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Kooperationen und Rabatte: Eurowings weitet Serviceangebote für reisende Familien aus

Die Fluggesellschaft Eurowings hat zum Beginn der Hauptreisesaison neue Angebote für Familien und Kinder an Bord ihrer Maschinen vorgestellt. Zu den Neuerungen gehören unter anderem altersgerechte Beschäftigungsmaterialien wie ein in Kooperation mit dem Tessloff-Verlag gestaltetes Sachheft der Reihe „Was ist was“ sowie Malbücher des Europa-Parks. Zudem wird ein Plüschflugzeug im Design der Tourismusregion Salzburger Land an junge Fluggäste verteilt. Für die Verpflegung an Bord kündigte das Luftfahrtunternehmen einen Rabatt von zehn Prozent auf Speisen und Getränke im bordeigenen Bistro an, sofern ein Mindestbestellwert von 20 Euro erreicht wird. Bei Buchungen über ein kostenfreies Kundenkonto wird zudem ein Nachlass auf den Ticketpreis für Kinder gewährt. Aus verbraucherschutzrechtlicher Perspektive und mit Blick auf das Marketing weisen Branchenbeobachter darauf hin, dass es sich bei den Verteilaktionen an Bord um gezielte Markenplatzierungen von Kooperationspartnern handelt. Sowohl die Freizeitparks als auch die Tourismusverbände nutzen die Präsenz im Flugzeug als Werbefläche. Zudem schränkt die Fluggesellschaft selbst ein, dass der Erhalt der Spielsachen und Hefte nur gewährleistet ist, solange der Vorrat der jeweiligen Kabinenbesatzung reicht. Auch der angepriesene Bistro-Vorteil ist zeitlich auf die Monate August bis Oktober befristet und durch die Mindestbestellgrenze reglementiert, was den tatsächlichen Spareffekt für Familien relativiert. Hintergrund dieser Serviceoffensive ist der anhaltende Wettbewerb unter den europäischen Ferienfliegern um die Zielgruppe der Familien. Zwar erlaubt Eurowings neuerdings neben Kinderwagen und Autositzen auch die kostenfreie Aufgabe von faltbaren Bollerwagen als zusätzliches Reisegepäck, doch steht die Preispolitik von Billigfliegern und Ferien-Airlines generell in der Kritik von Verbraucherschützern. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Unterlassungsklage gegen Eurowings

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Rechtliche Regelungen bei Erkrankung im Urlaub: Gewerkschaft klärt über Nachweispflichten auf

In der laufenden Sommerreisesaison sehen sich zahlreiche Beschäftigte mit dem Problem konfrontiert, dass eine unerwartete Erkrankung die geplante Erholung beeinträchtigt. Der Österreichische Gewerkschaftsbund verzeichnet aus diesem Grund derzeit eine hohe Zahl an Beratungsanfragen verunsicherter Arbeitnehmer. Nach der geltenden Rechtslage dient der gesetzliche Urlaub primär der Regeneration. Ist diese durch eine physische Beeinträchtigung nicht möglich, sieht der Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen vor, dass die entfallenen Urlaubstage nicht verbraucht werden, sondern dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben werden. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch an strenge formelle Vorgaben gebunden. Gemäß dem österreichischen Urlaubsgesetz greift diese Regelung erst, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert, wobei auch arbeitsfreie Tage wie das Wochenende in diese Frist eingerechnet werden. Zudem muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über den Krankenstand informieren und nach der Rückkehr unaufgefordert eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Diese Drei-Tage-Regel unterscheidet sich deutlich von den gesetzlichen Bestimmungen in anderen Ländern wie beispielsweise Deutschland, wo bereits ein einziger nachgewiesener Krankheitstag ausreicht, um den Urlaubsanspruch zu sichern. Kritiker bemängeln, dass diese Hürde im österreichischen Recht oft zu Unklarheiten und Benachteiligungen bei kürzeren Krankheitsverläufen führt. Besondere administrative Erfordernisse bestehen bei Erkrankungen während eines Auslandsaufenthalts. Während bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder innerhalb der Europäischen Union die Europäische Krankenversicherungskarte ausreicht, verlangen Arbeitgeber bei ambulanten Behandlungen in Drittstaaten oft eine zusätzliche behördliche Beglaubigung über die Zulassung des behandelnden Arztes. Dieser bürokratische Aufwand wird von Arbeitsrechtlern als unzeitgemäß bewertet, da die Beschaffung solcher Nachweise im Ausland für akut erkrankte Personen eine erhebliche Belastung darstellt. Zudem verlängert sich der vereinbarte

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Ferienbeginn in Nordeuropa: Asfinag prognostiziert massive Verkehrsbelastungen auf den Transitrouten

Mit dem Beginn der Sommerferien im bevölkerungsreichen deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie in den zentralen Regionen der Niederlande steht dem österreichischen Straßennetz ein Wochenende mit erheblichem Reiseverkehr bevor. Die Betreibergesellschaft Asfinag rechnet bereits ab Freitagnachmittag mit einer Überlastung der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen sowie der West-Ost-Achse in Richtung Ungarn. Als primäre Staubereiche gelten Baustellenabschnitte, Mautstellen und Grenzübergänge, an denen es zu stundenlangen Verzögerungen kommen kann. Zu den am stärksten betroffenen Nadelöhren zählen die Tunnelbaustelle auf der Pack an der Süd Autobahn (A2), die Mautstelle St. Michael an der Tauern Autobahn (A10) sowie der Karawankentunnel an der Karawanken Autobahn (A11). Verzögerungen werden zudem vor der Luegbrücke auf der Inntal Autobahn (A12) und im Großraum Wien erwartet. Aufgrund einer Baustelle auf slowenischer Seite ist am Grenzübergang Spielfeld ebenfalls mit Rückstaus zu rechnen. Auf der Ost Autobahn (A4) führt eine Baustelle im Bereich der Simmeringer Haide zu Verkehrsbehinderungen, wobei die Zufahrt zum Flughafen Wien laut Betreiberangaben gewährleistet bleibt. Zusätzlich erschweren nächtliche Vollsperrungen auf der West Autobahn (A1) und der Süd Autobahn (A2) wegen dringender Sanierungsarbeiten die Routenplanung. Um den Ausweichverkehr in den umliegenden Gemeinden zu verhindern, gelten im Bundesland Salzburg bis zum 13. September strenge Abfahrtssperren auf der Tauern Autobahn (A10) für den reinen Transitverkehr. Fahrzeuglenker ohne konkretes Ziel in der Region dürfen die Autobahn an zahlreichen Anschlussstellen, darunter Hallein, Golling und Flachau, nicht verlassen. Die Einhaltung dieser behördlichen Verordnungen wird durch die Exekutive kontrolliert. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass diese regionalen Sperren den Druck auf die Hauptfahrbahnen weiter erhöhen und zu einer Verschärfung der Staulängen

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Fortschritt beim Flottenumbau: Emirates modernisiert das hundertste Großraumflugzeug

Die Fluggesellschaft Emirates hat im Rahmen ihres milliardenschweren Modernisierungsprogramms das hundertste Flugzeug mit einer neuen Kabinenausstattung versehen. Seit dem Start der Arbeiten im November 2022 wurden in den werkseigenen Hangars in Dubai insgesamt 47 Airbus A380 und 53 Boeing 777 umgerüstet. Das Vorhaben, das ein Gesamtvolumen von fünf Milliarden US-Dollar umfasst, sieht vor, bis zum Ende des Jahres 2026 rund 20 weitere Maschinen fertigzustellen, womit etwas mehr als die Hälfte der geplanten Gesamtflotte von 219 Flugzeugen modifiziert wäre. Der Schwerpunkt der Umbaumaßnahmen liegt auf der flächendeckenden Integration einer neuen Premium-Economy-Klasse, für die bislang über 3.800 Sitze neu installiert wurden. Nach Angaben der Fluggesellschaft erfordert die Umrüstung pro Flugzeug den Austausch tausender Einzelteile und beanspruchte in den vergangenen 44 Monaten rund 4,4 Millionen Arbeitsstunden der technischen Abteilung. Ab Oktober soll das Programm in eine nächste Phase übergehen, in der leichtere Sitzmodelle des Herstellers Safran sowie neue Bildschirmtechnologien in den Kabinen verbaut werden. Um die anfallenden Materialmengen der demontierten Inneneinrichtungen zu reduzieren, lässt das Unternehmen Altleder und Textilien teilweise zu Reisegepäck und Taschen für wohltätige Zwecke verarbeiten. Luftfahrtanalysten betrachten die enormen Investitionen in die Bestandsflotte auch als Reaktion auf die anhaltenden Lieferverzögerungen bei neuen Flugzeugtypen. Da sich die Auslieferungen der bestellten Boeing 777X und weiterer neuer Maschinen um Jahre verzögern, sind Fluggesellschaften weltweit gezwungen, die Dienstzeit ihrer älteren Großraumflugzeuge deutlich zu verlängern. Die aufwendige Modernisierung im eigenen Betrieb sichert Emirates zwar die Unabhängigkeit von externen Werften, bindet jedoch langfristig erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in der Wartung, die bei einer pünktlichen Flottenerneuerung

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Reform der EU-Fluggastrechte ab 2027: Verbraucherschützer sehen Licht und Schatten

Die Europäische Union führt im Sommer 2027 umfassende Änderungen bei den Fluggastrechten ein, die für Reisende sowohl Vorteile als auch neue Einschränkungen mit sich bringen. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich sowie das Fluggastrechte-Portal FairPlane verweisen auf verbesserte Informationspflichten, wonach Fluggesellschaften ihre Passagiere innerhalb von vier Tagen nach der Landung elektronisch über etwaige Entschädigungsansprüche aufklären müssen. Zudem wird das kostenfreie Nebeneinandersitzen von Familien mit Kindern unter 14 Jahren gesetzlich verankert, die kostenlose Korrektur von Tippfehlern auf Tickets garantiert und das Verbot der sogenannten „No-Show-Klausel“ durchgesetzt, durch die Airlines bisher den Rückflug verweigern durften, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Gleichzeitig bringt die Reform jedoch eine erhebliche Verschlechterung bei den Fristen zur Durchsetzung von Ansprüchen. Fluggäste müssen Entschädigungen für Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen künftig innerhalb von neun Monaten geltend machen, während in Österreich bisher eine dreijährige Verjährungsfrist galt. Zwar sind Fluggesellschaften nun verpflichtet, Ansprüche binnen 30 Tagen auszuzahlen oder begründet abzulehnen, doch schränkt die verkürzte Ausschlussfrist den Spielraum für Verbraucher drastisch ein. Zudem wird die Erstattung für selbst organisierte Ersatzbeförderungen auf maximal 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises gedeckelt, was bei kurzfristigen Buchungen im Zuge von Flugausfällen zu finanziellen Verlusten für Passagiere führen kann. AK-Präsident Andreas Stangl bewertet die Reform als Teilerfolg, da weitreichendere Verschlechterungsanträge der Luftfahrtlobby abgewendet werden konnten. Dennoch fordert die Konsumentenschutzorganisation weitere gesetzliche Anpassungen. Weil die Ausgleichszahlungen seit Jahren nicht an die Inflation angepasst wurden, fordert die Arbeiterkammer eine Anhebung der pauschalen Entschädigungssätze sowie die verpflichtende Einführung einer europaweiten Insolvenzabsicherung für im Voraus bezahlte Flugtickets. Bisher tragen Passagiere bei einer Pleite

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Automatisierte Kennzeichenerfassung am Stuttgarter Fernbusterminal eingeführt

Am Stuttgart Airport Busterminal (SAB), das sich im Erdgeschoss des Parkhauses P14 direkt neben dem Terminal 3 befindet, wurde ein System zur automatischen Erfassung von Buskennzeichen in Betrieb genommen. Die Betreibergesellschaft, die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG), verspricht sich von dieser technologischen Umstellung eine präzisere Steuerung der Zufahrten sowie eine Reduzierung von Wartezeiten im stark frequentierten Terminalbereich. Neben der reinen Verkehrsleitung sollen die erfassten Daten künftig auch für die Abrechnung mit den Busunternehmen, die langfristige Verkehrsplanung und die Analyse der Auslastung genutzt werden. Das Busterminal verfügt über insgesamt 18 Bussteige, wovon 14 für den nationalen und internationalen Fernbusverkehr und vier für den regionalen Linienverkehr reserviert sind. Mit Verbindungen zu rund 130 Destinationen und einem Aufkommen von bis zu 9.000 Fahrgästen täglich an Spitzentagen wie Ferienbeginn stellt das SAB einen zentralen Knotenpunkt im regionalen Mobilitätsnetz dar. Die Einführung der Kameratechnik erfolgt in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Stuttgart, um den Verkehrsfluss an der Schnittstelle zwischen Straße, Schiene und Luftverkehr transparenter zu organisieren. Branchenbeobachter und Datenschützer betrachten die flächendeckende Einführung automatischer Kennzeichenlesesysteme an öffentlichen Verkehrsknotenpunkten jedoch mit einer gewissen Skepsis. Zwar erleichtert die digitale Erfassung die Administration und Abrechnung für die Betreiber erheblich, sie wirft jedoch auch Fragen zur Datensicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten der Fahrer und Passagiere auf. Zudem hängt der tatsächliche Nutzen des Systems maßgeblich von der fehlerfreien Erkennungsrate der Kameras bei schwierigen Witterungsverhältnissen sowie von der reibungslosen Integration in die bestehenden Schranken- und Buchungssysteme der verschiedenen Busanbieter ab. Auch die wirtschaftliche Belastung für die Busunternehmen könnte durch eine strengere,

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Lufthansa-Konzern plant schrittweise Rückkehr nach Riad und Amman

Der Luftfahrtkonzern Lufthansa Group beabsichtigt, seine Flugverbindungen in den Nahen Osten ab September schrittweise wieder aufzunehmen. Nach monatelangen Einschränkungen und temporären Einstellungen aufgrund der volatilen Sicherheitslage in der Region sollen Ziele in Saudi-Arabien und Jordanien wieder in den regulären Flugplan integriert werden. Den Anfang macht die Kernmarke Lufthansa, die ab dem 10. September dreimal wöchentlich von Frankfurt am Main aus die saudi-arabische Hauptstadt Riad anfliegen wird. Nur wenige Tage später, ab dem 15. September, folgt die italienische Konzerntochter ITA Airways mit fünf wöchentlichen Verbindungen von Rom nach Riad. Schließlich plant Austrian Airlines ab dem 2. Oktober eine dreimal wöchentliche Verbindung von Wien nach Amman. Die Entscheidung zur Wiederaufnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer andauernden Prüfung der Sicherheitslage durch die konzerneigene Sicherheitsabteilung und die zuständigen nationalen sowie internationalen Luftfahrtbehörden. Die Region gilt seit geraumer Zeit als hochgradig volatil, was in der Vergangenheit immer wieder zu kurzfristigen Flugstreichungen und Umleitungen geführt hat. Diese betrieblichen Unsicherheiten belasten nicht nur die operative Planung der Fluggesellschaften, sondern sorgen auch für erhebliche Unregelmäßigkeiten im internationalen Luftverkehr. Branchenkenner weisen darauf hin, dass die Fluggesellschaften bei einer plötzlichen Verschlechterung der Sicherheitslage gezwungen sein könnten, die Routen erneut ohne Vorwarnung einzustellen, was erhebliche logistische Probleme für Passagiere und Besatzungen nach sich ziehen würde. Die Wiederaufnahme dieser Routen spiegelt das wirtschaftliche Interesse des Konzerns wider, wichtige Geschäftsreise- und Transitverbindungen im Nahen Osten nicht dauerhaft der internationalen Konkurrenz, insbesondere den expandierenden Fluggesellschaften aus den Golfstaaten, zu überlassen. Riad gewinnt als wirtschaftliches Zentrum in der Region an Bedeutung, während Amman ein wichtiger

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Kapazitätsanpassung bei Emirates: Flottenwechsel und neue Frequenzen nach Asien und Afrika

Die Fluggesellschaft Emirates erhöht in den kommenden Monaten ihre Transportkapazitäten auf mehreren Routen nach Asien und Afrika. Durch den vermehrten Einsatz neuer Flugzeugtypen und zusätzliche tägliche Umläufe reagiert die Fluggesellschaft aus Dubai auf veränderte Nachfragemuster im internationalen Luftverkehr. Betroffen von den Anpassungen sind die Destinationen Colombo, Phuket, Kapstadt und Delhi, auf denen künftig vermehrt die Flugzeugmuster Airbus A350 und A380 zum Einsatz kommen. Gleichzeitig wird das Angebot der Zwischenklasse Premium Economy auf diesen Strecken weiter ausgebaut. Im asiatischen Raum verdichtet das Unternehmen seine Verbindungen nach Sri Lanka und Thailand. Auf der Route nach Colombo wird ab August eine zweite tägliche Rotation mit dem Airbus A350 durchgeführt, womit sich die Gesamtzahl der täglichen Flüge auf vier erhöht. Nach Phuket wird eine dritte tägliche Verbindung eingerichtet, was das wöchentliche Angebot auf 21 Flüge steigert. Auch der indische Markt verzeichnet operative Änderungen. Ab Ende Oktober bedient Emirates die Route nach Delhi mit dem Großraumflugzeug Airbus A380, während auf der Verbindung nach Kolkata die bisher genutzte Boeing 777 durch den Airbus A350 ersetzt wird. In Südafrika wurde das Flugangebot bereits um eine dritte tägliche Verbindung nach Kapstadt erweitert, bei der ebenfalls der Airbus A350 debütierte. Zusammen mit der Wiederaufnahme der vierten täglichen Verbindung nach Johannesburg bietet die Fluggesellschaft nun insgesamt 56 wöchentliche Flüge zu ihren drei südafrikanischen Zielflughäfen an. Luftfahrtanalysten weisen darauf hin, dass diese Kapazitätsaufstockungen auch im Zusammenhang mit den verzögerten Auslieferungen neuer Großraumflugzeuge anderer Hersteller stehen, weshalb Fluggesellschaften bestehende Flottenressourcen und neue A350-Lieferungen sehr präzise auf renditestarke Strecken verteilen müssen. Der Konkurrenzdruck

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Gerichtsurteil in Tokio: Haftstrafe für Kapitän der Fluggesellschaft ANA nach sexuellem Übergriff

Ein Bezirksgericht in Tokio hat einen 44-jährigen Piloten der japanischen Fluggesellschaft All Nippon Airways wegen eines sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2023 eine Flugbegleiterin während eines beruflich bedingten Aufenthalts mehrfach unsittlich berührt hatte. Die Richter wiesen die Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten in der Urteilsbegründung zurück und betonten, dass der Mann seine Vorgesetztenfunktion innerhalb der Besatzungshierarchie bewusst ausgenutzt habe. Das Opfer gab während des Verfahrens an, sich aus Angst vor beruflichen Repressalien und Nachteilen bei der Dienstplanung nicht unmittelbar gegen den Übergriff gewehrt zu haben. In der japanischen Luftfahrtbranche herrscht traditionell eine strikte und autoritäre Hierarchie an Bord von Verkehrsflugzeugen, bei der dem Kapitän die absolute Weisungsbefugnis über das Kabinenpersonal zukommt. Diese ausgeprägte Machtstruktur führt laut Berichten von Branchenbeobachtern häufig dazu, dass Fehlverhalten von Führungskräften im Cockpit verspätet oder aus Angst vor Kündigungen gar nicht gemeldet wird. Die Fluggesellschaft All Nippon Airways reagierte auf den Vorfall und das Gerichtsurteil mit einer offiziellen Entschuldigung und kündigte an, die internen Compliance-Richtlinien sowie die Schulungen zur Prävention von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung zu verschärfen. Dennoch steht das Unternehmen in der japanischen Öffentlichkeit in der Kritik, da der Fall Mängel in den Kontroll- und Meldesystemen der Fluglinie offenbart. Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass neben strafrechtlichen Konsequenzen für die Täter vor allem eine grundlegende Reform der Unternehmenskultur in traditionellen japanischen Betrieben notwendig sei, um ein sicheres Arbeitsumfeld für das Kabinenpersonal zu gewährleisten.

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Regulatorische Reform in der Pilotenausbildung: EASA stellt System der Flugsimulatoren um

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat eine grundlegende Überarbeitung der regulatorischen Vorgaben für künstliche Trainingsgeräte in der Luftfahrt beschlossen. Mit der neuen Verordnung EU 2026/781 und den dazugehörigen Zertifizierungsspezifikationen verabschiedet sich die Behörde von der traditionellen Einteilung in feste Simulator-Klassen. Anstelle der bisherigen starren Einstufungen tritt ein fähigkeitsbasierter Ansatz, bei dem die Flugsimulatoren nach ihren konkreten technischen Leistungsprofilen bewertet werden. Diese Systemumstellung soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den aktuellen Stand der Technik anpassen. Zentrales Element der Neuregelung ist das Konzept der sogenannten Fähigkeitssignatur. Dieses standardisierte System erfasst und dokumentiert die präzisen Eigenschaften und Funktionen eines Simulators. Durch diese detaillierte Erfassung wird es Betreibern wie Flugschulen und Fluggesellschaften ermöglicht, Trainingsgeräte flexibler für spezifische Ausbildungsabschnitte auszuwählen. Zudem schafft die Verordnung erstmals die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz moderner Schnittstellen im Training, darunter Touchscreen-Cockpits sowie Anwendungen aus dem Bereich der erweiterten Realität, die in neueren Flugzeuggenerationen zunehmend zum Standard gehören. In der Luftfahrtbranche wird die Reform mit einer Mischung aus Erwartung und Skepsis aufgenommen. Einerseits erleichtert das neue System Herstellern die Zulassung hochinnovativer Trainingssysteme, da langwierige Ausnahmeverfahren entfallen. Andererseits bedeutet die Umstellung für bestehende Ausbildungsbetriebe einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Viele der weltweit genutzten Simulatoren müssen im Zuge des Übergangs neu bewertet und zertifiziert werden. Zudem verweisen Kritiker darauf, dass die Einführung von rein fähigkeitsbasierten Kriterien zu Beginn zu Rechtsunsicherheiten bei der Anerkennung von Flugstunden führen kann. Die EASA plant, die Luftfahrtunternehmen bei der Implementierung der neuen Vorschriften organisatorisch zu begleiten. Hierzu wurden begleitende Leitfäden erarbeitet, und ab Ende 2026 sollen

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