
Flugabbruch am BER: Aktivierung der Notrutsche bei missglückter Abschiebung
Ein Zwischenfall während einer geplanten Abschiebung hat am Berliner Flughafen (BER) für erhebliche Verzögerungen und Sicherheitsmaßnahmen gesorgt. An Bord einer Maschine der Austrian Airlines, die am frühen Morgen nach Wien starten sollte, kam es in den hinteren Reihen zu einem lautstarken Gerangel. Ein Abschiebehäftling leistete während des Boarding-Vorgangs massiven Widerstand gegen die ihn begleitenden Polizeibeamten. Im Zuge der daraus resultierenden Unruhe und des körperlichen Einsatzes wurde an der vorderen Tür des Airbus A320 unbeabsichtigt die Notrutsche ausgelöst. Die Fluggesellschaft bestätigte, dass der Randalierer daraufhin von der Bundespolizei aus dem Flugzeug geführt wurde. Die Aktivierung der Notfallrutsche hatte unmittelbare Konsequenzen für die Flugsicherheit und die Kapazität der Maschine. Gemäß internationalen Sicherheitsvorgaben darf ein Flugzeug nur mit einer bestimmten Anzahl an Passagieren betrieben werden, wenn einer der Notausgänge nicht voll funktionsfähig ist. Da die betroffene Tür ohne die Rutsche nicht mehr für eine schnelle Evakuierung zur Verfügung stand, musste die Zahl der Fluggäste von ursprünglich 161 auf 110 reduziert werden. Insgesamt 51 Personen durften den Flug nicht antreten und mussten das Flugzeug verlassen, während die verbliebene Besatzung und Passagiere den Flug mit einer Verspätung von rund zweieinhalb Stunden fortsetzten. Die defekte Rutsche soll erst am Zielort Wien fachmännisch ausgetauscht werden. Zusätzliche Daten der Bundesbehörden verdeutlichen, dass Abbrüche von Abschiebungen auf dem Luftweg kein Einzelfall sind. Allein im vergangenen Jahr wurden über 1.500 Rückführungen unter Beteiligung der Bundespolizei vorzeitig abgebrochen. Die Ursachen hierfür reichen von aktivem Widerstand und Selbstverletzungen bis hin zu medizinischen Notfällen oder der Weigerung der Piloten, unruhige Passagiere aus Sicherheitsgründen








