durch die europäischen Vorgaben laut UFO und VC nicht abgedeckt. Die Verbände fordern daher klare Grenzen für die Gesamtarbeitszeit und verbindliche Erholungsphasen. Luftfahrtexperten und Arbeitgebervertreter weisen in diesem Zusammenhang auf die logistischen Herausforderungen für die Fluggesellschaften hin. Die Einbindung des fliegenden Personals in das starre deutsche Arbeitszeitgesetz könnte die Flexibilität des stark getakteten internationalen Luftverkehrs einschränken. Im Falle von unvorhersehbaren Verzögerungen im Liniennetz, etwa durch Wetterkapriolen oder Streiks der Flugsicherung, drohen bei strikten gesetzlichen Höchstarbeitszeiten schnelle Überschreitungen, die zu Flugstreichungen führen könnten. Das gemeinsame Positionspapier von UFO und VC sieht für solche operativen Notwendigkeiten zwar berufsspezifische Ausnahmen vor, dennoch befürchtet die

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Schneebergbahn startet Sonderfahrten zum Sonnenaufgang

Die traditionsreiche Schneebergbahn weitet ihr touristisches Angebot für die Sommermonate aus und bietet ab dem 3. Juli bis zum 28. August 2026 wöchentliche Sonderfahrten in den frühen Morgenstunden an. Unter dem Namen „Alpine Sunrise“ verkehrt die Zahnradbahn an jedem Freitag noch vor der Morgendämmerung ab dem Bahnhof Puchberg am Schneeberg. Die Züge starten bereits um 04:00 Uhr morgens, um die Fahrgäste rechtzeitig vor dem Sonnenaufgang zum Bergbahnhof Hochschneeberg auf rund 1.800 Meter Seehöhe zu transportieren. Das Angebot richtet sich an Tagestouristen sowie Wanderer und umfasst neben der Berg- und Talfahrt ein anschließendes Frühstück an der Station Baumgartner. Die Betreibergesellschaft, die Niederösterreich Bahnen (NÖVOG), reagiert mit diesen Sonderfahrten auf die anhaltend hohe Nachfrage nach regionalen Freizeitangeboten im alpinen Raum. Vom höchsten Berg Niederösterreichs aus bietet sich den Frühaufstehern bei klarer Sicht ein Panorama, das vom Wiener Becken bis in die Pannonische Tiefebene reicht. Die organisatorische Abwicklung erfordert eine Vorabreservierung, da die Tickets im Webshop der Niederösterreich Bahnen oder direkt im Tourismusportal in Puchberg bis spätestens einen Tag vor der geplanten Abfahrt gebucht werden müssen. Für den niederösterreichischen Verkehrslandesrat Udo Landbauer stellen die Fahrten einen wichtigen Impuls zur Stärkung des regionalen Tourismus sowie zur Förderung der lokalen Gastronomiebetriebe im Schneeberggebiet dar. Flankiert wird das sommerliche Sonderprogramm auf dem Hochschneeberg in diesem Jahr von einem historischen Jubiläum. Die direkt neben der Bergstation gelegene Kaiserin-Elisabeth-Gedächtniskirche feiert ihr 125-jähriges Bestehen. Das im Jahr 1901 zum Gedenken an die ermordete Kaiserin Sisi eingeweihte Gotteshaus gilt als die höchstgelegene Kirche der Erzdiözese Wien und prägt das Landschaftsbild

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Reiseveranstalter Ruefa startet Spendenaktion mit der Volkshilfe Wien

Das österreichische Reisebüro Ruefa, eine Tochtergesellschaft des Verkehrsbüros, startet pünktlich zum Beginn der Sommerferien eine bundesweite Spendeninitiative. Unter dem Projekttitel „Ein Urlaub, zwei Ziele“ verknüpft das Unternehmen das saisonale Reisegeschäft mit sozialem Engagement auf dem heimischen Markt. Für jede Pauschalreise oder Individualbuchung, die im Aktionszeitraum vom 28. Juni bis zum 16. Juli 2026 getätigt wird und einen Mindestbuchungswert von 2.500 Euro erreicht, führt der Reiseanbieter einen Festbetrag von 20 Euro an die Volkshilfe Wien ab. Die Spendenmittel werden vollständig vom Reiseunternehmen getragen, sodass für die Verbraucher keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Die generierten Finanzmittel der Kooperation sind zweckgebunden und fließen direkt in soziale Projekte zur Bekämpfung von Kinderarmut in Österreich. Konkret unterstützt die Volkshilfe Wien mit den Spenden sogenannte Ferienaktionen für einkommensschwache Familien. Ziel ist es, Kindern aus armutsgefährdeten Verhältnissen, die aus finanziellen Gründen sonst keine Urlaubsreise antreten könnten, eine betreute und kostenfreie Auszeit in den Sommerferien zu ermöglichen. Als offizielles Testimonial und prominenter Unterstützer der Kampagne fungiert der langjährige Wiener Bürgermeister und amtierende Präsident der Volkshilfe Wien, Michael Häupl. Flankiert wird die Hilfsaktion durch eine zeitgleiche Vertriebsoffensive im Segment des Familientourismus. Im Zuge der laufenden „Ruefa Familien Aktion 2026“, die bis zum 10. Juli 2026 angesetzt ist, nimmt jede Familienbuchung automatisch an einer Sonderverlosung teil. Als Hauptpreise winken unter anderem die vollständige Rückerstattung des Reisepreises, Freiflüge für Kinder sowie ein Jahresversicherungsschutz der Europäischen Reiseversicherung. Durch diese Kombination aus sozialer Kampagne und Verkaufsförderung versucht das Verkehrsbüro, die Buchungszahlen im Sommergeschäft auf dem wettbewerbsintensiven österreichischen Reisemarkt stabil zu halten und gleichzeitig gesellschaftliche

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