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EU-Gericht erklärt Ausschluss von Businessjets aus der Taxonomie-Verordnung für unzulässig

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat einer Klage des französischen Flugzeugbauers Dassault Aviation stattgegeben und den pauschalen Ausschluss von Geschäftsreiseflugzeugen aus der EU-Taxonomie-Verordnung für rechtswidrig erklärt. Die Europäische Kommission hatte zuvor in ihren technischen Bewertungskriterien festgelegt, dass die Herstellung von Businessjets grundsätzlich nicht als taxonomiekonform eingestuft werden darf. Die Luxemburger Richter rügten diese Entscheidung der Brüsseler Behörde nun als unzureichend begründet und fehlerhaft in der rechtlichen Herleitung. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Rechtsmittel einlegen. Die EU-Taxonomie dient als einheitliches Klassifizierungssystem für Wirtschaftsaktivitäten, um Investoren und Finanzinstituten eine Orientierungshilfe bei der Kapitalallokation zu bieten. Unternehmen müssen in ihrer Berichterstattung transparent ausweisen, welche Teile ihrer Produktion den Kriterien entsprechen. Der Ausschluss der Geschäftsreiseflugzeuge zwang den Luftfahrtkonzern Dassault Aviation dazu, die Fertigung dieser Maschinen als nicht konform zu deklarieren. Dies hatte für das Unternehmen handfeste wirtschaftliche Nachteile, da eine solche Einstufung den Zugang zu günstigen Finanzmitteln auf den internationalen Kapitalmärkten erheblich erschweren und die Finanzierungskosten für neue Flugzeugprogramme in die Höhe treiben kann. In der Urteilsbegründung wies das EU-Gericht mehrere Argumente der Europäischen Kommission zurück. Die Richter erklärten, dass die Behörde nicht pauschal davon ausgehen dürfe, dass andere Verkehrsmittel wie Linienflüge oder die Bahn zwangsläufig gleichwertige Alternativen zu Geschäftsreiseflugzeugen darstellten. Businessjets wiesen spezifische Merkmale bezüglich Flexibilität, Schnelligkeit und Direktverbindungen auf, die im Wirtschaftsverkehr eine eigene Rolle spielten. Zudem habe die Kommission fälschlicherweise das Kriterium des CO2-Fußabdrucks pro Passagierkilometer herangezogen, welches in der übergeordneten Verordnung für die Phase der Flugzeugherstellung

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Proteste gegen Verlegung von Air Calédonie dauern bis zur Regierungsneubildung an

Die politischen Spannungen und Blockaden rund um den regionalen Luftverkehr in Neukaledonien verschärfen sich weiter. Die Oppositionsgruppen auf den Loyalitätsinseln haben angekündigt, ihre Proteste gegen die geplante Verlegung des operativen Schwerpunkts von Air Calédonie fortzusetzen. Konkret richtet sich der Widerstand der traditionellen Regionalkomitees von Iaai, Ne Drehu und Nengone gegen den Umzug der Fluggesellschaft vom stadtnahen Inlandsflughafen Nouméa-Magenta zum internationalen Drehkreuz Nouméa-La Tontouta. Wie lokale Medien berichten, soll die Mobilisierung auch nach den für den 28. Juni 2026 angesetzten Provinzwahlen aufrechterhalten werden, was die massiven Transportdisruptionen im Überseeterritorium voraussichtlich bis mindestens Mitte Juli verlängern wird. Der seit mittlerweile 16 Wochen andauernde Dauerkonflikt beeinträchtigt den Flugplan der Fluggesellschaft drastisch. Aufgrund der anhaltenden Blockadeaktionen kann Air Calédonie die Destinationen Ouvéa und Maré derzeit überhaupt nicht anfliegen. Zwar gelang es dem Unternehmen Anfang Juni, stark eingeschränkte Flugverbindungen nach Lifou und zur Île des Pins provisorisch wiederaufzunehmen, jedoch kommt es auch in der Nähe des Flughafens von Lifou weiterhin zu täglichen Demonstrationen der Anwohner. Die Protestkomitees forderten den Hochkommissar der Republik sowie die Kongressmitglieder am 21. Juni in einem Folgebrief erneut auf, zu einem bereits am 19. Mai eingereichten gemeinsamen Protokoll Stellung zu beziehen, auf das es von offizieller Regierungsseite bislang keine Reaktion gab. Die wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Flugausfälle haben die Fluggesellschaft in eine existenzbedrohliche Krise gestürzt. Air Calédonie musste bereits Mitte April ein gerichtliches Sanierungsverfahren einleiten, nachdem sich die Verbindlichkeiten auf 256 Millionen CFP-Francs (rund 2,4 Millionen US-Dollar) summiert hatten. Das Unternehmen verzeichnet durch die anhaltenden Unruhen und Streiks tägliche Verluste von

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Aida Cruises stellt Themenkreuzfahrten für das Jahr 2027 vor

Das Rostocker Kreuzfahrtunternehmen Aida Cruises erweitert sein touristisches Programm für den Winter 2027 und hat zwei neue Event-Reisen zur Buchung freigegeben. Die Reederei, die in der laufenden Saison ihr 30-jähriges Firmenjubiläum feiert, setzt damit verstärkt auf das Konzept der sogenannten Themenkreuzfahrten, um in den nachfragewärmeren Wintermonaten gezielte Kundengruppen anzusprechen. Die beiden neu konzipierten Sonderfahrten decken die Segmente Tanzsport und Kriminalistik ab und finden zeitgleich auf zwei unterschiedlichen Schiffen der modernen Helios-Klasse im Januar 2027 statt. Die erste Themenreise unter dem Titel „Aida tanzt“ wird vom 16. bis 23. Januar 2027 an Bord der Aida Cosma durchgeführt. Die Route führt ab und bis Gran Canaria im Rundlauf durch die Inselwelt der Kanaren sowie nach Madeira. Das Konzept sieht ein breit gefächertes Workshop- und Showprogramm vor, das maßgeblich von Akteuren der bekannten Fernsehproduktion „Let’s Dance“ gestaltet wird. Neben dem Tanzjuror Joachim Llambi und dem Entertainer Ross Antony nehmen zahlreiche Profitänzer, darunter das Paar Renata und Valentin Lusin sowie Ekaterina Leonova und Malika Dzumaev, an der Fahrt teil. Das Angebot umfasst kostenfreie Kurse in Standard- und Lateintänzen in verschiedenen Bereichen des Schiffes, die sich an Passagiere unterschiedlicher Niveaus richten. Für Krimi-Interessierte bietet das Unternehmen zeitgleich vom 23. bis 30. Januar 2027 die Reise „Crime & Sea“ an Bord der Aida Nova an. Diese Kreuzfahrt bedient die klassische westeuropäische Metropolenroute mit Start und Ziel im Hamburger Hafen. Das inhaltliche Programm widmet sich realen sowie fiktiven Kriminalfällen und kombiniert Lesungen bekannter Autoren mit Fachvorträgen aus der kriminalistischen Praxis. Externe Experten aus den Bereichen Forensik, Profiling

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Europäische Union und Kasachstan unterzeichnen horizontales Abkommen

Die Europäische Union und die Republik Kasachstan haben ein umfassendes horizontales Luftverkehrsabkommen besiegelt. Die Vereinbarung zielt darauf ab, den Marktzugang für europäische Fluggesellschaften in dem wirtschaftlich bedeutenden zentralasiatischen Staat grundlegend zu erleichtern und den Wettbewerb im internationalen Flugverkehr zu stärken. Durch das Abkommen wird es künftig jeder berechtigten Fluggesellschaft aus einem EU-Mitgliedstaat gestattet, Flugverbindungen nach Kasachstan anzubieten. Dies gilt insbesondere für jene 17 EU-Länder, die bis zum jetzigen Zeitpunkt über keine eigenen bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der Regierung in Astana verfügten. Das neue Vertragswerk ersetzt die bisherigen, stark restriktiven Regelungen, die den Flugbetrieb auf ausgewählte Unternehmen beschränkten. Nach den alten Bestimmungen durften Strecken zwischen der EU und Kasachstan ausschließlich von solchen Fluggesellschaften bedient werden, die sich mehrheitlich im Eigentum oder unter der direkten Kontrolle von Staatsangehörigen des jeweiligen europäischen Herkunftslandes oder Kasachstans befanden. Diese nationalen Eigentumsklauseln werden durch das horizontale Abkommen aufgehoben, sodass alle EU-Fluglinien einen rechtlich gleichwertigen Marktzugang erhalten. Die Unterzeichnung des Abkommens markiert einen strategischen Meilenstein im Rahmen der erweiterten Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan. Der zentralasiatische Staat fungiert aufgrund seiner geografischen Lage zunehmend als wichtiger Transitknotenpunkt für den Passagier- und Frachtverkehr zwischen Europa und Asien. Durch die Marktöffnung wird mit einer mittelfristigen Ausweitung des Flugangebots, neuen Direktverbindungen und einer Steigerung der Kapazitäten an den großen kasachischen Flughäfen in Astana und Almaty gerechnet, was auch den wirtschaftlichen Austausch und den Tourismus zwischen beiden Regionen intensivieren dürfte.

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Flughafen Zürich lockert Flüssigkeitsregeln im Handgepäck ab Juni 2026

Der Flughafen Zürich führt eine umfassende Erleichterung bei den Handgepäckbestimmungen für abfliegende Passagiere ein. Ab Freitag, dem 26. Juni 2026, entfällt an den Kontrolllinien im zentralen Sicherheitskontrollgebäude (SKG) die bisherige Beschränkung für Flüssigkeiten auf Behälter von maximal 100 Millilitern. Lokal startende Fluggäste dürfen fortan Flüssigkeitsbehälter mit einem Einzelfassungsvermögen von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitführen. Zudem erübrigt sich das umständliche Abpacken der Behältnisse in einen separaten, transparenten Plastikbeutel sowie das separate Vorzeigen von elektronischen Geräten wie Laptops oder Tablets. Technische Grundlage für diese veränderten Abfertigungsprozesse ist die flächendeckende Inbetriebnahme moderner Computertomographie-Scanner (CT-Scanner). Diese hochentwickelten Kontrollgeräte erzeugen während des Durchlaufs dreidimensionale Röntgenbilder des Gepäcks, welche von der Software und dem Sicherheitspersonal am Bildschirm in alle Richtungen gedreht und präzise analysiert werden können. Die Technologie ist in der Lage, potenziell gefährliche Flüssigkeiten und feste Sprengstoffe selbst im Inneren von Taschen oder elektronischen Geräten zuverlässig zu identifizieren, was den Kontrollvorgang beschleunigt und gleichzeitig das Sicherheitsniveau erhöht. Die neuen Bestimmungen gelten explizit für Passagiere, die ihre Flugreise direkt in Zürich beginnen und die dortige Hauptsicherheitskontrolle durchlaufen. Das Schweizer Luftfahrtdrehkreuz investierte in den vergangenen Monaten erhebliche finanzielle Mittel in die Umrüstung der Kontrollspuren, um die Wartezeiten für Passagiere in den Spitzenzeiten zu reduzieren und den Passagierkomfort zu steigern. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme folgt Zürich dem Beispiel anderer internationaler Großflughäfen wie London-City, Amsterdam-Schiphol, Frankfurt oder Mailand-Linate, die diese Technologie ebenfalls schrittweise zur Optimierung der Abfertigungskapazitäten eingeführt haben. Trotz der Erleichterungen am Abflugort müssen Reisende bei der Flugplanung weiterhin Vorsicht walten lassen. Die Flughafenbetreiber weisen

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Expansion in der DACH-Region: Reiseveranstalter Trendtours gründet Schweizer Tochtergesellschaft

Der deutsche Reiseveranstalter Trendtours Touristik GmbH treibt seine internationale Expansion in der DACH-Region weiter voran und erschließt nach dem Markteintritt in Österreich im Herbst 2025 nun auch die Schweiz. Zu diesem Zweck hat die in Eschborn ansässige Muttergesellschaft die Trendtours Touristik AG mit Sitz in Glattpark bei Zürich ins Leben gerufen. Das mit einem Aktienkapital von 125.000 Euro ausgestattete Unternehmen soll künftig nicht nur als eigenständiger Reiseveranstalter für den Schweizer Markt agieren, sondern gleichzeitig als operative Basis für die gesamte weitere internationale Wachstumsstrategie der Gruppe dienen. Die operative Führung der neu gegründeten Schweizer Aktiengesellschaft übernimmt Björn Tobias Eckardt als Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO). Der ausgewiesene Finanz- und Reiseprofi war bis Ende Mai 2026 als Co-CFO bei Dertour Suisse tätig und davor langjähriger Finanzchef des Schweizer Traditionskonzerns Hotelplan. Im Verwaltungsrat der neuen Gesellschaft sitzen neben dem Präsidenten Markus Daldrup die beiden Manager David Firle und Christian Holz. Der offizielle Amtsantritt des neuen Geschäftsführers erfolgte laut Handelsregistereintrag Mitte Juni 2026, zeitgleich wurde die Aufnahme des Unternehmens in den Schweizer Reise-Verband (SRV) beantragt. Durch die Neugründung kommt es zu einer signifikanten Umstrukturierung in den Führungsebenen der Unternehmensgruppe. Markus Daldrup, der bisherige Gesamtgeschäftsführer, konzentriert sich künftig ausschließlich auf seine Aufgaben als CEO der übergeordneten Trendtours Holding GmbH sowie auf die strategische internationale Ausrichtung. Seine operativen Funktionen bei der für den deutschen Markt zuständigen Tochtergesellschaft in Eschborn hat er bereits abgegeben. Die alleinige Verantwortung für das deutsche Kerngeschäft verbleibt damit bei den beiden verbleibenden Geschäftsführern David Firle und Christian Holz. Der Reiseveranstalter hat sich seit

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Easyjet weist drittes Angebot von US-Investor Castlelake ab

Der britische Billigflieger Easyjet wehrt sich weiterhin gegen eine Übernahme durch den US-Finanzinvestor Castlelake. Die Fluggesellschaft hat in dieser Woche auch eine dritte, nachgebesserte und unverbindliche Offerte des Investors zurückgewiesen. Das jüngste Barangebot belief sich auf 625 Pence je Aktie, was einem Aufschlag von 59 Prozent gegenüber dem Schlusskurs vom 28. Mai entsprach. Zuvor hatte der Easyjet-Verwaltungsrat bereits Vorschläge über 560 und 600 Pence pro Aktie abgelehnt. Der Investor, der auch eine alternative Aktienkomponente anbot, hat nun eine strikte regulatorische Frist bis zum 26. Juni 2026, um entweder ein verbindliches Angebot vorzulegen oder sich offiziell zurückzuziehen. In Branchenkreisen wird intensiv über die strategischen Hintergründe des Übernahmeversuchs spekuliert. Analysten vermuten, dass Castlelake als Zwischenstation für einen späteren Einstieg des französisch-niederländischen Luftfahrtkonzerns Air France-KLM dienen könnte. Air France-KLM-Chef Ben Smith hatte kürzlich betont, eine Übernahme zwar „nicht aktiv“ zu verfolgen, zeigte sich jedoch sehr interessiert an der wertvollen Netz- und Slotstruktur von Easyjet. Ein solches Vorgehen entspricht einem bewährten Muster: Bereits im Jahr 2024 übernahm ein Konsortium aus Castlelake und Air France-KLM die skandinavische Fluggesellschaft SAS. Geplant ist, dass Air France-KLM die Finanzinvestoren noch im Laufe des Jahres 2026 auszahlt und die Mehrheit von 60,5 Prozent an SAS übernimmt. Die potenziell grenzüberschreitende Transaktion ist rechtlich hochkomplex, da Fluggesellschaften laut europäischen Richtlinien mehrheitlich im Besitz und unter der Kontrolle von EU-Bürgern sein müssen, um ihre innereuropäischen Flugrechte und Betriebslizenzen nicht zu verlieren. Ein reiner US-Investor wie Castlelake dürfte Easyjet daher nicht allein kontrollieren, was die Notwendigkeit von europäischen Partnern oder verschachtelten Treuhandstrukturen erklärt.

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Erste Fundamentarbeiten für polnischen Zentralflughafen CPK vergeben

Der Bau des neuen polnischen Nationalflughafens Centralny Port Komunikacyjny (CPK) tritt in eine entscheidende Phase. Die staatliche Projektgesellschaft hat den ersten Großauftrag für die Tiefgründungsarbeiten des zukünftigen Passagierterminals vergeben. Das polnische Bauunternehmen Budimex sicherte sich den Zuschlag für ein Auftragsvolumen von knapp 146 Millionen Zloty, was umgerechnet rund 34 Millionen Euro entspricht. Die Arbeiten an dem gigantischen Infrastrukturprojekt, das als künftiges Drehkreuz im europäischen Luftverkehr dienen soll, sollen bereits im September des laufenden Jahres beginnen. Die technischen Dimensionen der Ausschreibung spiegeln das enorme Ausmaß des Vorhabens wider. Im Rahmen der Tiefgründungsmaßnahmen müssen mehr als 8000 Pfähle und spezialisierte Bodenverdichtungselemente im Untergrund installiert werden. Diese Elemente weisen Längen zwischen neun und 30 Metern auf, um dem künftigen Terminalgebäude die notwendige statische Stabilität zu verleihen. Die geplante Gesamtlänge aller verwendeten Gründungselemente summiert sich auf über 140 Kilometer. Die Fertigstellung dieses komplexen Bauabschnitts ist nach dem aktuellen Zeitplan für den Jahreswechsel 2027/2028 vorgesehen. Vor dem offiziellen Baustart im September stehen die Verantwortlichen der Projektgesellschaft jedoch noch vor administrativen Aufgaben. Für den Beginn der Baggerarbeiten sind die finale Baugenehmigung der Masowischen Woiwodschaft sowie der Abschluss der formellen Grundstücksübernahmen zwingende Voraussetzungen. Parallel dazu läuft bereits das Auswahlverfahren für den Hochbau des eigentlichen Terminalgebäudes. Der Generalunternehmer für das schlüsselfertige Passagierterminal soll nach offiziellen Angaben noch vor dem Ende des aktuellen Kalenderjahres ermittelt und vertraglich gebunden werden. Das Großprojekt CPK, das westlich von Warschau entsteht, soll nach seiner Fertigstellung den bestehenden Warschauer Chopin-Flughafen entlasten und als kombinierter Knotenpunkt für den Luft- und Schienenverkehr fungieren. In der ersten

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British Airways und Porter Airlines vereinbaren Codeshare-Abkommen

Die britische Linienfluggesellschaft British Airways und das kanadische Luftfahrtunternehmen Porter Airlines haben eine strategische Zusammenarbeit im Rahmen eines umfassenden Codeshare-Abkommens angekündigt. Die Vereinbarung ermöglicht es der britischen Fluggesellschaft, ihr Angebot auf dem kanadischen Markt erheblich zu erweitern, ohne dafür eigene Flugkapazitäten aufzustocken. Passagiere können die neu geschaffenen Anschlussverbindungen über die offiziellen Vertriebskanäle buchen. Die Kooperation tritt für Flüge ab dem 8. Juli 2026 formell in Kraft und zielt darauf ab, den Reiseverkehr zwischen Europa und dem nordamerikanischen Kontinent zu vereinfachen. Durch die Partnerschaft erhalten Reisende, die mit British Airways von London-Heathrow nach Toronto-Pearson oder Montreal-Trudeau fliegen, nahtlosen Zugriff auf das innerkanadische Streckennetz von Porter Airlines. Insgesamt 17 nationale Destinationen werden unter einer britischen Flugnummer (BA-Code) direkt buchbar sein. Zu den wichtigsten Zielen dieser Vereinbarung gehören Großstädte wie Ottawa, Edmonton, Calgary, Vancouver und Winnipeg, aber auch regionale Zentren wie Halifax, Quebec City und Victoria. Für die Passagiere bedeutet das Abkommen, dass der gesamte Buchungsprozess, die Ticketausstellung sowie die Gepäckabwicklung bis zum Endzielflughafen in einer einzigen Transaktion abgewickelt werden können. Ein zusätzlicher Bestandteil der Vereinbarung betrifft die gegenseitige Integration der Kundenbindungsprogramme. Mitglieder des Vielfliegerprogramms von British Airways können auf den von Porter Airlines durchgeführten Anschlussflügen reguläre Bonuspunkte (Avios) sowie Statuspunkte sammeln. Porter Airlines, die primär eine moderne Flotte von Kurz- und Mittelstreckenflugzeugen des Typs Embraer E195-E2 betreibt, stärkt durch diesen Vertrag ihre Position als wichtiger Zubringer für interkontinentale Fluggesellschaften in Kanada. In der Branche wird die Kooperation zudem als strategischer Schritt gewertet, da Porter Airlines zunehmend engere Verbindungen zu Mitgliedern der globalen

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Flughafen Hannover kühlt Startbahn wegen hoher Temperaturen mit Tanklastern

Der Flughafen Hannover-Langenhagen hat bei anhaltend hohen Sommertemperaturen vorsorgliche Maßnahmen zur Sicherung seiner betrieblichen Infrastruktur ergriffen. Um das Risiko schwerer Hitzeschäden an den Start- und Landebahnen zu minimieren, wird die dortige Nordbahn in den Mittags- und Nachmittagsstunden gezielt gewässert. Nach Angaben der Flughafengesellschaft wird der Asphalt auf einer Breite von 15 Metern an den seitlichen Randbereichen kontinuierlich mit Wasser gekühlt. Dieses Verfahren kommt zum Einsatz, sobald die Außentemperatur die Marke von 29 Grad Celsius überschreitet und gleichzeitig eine intensive Sonneneinstrahlung auf die Verkehrsflächen einwirkt. Für den logistischen Aufwand setzt der Airport aktuell zwei spezialisierte Tanklöschfahrzeuge ein, die jeweils ein Fassungsvermögen von 11.000 Litern mitführen. Der Grund für diese intensiven Kühlungsmaßnahmen liegt in einem gravierenden Vorfall aus dem Sommer 2018. Damals führten extreme Temperaturen auf genau dieser Start- und Landebahn zu einem sogenannten „Blow-up“. Bei diesem Phänomen dehnt sich der Baustoff unter massiver Hitzeeinwirkung so stark aus, dass sich die Fahrbahndecke unkontrolliert aufwölbt oder komplett aufbricht. Ein solcher thermischer Oberflächenschaden stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für startende und landende Verkehrsflugzeuge dar und zwingt die Betreiber zu sofortigen Sperrungen und aufwendigen Notreparaturen. Durch die rechtzeitige Senkung der Oberflächentemperatur mittels Wasserverdunstung soll die strukturelle Integrität der Beton- und Asphaltschichten nun dauerhaft gewahrt bleiben. Während in Hannover die Tankwagen rollen, bewerten andere norddeutsche Flughäfen die Lage auf ihren Flugbetriebsflächen derzeit noch entspannter. Am Flughafen Bremen beispielsweise wird die Start- und Landebahn vorerst nicht künstlich gewässert. Ein dortiger Sprecher erklärte, dass man die meteorologische Situation und die Beschaffenheit der Bahnen zwar genauestens im Auge behalte, aktuell

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