Boeing 737-800 (Foto: Robert Spohr).
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Ryanair gewinnt Rechtsstreit gegen Booking.com wegen Screenscraping

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Ryanair hat einen gerichtlichen Sieg gegen Booking.com errungen. Ein Geschworenengericht in Delaware entschied einstimmig, dass Booking.com gegen das US-Gesetz über Computerbetrug und -missbrauch verstoßen hat. Laut Urteil hat das Online-Reiseportal Ryanair durch unrechtmäßiges Screenscraping wirtschaftlichen Schaden zugefügt und dabei in betrügerischer Absicht gehandelt.

Ryanair hatte Booking.com beschuldigt, mithilfe von zwischengeschalteten Softwareanbietern die Website von Ryanair auszulesen und die gewonnenen Informationen zu nutzen, um Kunden überhöhte Preise für Ryanair-Flüge und Zusatzleistungen zu berechnen. Dabei wurden Buchungen häufig mit gefälschten Kunden-E-Mails und Zahlungskarten vorgenommen, um die Praktiken zu verschleiern.

Neben der Verurteilung von Booking.com wies das Gericht auch alle Gegenklagen des Online-Reiseportals gegen Ryanair ab, darunter Klagen wegen Verleumdung, unlauterem Wettbewerb und betrügerischen Geschäftspraktiken.

Ryanairs CEO Michael O’Leary begrüßte das Urteil und betonte, dass es ein wichtiger Schritt sei, um illegale Praktiken und überhöhte Preise zu beenden. Er forderte außerdem weitere Maßnahmen von Verbraucherschutzbehörden in Großbritannien und Europa gegen solche Praktiken.

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