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Tui Österreich verzeichnet hohe Auslastung für Mittel- und Fernstrecken

Der Reisekonzern Tui Österreich verzeichnet für die bevorstehenden Schulherbstferien Ende Oktober 2026 eine starke Auslastung auf den angebotenen Mittel- und Fernstrecken. Nach Angaben des Reiseveranstalters im aktuellen Trendcheck sind die bereitgestellten Flugkontingente ab den Heimatflughäfen Wien und Salzburg weitgehend ausgebucht, während Restplätze nur noch vereinzelt zur Verfügung stehen. Das Reiseverhalten der österreichischen Urlaubsgäste konzentriert sich dabei im Mittelstreckenbereich vor allem auf Zielgebiete im östlichen Mittelmeerraum, Ägypten und die Kanarischen Inseln. Im Segment der Fernreisen führen Destinationen im Indischen Ozean die Buchungsstatistiken an. Die Auswertung des Reiseveranstalters weist Antalya an der türkischen Riviera als am stärksten nachgefragte Destination auf der Mittelstrecke aus, gefolgt vom Vorjahressieger Hurghada sowie den Inseln Kreta, Larnaca und Gran Canaria. Fast die Hälfte aller Gäste von Tui Österreich im Herbstzeitraum entfällt auf das Familienreisesegment, wobei sich mehr als 50 Prozent der Kunden für All-Inclusive-Verpflegungspakete entscheiden. Die durchschnittlichen Reiseausgaben pro Person im Mittelstreckensegment verharren mit knapp 1.250 Euro stabil auf dem Niveau des Vorjahres. Bei den Fernreisen verzeichnen die Malediven und Mauritius die höchsten Buchungseingänge, ergänzt durch Dubai, die Dominikanische Republik und New York. Die hohe Auslastung im Herbst unterstreicht die gewachsene Bedeutung dieses Saisonfensters für die Auslastung der Charter- und Linienkapazitäten ab österreichischen Flughäfen. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter stimmen ihre Flugpläne zunehmend auf die schulfreien Tage Ende Oktober ab, um die Lücke zwischen der Sommersaison und dem Beginn des Wintertourismus zu schließen. Gleichzeitig führt die Konzentration der Nachfrage auf wenige Reisetage zu kapazitätsbedingten Engpässen bei Direktflügen zu beliebten Warmwasserzielen. Reisebranchenanalysten weisen darauf hin, dass die Stabilität der Ausgaben

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Flydubai erreicht 85 Prozent des ursprünglichen Streckennetzes

Die Fluggesellschaft Flydubai setzt die schrittweise Wiederaufnahme ihres Flugbetriebs fort und bedient nach betrieblichen Einschränkungen wieder 85 Prozent ihres regulären Streckennetzes. Nach Unternehmensangaben vom 14. September 2026 umfasst das Netz derzeit mehr als 125 Destinationen in 56 Ländern, die mit durchschnittlich 2.200 Flügen pro Woche angeflogen werden. Das Management strebt einen weiteren Kapazitätsausbau an, um der anhaltenden Nachfrage im Streckennetz gerecht zu werden und das Niveau vor den betrieblichen Störungen wieder vollständig zu erreichen. Im Zuge der Netzwerkkonsolidierung nahm die Fluggesellschaft Ziele wie Aleppo, Bengasi und Bangkok wieder in den Flugplan auf. Auf der Strecke zum Don Mueang International Airport in Bangkok erhöht der Carrier die Frequenzen ab November 2026 von einer auf drei tägliche Direktverbindungen. Am 23. September 2026 folgt mit Pokhara die Aufnahme eines zweiten Zielortes in Nepal neben der Hauptstadtanbindung Kathmandu. Zudem stockt Flydubai die Kapazitäten auf ganzjährigen Routen nach Zentralasien auf, darunter Verbindungen nach Almaty, Bischkek und Taschkent. Ein wesentlicher Pfeiler der Netzstrategie bleibt die operative Verflechtung mit der Muttergesellschaft Emirates. Das kombinierte Streckennetz der beiden Carrier bietet Zugriff auf 214 Destinationen mit mehr als 4.600 wöchentlichen Umsteigeverbindungen über das Drehkreuz am Flughafen Dubai (DXB). Über den Flugbetrieb von den Terminals 2 und 3 sichern die Codeshare-Abkommen die Auslastung der Zubringerflüge, insbesondere aus Sekundärmärkten in Südosteuropa, Zentralasien und dem Nahen Osten, die von Großraumflugzeugen nicht direkt bedient werden. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die angekündigte Ausweitung der Flugfrequenzen maßgeblich vom planmäßigen Zulauf neuer Flugzeuge abhängt. Verzögerungen bei Lieferketten der Flugzeughersteller könnten den angestrebten Flottenaufbau bremsen und

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Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für den Ausschluss von Fluggästen

Fluggesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind unter spezifischen rechtlichen und betrieblichen Bedingungen berechtigt oder verpflichtet, Passagieren die Beförderung am Check-in-Schalter oder am Gate zu verweigern. Der Ausschluss von der Beförderung dient primär der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Flugbetriebs, dem Schutz der Besatzung sowie der Einhaltung behördlicher Vorschriften. Die rechtliche Grundlage im gesamten deutschsprachigen Raum bildet dabei im Wesentlichen die Europäische Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die über das bilaterale Luftverkehrsabkommen auch für die Schweiz anwendbar ist. Gemäß Artikel 2 Buchstabe j dieser Verordnung liegt eine Nichtbeförderung dann nicht vor, wenn die Beförderungsverweigerung aus vertretbaren Gründen erfolgt, etwa aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit oder wegen unzureichender Reiseunterlagen. Ein wesentlicher Grund für den Ausschluss am Flugsteig ist persönliches Fehlverhalten von Passagieren. Dazu zählen insbesondere eine sichtbare Störung der Ordnung, verbales oder physisches aggressives Verhalten gegenüber dem Boden- und Kabinenpersonal sowie die erhebliche Alkoholisierung oder der Einfluss von Rauschmitteln. In Deutschland regelt Paragraf 29 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) die Befugnisse des Luftfahrzeugführers und des Personals zur Abwehr von Gefahren. In Österreich ergibt sich diese Befugnis aus dem Luftfahrtgesetz (LFG) sowie den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airlines, die auf die StVO- und KFG-Grundsätze zur Eignung analog im Transportrecht abstellen. In der Schweiz greift das Luftfahrtgesetz (LFG; SR 748.0) in Verbindung mit den Befugnissen des Kommandanten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit an Bord. Verstöße gegen Anweisungen des Personals während des Boardings führen in allen drei Staaten zum sofortigen Entzug des Beförderungsanspruchs. Neben dem Verhalten von Reisenden stellen fehlende oder ungültige Reisedokumente den häufigsten Grund für eine

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Fluggesellschaften schulden der Luftfahrtbehörde CAAB Millionenbeträge

Fünf Fluggesellschaften aus Bangladesch haben bei der nationalen Zivilluftfahrtbehörde Civil Aviation Authority of Bangladesh (CAAB) Außenstände in Höhe von insgesamt mehr als 70 Milliarden Taka angesammelt, was umgerechnet rund 488 Millionen Euro entspricht. Die Forderungen resultieren aus jahrelang nicht beglichenen Gebühren für Landungen, Flugsicherung und Navigation sowie aus unbezahlten Pacht- und Mietkosten an den staatlichen Verkehrsflughäfen des Landes. Den Großteil dieser Summe verursacht die staatliche Fluggesellschaft Biman Bangladesh Airlines, die Ende August 2026 mit 58,43 Milliarden Taka (etwa 408 Millionen Euro) für rund 83 Prozent der Gesamtschulden verantwortlich ist. Neben der Staatsairline belasten auch Verbindlichkeiten privater und teilweise bereits eingestellter Flugbetriebe die Bilanz der Luftfahrtbehörde. Die seit Jahren inaktive GMG Airlines steht mit 4,11 Milliarden Taka (rund 29 Millionen Euro) in den Büchern der CAAB, während auf die ebenfalls insolventen oder von Betriebseinstellungen betroffenen Anbieter Regent Airways und United Airways Forderungen von 4,54 Milliarden Taka (rund 32 Millionen Euro) beziehungsweise 3,91 Milliarden Taka (rund 27 Millionen Euro) entfallen. Der aktive regionale Mitbewerber Novoair weist im Vergleich dazu mit rund 130 Millionen Taka (etwa 907.000 Euro) vergleichsweise geringe Außenstände auf. Die Entstehung dieser massiven Beitragsrückstände verdeutlicht strukturelle Versäumnisse bei der Durchsetzung gebührenrechtlicher Vorgaben durch die Luftfahrtbehörde. Insbesondere im Fall der staatlichen Biman Bangladesh Airlines verzichtete die Aufsichtsbehörde über Jahre hinweg auf konsequente Mahnverfahren oder betriebliche Sanktionen wie den Entzug von Start- und Landerechten. Die Zahlungsunfähigkeit mehrerer privater Marktteilnehmer führt nun dazu, dass die CAAB erhebliche Beträge uneinbringlich abschreiben muss, was den finanziellen Handlungsspielraum für Modernisierungen der Flughafeninfrastruktur im Land einschränkt. Branchenbeobachter

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Gericht weist Klagen zu Wechselmöglichkeiten von Cityhopper zu KLM ab

Das zuständige niederländische Arbeitsgericht hat zwei Klagen der Kabinengewerkschaft Vakbond Nederlands Cabinepersoneel (VNC) gegen die Regionalfluggesellschaft KLM Cityhopper sowie deren Muttergesellschaft KLM Royal Dutch Airlines abgewiesen. Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung war die Verweigerung des internen Aufstiegs von zwei Flugbegleitern der Tochtergesellschaft KLM Cityhopper zur Muttergesellschaft KLM. Die Gewerkschaft warf dem Management mangelnde Transparenz und Willkür bei den Auswahlentscheidungen vor. Das Gericht folgte den Argumenten der Arbeitnehmervertretung jedoch in beiden Instanzfällen nicht und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Ablehnung. Trotz der gerichtlichen Niederlagen strebt die Gewerkschaft VNC eine grundlegende Klärung der Wechselmöglichkeiten und Karrierestufe innerhalb des Konzerns an. Die Vertretung fordert standardisierte Richtlinien für den Übergang von der Regionalflotte auf die Großraumflugzeuge der Hauptgesellschaft. Das Management von KLM Cityhopper hat vor diesem Hintergrund einen überarbeiteten Entwurf für ein künftiges Auswahlverfahren vorgelegt. Über diesen Vorschlag wollen die Unternehmensführung und die Gewerkschaftsvertreter am 15. September 2026 die offiziellen Verhandlungen wiederaufnehmen. Die rechtliche Kontroverse berührt strukturelle Spannungen im Personalkörper der KLM-Gruppe. KLM Cityhopper betreibt als Zubringergesellschaft eine reine Embraer-Flotte, deren Flugpersonal zu abweichenden Manteltarifverträgen und Vergütungsstrukturen als bei der Muttergesellschaft KLM beschäftigt ist. Der Wechsel zur Hauptgesellschaft ist für das Kabinenpersonal aufgrund höherer Grundgehälter und des Zugangs zum Langstreckennetz attraktiv. Gleichzeitig versucht das Management, den Abfluss von qualifiziertem Personal bei der Regionaltochter zu steuern, um die operative Stabilität im Zubringernetz am Drehkreuz Amsterdam-Schiphol nicht zu gefährden. Branchenbeobachter und Tarifexperten betonen, dass unklare Versetzungskriterien das Betriebsklima belasten und die Personalrekrutierung erschweren. Eine Verfehung tragfähiger Kriterien im Tarifvertrag könnte das Risiko künftiger Arbeitskampfmaßnahmen erhöhen. Für das Konzernmanagement

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Flugnummern: Condor strukturiert ihr europäisches Städteprogramm ab Frankfurt um

Condor nimmt mit dem Beginn des Winterflugplans 2026/27 am 25. Oktober eine systematische Neuordnung der Flugnummern im europäischen Städteflugnetz ab dem Drehkreuz Frankfurt am Main vor. Von dieser operativen Anpassung sind Verbindungen zu zentralen europäischen Zielorten wie Berlin, Hamburg, München, Zürich, Wien, Prag, Paris, Mailand-Malpensa und London-Gatwick betroffen. Die Umstellung erfolgt im Rahmen einer internen IT- und Systemkonsolidierung, wobei die Streckenführungen und Abflugzeiten der betroffenen Routen unverändert bleiben. Im Zuge der Neuordnung werden den einzelnen Destinationen neue, klar abgegrenzte Nummernblöcke zugewiesen. Beispielsweise wechseln die Umläufe auf der Strecke nach Berlin vom bisherigen Flugnummernbereich DE40xx auf den kompakteren Bereich DE400x. Für die Flüge nach Zürich wiederum kommt künftig die Kennung DE44xx statt der bisherigen DE43xx zum Einsatz. In einem zweiten Schritt soll die Reorganisation mit dem Sommerflugplan ab dem 30. April 2027 auch auf saisonale Zubringerstrecken ausgeweitet werden, darunter Strecken nach Barcelona, Budapest, Rom und Venedig. Die Maßnahme steht im Kontext der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Kurz- und Mittelstreckennetzes, das Condor primär als Feeder-Netzwerk für die eigene Langstrecke ab Frankfurt betreibt. Durch die Einführung einheitlicher Flugnummernreihen strebt die Fluggesellschaft eine effizientere Integration in globale Vertriebssysteme (GDS) und eine vereinfachte Schnittstellenverwaltung mit Codeshare- und Interline-Partnern wie Alaska Airlines oder Emirates an. Eine klare Strukturierung der Flugcodes vereinfacht zudem die operativen Abwicklungsprozesse bei der Flugsicherung sowie in der Bodenabfertigung. Luftfahrtanalysten weisen darauf hin, dass Umstellungen im Flugnummernsystem trotz ihres rein administrativen Charakters in der Umstellungsphase logistische Risiken bergen. Insbesondere bei Passagieren mit vorgebuchten Anschlussflügen oder bei der automatisierten Gepäckdurchförderung in Partnernetzwerken erfordern geänderte Nummernblöcke

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Chartervertrag verlängert: Smartwings und Tui setzen Kooperation im osteuropäischen Reisemarkt fort

Die tschechische Fluggesellschaft Smartwings und der Reisekonzern Tui haben ihre bestehende Partnerschaft im Bereich der Charterflüge um drei weitere Jahre verlängert. Die Vereinbarung umfasst die Beförderung von Pauschalreisenden aus Mittel- und Osteuropa zu zahlreichen Urlaubszielen im Mittelmeerraum, in der Türkei sowie in Ägypten. Während in den Sommermonaten der Fokus auf europäischen Badeorten liegt, stehen im Winterfahrplan Strecken nach Hurghada und Marsa Alam im Vordergrund. Marcin Dymnicki, Geschäftsführer von Tui Eastern Europe, verwies auf die Zuverlässigkeit des Anbieters, während Smartwings das Abkommen als Bestätigung im wettbewerbsintensiven Chartersegment einstuft. Parallel zur Vertragsverlängerung passt die tschechische Fluggesellschaft ihr Liniennetz ab dem Flughafen Prag für die Wintersaison 2026/27 an. Das Unternehmen nimmt neue Verbindungen nach Bergen, Venedig und Lissabon auf und erhöht die Frequenzen auf bestehenden Routen nach Porto, Bilbao und Toulouse. Zudem wird die Sommerstrecke zwischen Prag und Nizza erstmals im Winterflugplan weitergeführt. Smartwings betreibt derzeit eine Flotte von 49 Flugzeugen und bedient rund 80 Zielorte, wobei das Unternehmen neben dem Heimatmarkt Tschechien auch von Flughäfen in Polen, der Slowakei und Ungarn operiert. Die Kooperation findet vor dem Hintergrund eines dynamischen Marktumfelds in Osteuropa statt, in dem traditionelle Fluggesellschaften und Charteranbieter zunehmend mit Billigfluggesellschaften wie Ryanair und Wizz Air konkurrieren. Die Konsolidierung des europäischen Luftverkehrs und schwankende Kerosinpreise setzen Fluggesellschaften unter Druck, die Auslastung ihrer Flotten durch langfristige Verträge mit Großreiseveranstaltern abzusichern. Für Touristikkonzerne wiederum sichern feste Kapazitätsvereinbarungen die Verfügbarkeit von Sitzplätzen in verkehrsstarken Reisezeiten. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Abhängigkeit von Großkunden wie Tui auch finanzielle Risiken für Charterfluggesellschaften birgt, sollte

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Konflikt um Luftverkehr in Südtirol: Steigender Hubschraubertourismus löst Kritik von Gemeinden und Flugaufsicht aus

In den Südtiroler Dolomiten sorgt der zunehmende Einsatz von Hubschraubern für touristische Zwecke für erhebliche Auseinandersetzungen zwischen Lokalpolitik, Alpenvereinen und der Zivilluftfahrtbehörde ENAC. Insbesondere in den Sommermonaten verzeichnen Gemeinden wie Villnöß und St. Martin sowie die Schutzgebietsverwaltungen des Naturparks Puez-Geisler eine Häufung von Rundflügen, Lufttaxi-Diensten und Zubringerdiensten für Luxushotels sowie Flugsportler. Anwohner und Kommunalvertreter beklagen regelmäßige Lärmbelästigungen und verweisen darauf, dass die vorgeschriebene Mindestflughöhe von 500 Metern über Naturparks im Zuge von Almanflügen von Piloten wiederholt unterschritten wird. Der Unmut richtet sich vermehrt gegen die Einrichtung und Nutzung privater Hubschrauberlandeplätze an Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Nach Angaben der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC sind in der Region Südtirol derzeit acht offizielle Hotellandeplätze genehmigt, darunter ein Standort am Fünf-Sterne-Resort Andreus. Während die Flugaufsichtsbehörde auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigungen verweist, warnen Gemeindevertreter wie die Bürgermeister Peter Pernthaler und Dominik Alber vor Akzeptanzverlusten des Tourismus in der einheimischen Bevölkerung. Unterschieden wird dabei strikt zwischen betrieblich notwendigen Versorgungs- und Rettungsflügen sowie rein kommerziellen Passagierflügen. Zusätzlich zu den akustischen Beeinträchtigungen verweisen Verbände wie der Alpenverein CAI Südtirol auf Sicherheitsrisiken im alpinen Gelände. CAI-Präsident Carlo Alberto Zanella betont, dass der Abwind der Rotoren im Nahbereich von Felswänden und Wanderwegen Steinschlag auslösen und dadurch Bergsteiger gefährden kann. Neben Flügen von italienischem Territorium aus starten auch kommerzielle Rundflüge vom österreichischen Bundesgebiet aus in den Südtiroler Luftraum, was die Koordinierung von Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen durch die regionalen Behörden erschwert. Luftfahrt- und Landnutzungsexperten betonen, dass die Regulierung des Hubschrauberverkehrs im Alpenraum einen Zielkonflikt zwischen dem italienischen Luftfahrtrecht und regionalen Ordnungsvorschriften darstellt. Da

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DRV und Ectaa fordern Nachbesserungen beim EU-Passagierpaket

Der Deutscher Reiseverband (DRV) sowie der europäische Dachverband Ectaa haben grundlegende Nachbesserungen an den geplanten Gesetzesentwürfen des EU-Passagierpakets gefordert. Die Richtlinienentwürfe der Europäischen Union umfassen drei Verordnungen zu multimodalen Buchungen, Ticketstrukturen im Schienenverkehr und Fahrgastrechten bei verknüpften Verbindungen. Obwohl die Branchenverbände die Absicht zur Erleichterung von Buchungen über verschiedene Verkehrsträger hinweg im Grundsatz begrüßen, warnen sie vor finanziellen Risiken und Haftungsfallen für Reisebüros, Reiseveranstalter und Online-Flugportale. Ein zentraler Kritikpunkt von DRV und Ectaa betrifft die Haftungsverteilung zwischen Vermittlern und ausführenden Transportunternehmen. Nach Vorstellung der Verbände dürfen Reisevermittler nicht für Zugausfälle, Flugverspätungen oder fehlerhafte Datenverbindungen der ausführenden Bahngesellschaften, Airlines oder Fernbusanbieter haftbar gemacht werden. DRV-Präsident Albin Loidl betonte in diesem Zusammenhang, dass die rechtliche Verantwortung strikt an die tatsächliche Leistungserbringung gekoppelt sein müsse. Eine Übertragung der Betriebsrisiken von Beförderungsunternehmen auf unabhängige Vertriebskanäle würde den Wettbewerb im Reisemarkt verzögern und Pauschalreiseanbieter benachteiligen. Darüber hinaus fordert der europäische Verband Ectaa einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tarif- und Buchungsdaten sämtlicher Verkehrsträger. Bisher verweigern viele staatliche Eisenbahnunternehmen und Luftfahrtgesellschaften unabhängigen Plattformen den vollständigen Zugriff auf Echtzeitdaten, Zusatzleistungen und Teilstreckenpreise. Ectaa-Präsidentin Heli Mäki-Fränti fordert daher gesetzliche Vorgaben, die Beförderungsbetriebe zur Freigabe ihrer Systemdaten an Intermediäre verpflichten. Bezüglich geplanter Vorgaben für Suchergebnisse lehnen die Verbände starre Vorgaben für die Sortierung von Reiseangeboten ab, um unterschiedlichen Kundenanforderungen Rechnung zu tragen. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Durchsetzung von Fahrgastrechten im multimodalen Verkehr ohne klare gesetzliche Haftungsgrenzen an logistische Grenzen stößt. Sollte ein Anschlussflug wegen einer Zugverspätung verpasst werden, drohen ohne direkte Durchgriffsrechte komplexe Regressansprüche zwischen Vermittlern und Beförderern.

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Kitzbühel Tourismus präsentiert neue Imagekampagne zum Begriff Luxus

Die Tourismusorganisation Kitzbühel Tourismus hat im Rahmen einer Pre-Screening-Veranstaltung in Wien einen neuen Imagefilm vorgestellt. Unter der Leitung von Geschäftsführerin Viktoria Veider-Walser setzt der Verband damit eine Initiative fort, die auf den 2021 gestarteten Markenbildungsprozess zurückgeht. Die begleitende Teaserkampagne greift die Frage auf, wie der Begriff des zeitgeistigen Luxus definiert wird. Anstelle tradierter Symbolik setzt das Videokonzept auf die Darstellung alltäglicher Momente und subjektiver Werthaltungen, um den traditionellen Luxusort aus einer veränderten Perspektive zu präsentieren. Die Präsentation der Werbeinitiative bildet den Auftakt zu einer mehrstufigen Marketingstrategie des Tiroler Wintersportortes. Mit der inhaltlichen Neuausrichtung reagiert die örtliche Tourismuswirtschaft auf Veränderungen im Konsum- und Reiseverhalten des gehobenen Marktsegments. Neben exklusiver Gastronomie und Beherbergung rücken vermehrt immaterielle Faktoren wie Zeit, Erholung und individuelle Freiräume in den Mittelpunkt der touristischen Kommunikation. Die offizielle Veröffentlichung des vollständigen Videomaterials ist für den 10. Oktober 2026 vorgesehen. Die Neupositionierung erfolgt vor dem Hintergrund eines intensiven Wettbewerbs unter den führenden alpinen Destinationen in Österreich, der Schweiz und Italien. Während traditionelle Luxuselemente weiterhin ein Kernelement der örtlichen Infrastruktur bilden, versuchen Destinationen vermehrt, breitere Zielgruppen im gehobenen Preissegment anzusprechen. Die breite Streuung von Imagekampagnen in städtischen Kernmärkten wie Wien soll dabei die Ganzjahresauslastung der regionalen Beherbergungsbetriebe unterstützen. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Abkehr von klassischen Luxusmotiven in der touristischen Vermarktung auch Risiken birgt. Die Neuinterpretation des Begriffes muss sich an den tatsächlichen Leistungsangeboten vor Ort messen lassen, um Stammgäste aus dem Hochpreissegment nicht zu irritieren. Zudem bleibt der wirtschaftliche Erfolg solcher Imagekampagnen stark von der tatsächlichen Kaufkraft und Buchungsbereitschaft

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