
Deutsche Flugsicherung nimmt Drohnenerkennung an den Flughäfen Stuttgart und Hamburg in Betrieb
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat Anfang Oktober 2026 an den Verkehrsflughäfen Stuttgart und Hamburg neue Systeme zur Früherkennung unautorisierter Drohnen in Betrieb genommen. Die Sensortechnik überwacht gezielt die An- und Abflugsektoren der Flughäfen, um unbemannte Flugobjekte frühzeitig zu identifizieren und die Flugsicherung sowie Polizeibehörden unverzüglich über potenzielle Gefahren für den regulären Passagier- und Frachtverkehr zu informieren. Mit der Inbetriebnahme an beiden Standorten verfügen nun sieben der acht großen deutschen Verkehrsflughäfen über die entsprechende Detektionstechnologie, während der verbleibende Standort im Laufe der Woche ausgerüstet wird. Die beschleunigte Beschaffung und Installation der Erfassungssysteme erfolgt vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Sicherheitsanforderungen an der kritischen Infrastruktur des deutschen Luftverkehrs. Bis einschließlich September 2026 verzeichnete die DFS im laufenden Jahr 172 Störungen des Flugbetriebs durch unautorisierte Drohnensichtungen im Umfeld deutscher Verkehrsflughäfen. Zuvor erfolgte die Überwachung in den Kontrollzonen weitgehend manuell durch Meldungen von Piloten oder visuelle Beobachtungen des Tower-Personals. Das neue systemgestützte Verfahren soll den behördlichen Informationsfluss verkürzen und fundierte Gefährdungsbewertungen in Echtzeit ermöglichen. Sicherheitsexperten betonen jedoch, dass die reine Detektion durch die Flugsicherung nur den ersten Schritt eines umfassenden Schutzkonzepts darstellt. Während die Aufgabe der DFS in der Erfassung und Weitergabe der Positionsdaten liegt, verbleibt die operative Gefahrenabwehr und physische Neutralisierung von Drohnen rechtlich bei der Bundespolizei sowie den Landespolizeibehörden. In Hamburg entschied der Senat daher parallel die Beschaffung von speziellen Abfangdrohnen mit Netzsystemen zur Abwehr verdächtiger Flugobjekte. Ob die reine Ortungstechnik ohne flächendeckend installierte Abwehrsysteme ausreicht, um Betriebsunterbrechungen durch vorsätzliche Drohneneinflüge wirksam zu verhindern, bleibt Gegenstand der sicherheitspolitischen Debatte.








