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Emirates SkyCargo erhöht Flugfrequenzen in Ost- und Südostasien

Die Luftfrachtsparte der Fluggesellschaft Emirates weitet das Angebot an reinen Frachtflügen im asiatischen Raum aus. Das Unternehmen reagiert damit auf Verschiebungen im globalen Warenverkehr und eine veränderte Nachfrage an Produktionsstandorten in Ländern wie China, Taiwan und Vietnam. Im Geschäftsjahr 2025/26 beförderte die Frachtgesellschaft nach eigenen Angaben rund 439.000 Tonnen Güter über die bestehenden Netzwerke der Region, was einer Steigerung von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Die Transportleistungen teilen sich dabei auf dedizierte Frachtmaschinen sowie die Beiladekapazitäten in den Bäuchen von regulären Passagierflugzeugen auf. Im Zuge der aktuellen Anpassungen verdoppelt das Unternehmen die wöchentlichen Frachterumläufe nach Tokio-Narita und Taipeh auf jeweils zwei Flüge. Der Logistikknotenpunkt Hongkong wird fortan mit 37 wöchentlichen Frachtflügen bedient, während in Zentralchina der Standort Zhengzhou dreimal pro Woche angeflogen wird. Zudem wurde eine wöchentliche Verbindung von Singapur über Mumbai nach Dubai wieder in den Flugplan aufgenommen. Unverändert bleiben die Frequenzen nach Bangkok mit einem wöchentlichen Flug sowie nach Hanoi mit vier Flügen pro Woche, um den Exportwarenstrom aus Vietnam in Richtung des Drehkreuzes in den Vereinigten Arabischen Emiraten abzuwickeln. Branchenexperten betrachten diese Ausweitung jedoch auch vor dem Hintergrund von Überkapazitäten und schwankenden Frachtraten auf den asiatischen Routen. Die Erhöhung der Frequenzen bindet erhebliche Betriebsmittel in einem volatilen Marktumfeld, das stark von geopolitischen Spannungen und veränderten Zollbestimmungen im Welthandel beeinflusst wird. Neben dem Transport von Standardfracht versucht der Anbieter, durch ausdifferenzierte Sonderprodukte für temperatursensible Medikamente, Elektronikkomponenten oder verderbliche Güter höhere Margen zu erzielen, was im operativen Alltag jedoch einen gesteigerten logistischen Aufwand und strenge Kühlkettenkontrollen erfordert.

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Air France verändert Menüstruktur in Pariser Langstrecken-Lounges

Die Fluggesellschaft Air France verändert das kulinarische Angebot in ihren Lounges für den Langstreckenverkehr am Flughafen Paris-Charles de Gaulle. In den Wartebereichen des Terminals 2E (Hallen K, L und M) wird das Mittags- und Abendprogramm durch eine Auswahl von Gerichten angepasst, die auf Entwürfen des französischen Kochs Yves Camdeborde basieren. Das neue Menü umfasst Fleisch-, Fisch- und vegetarische Optionen, darunter Freilandhähnchen mit Ratatouille, einen Selleriekuchen mit verschiedenen Fischsorten sowie eine Spinatlasagne. Das Dessertangebot wird zeitgleich durch ein Schokoladen-Haselnuss-Törtchen des Konditoreiunternehmens Lenôtre ergänzt. Die operative Umsetzung und regelmäßige saisonale Anpassung der Speisekarten erfolgt in Kooperation mit dem Dienstleistungs- und Cateringkonzern Sodexo Live!, der weltweit für die Bewirtschaftung zahlreicher Flughafen-Lounges verantwortlich ist. Camdeborde, der in der Fachwelt als Mitbegründer des „Bistronomie“-Konzepts gilt, orientiert sich bei der Konzeption an Elementen der klassischen französischen Bistroküche, die für den zeitlich getakteten Ablauf an internationalen Verkehrsknotenpunkten modifiziert werden müssen. Das Angebot richtet sich an Passagiere der Business Class sowie an Statuskunden der Airline, die vor dem Abflug Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten haben. Die Umgestaltung des kulinarischen Programms reiht sich ein in die laufenden Serviceanpassungen europäischer Netzwerk-Fluggesellschaften, die versuchen, sich über das Bodendesign und die Gastronomie von Billigfliegern abzugrenzen. Kritiker merken in diesem Kontext an, dass solche Anpassungen in den exklusiven Wartebereichen oft als Marketinginstrument genutzt werden, um von Einsparungen in anderen Servicebereichen oder steigenden Ticketpreisen abzulenken. Zudem führt die Einbindung externer Starköche in standardisierte Großküchenprozesse von Dienstleistern wie Sodexo in der Praxis nicht selten zu Abweichungen zwischen dem handwerklichen Anspruch und der schlussendlichen Qualität bei

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Port Polska: Woiwode erlässt Standortentscheidung für östlichen Eisenbahnknotenpunkt

Der Woiwode von Masowien hat die Standortentscheidung für den geplanten Eisenbahnknotenpunkt östlich des künftigen Großflughafens „Port Polska“ (vormals CPK) erlassen. Der Beschluss ist sofort rechtskräftig, wodurch die Betreibergesellschaft nun offizielle Baugenehmigungen für den Verkehrsknoten und die umliegende Infrastruktur beantragen kann. Das betroffene Areal in den Gemeinden Baranów und Grodzisk Mazowiecki umfasst eine Fläche von 212 Hektar. Bislang wurden über ein freiwilliges Erwerbsprogramm rund 85,2 Hektar und somit knapp 40 Prozent der benötigten Grundstücke von der staatlichen Projektgesellschaft aufgekauft. Das Vorhaben östlich des Flughafens setzt sich aus einer Schienen- und einer Straßenkomponente zusammen. Der Bahnknoten verknüpft Abschnitte dreier Schienenwege – die Linien 5, 85 und 88 – um den künftigen Flughafenbahnhof an das bestehende und geplante Schienennetz anzubinden. Die Infrastruktur ist als Teilstück der Hochgeschwindigkeitsstrecke 85 zwischen Warschau und Łódź konzipiert, deren Planung von der Europäischen Unon finanziell unterstützt wurde. Neben der zivilen Nutzung im Personen- und Güterverkehr muss die Anlage den Vorgaben für eine militärische Mitnutzung entsprechen. Der Straßenbau erfordert neben Neuplanungen für die Logistikanbindung auch den Teilabriss und die Verlegung lokaler Verkehrswege. Die aktuelle Entscheidung ergänzt eine frühere Genehmigung vom Januar 2025, welche den Flughafenbereich und die westlichen Verkehrsanbindungen auf einer Fläche von 2.585 Hektar regelte. Im Zuge der veränderten Regierungsplanungen wurden die Kapazitätsziele für das Gesamtprojekt kürzlich angepasst. Die Planungen sehen nun vor, dass der Terminal bis zum prognostizierten Eröffnungsjahr 2032 für eine Kapazität von jährlich 44 Millionen Passagieren ausgelegt wird. Zur Vorbereitung des Untergrunds schloss die Flughafengesellschaft am 22. Juni 2026 einen Vertrag über 145,9 Millionen Złoty

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Dieter Vranckx übernimmt Präsidium des Swiss-Verwaltungsrats

Bei der Fluggesellschaft Swiss International Air Lines kommt es zu einer personellen Neuordnung an der Spitze des Kontrollgremiums. Dieter Vranckx hat mit Wirkung zum Sommer 2026 den Vorsitz im Verwaltungsrat der Schweizer Lufthansa-Tochter übernommen. Er tritt damit die Nachfolge von Reto Francioni an, der das Amt seit dem Jahr 2016 innehatte und sich im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung stellte. Vranckx verfügt über eine langjährige Vernetzung innerhalb des Konzerns und leitete die Fluggesellschaft bereits zwischen 2021 und Sommer 2024 als operativer Vorstandsvorsitzender (CEO), bevor er als kommerzieller Vorstand (CCO) in die Konzernleitung der Deutschen Lufthansa AG nach Frankfurt wechselte. Neben dem Wechsel an der Spitze des Präsidiums verzeichnet der Verwaltungsrat der Schweizer Fluggesellschaft einen weiteren personellen Neuzugang aus den Reihen des Mutterkonzerns. Ashwin Bhat, der seit April 2023 als Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo AG amtiert, wurde neu in das Aufsichtsgremium der Swiss gewählt. Die Berufung von zwei aktiven Mitgliedern des Lufthansa-Führungsteams unterstreicht die enge personelle und operative Verflechtung zwischen der Schweizer Tochtergesellschaft und der Konzernzentrale in Deutschland. Die Besetzung spiegelt die etablierte Praxis wider, Schlüsselpositionen in den Kontrollorganen der Tochtergesellschaften mit Managern aus dem erweiterten Konzernkreis zu besetzen. Luftfahrtexperten betrachten diese personelle Konzentration im Verwaltungsrat der Swiss durchaus differenziert. Zwar sichert die Berufung des früheren Swiss-Chefs Vranckx Kontinuität und ein tiefes Verständnis für den Schweizer Luftverkehrsmarkt, doch birgt die starke Präsenz von Frankfurter Konzernmanagern im Verwaltungsrat auch ein gewisses Konfliktpotenzial bezüglich der nationalen Eigenständigkeit der Fluggesellschaft. In der Vergangenheit gab es in der Schweiz

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Stadt Norderstedt erwirbt ehemaliges Bürogebäude der Lufthansa

Die schleswig-holsteinische Stadt Norderstedt hat den Erwerb eines sechsetagigen Bürokomplexes am Schützenwall 1 vollzogen. Die Immobilie, die über drei Jahrzehnte von der IT-Tochtergesellschaft Lufthansa Industry Solutions genutzt wurde und zuletzt leer stand, geht für eine Kaufsumme von etwas über 30 Millionen Euro in den Besitz der Kommune über. Der Verkauf wurde von einem französischen Immobilienfonds, dem Advenis-Fonds SCPI Eurovalys, abgewickelt und durch ein externes Maklerunternehmen beraten. Das IT-Unternehmen des Lufthansa-Konzerns hatte den Standort Garstedt bereits im vergangenen Jahr geräumt, um neu angemietete Flächen in direkter Nähe zum Hamburger Flughafen zu beziehen. In das ehemalige Bürogebäude sollen künftig rund 500 Mitarbeiter der Stadtverwaltung einziehen. Die Verlegung der administrativen Einheiten wird notwendig, da das bisherige Rathaus im Stadtteil Norderstedt-Mitte erhebliche bauliche Mängel aufweist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Kommune ergaben, dass eine umfassende Sanierung des maroden Altbaus sowie die Anpassung an aktuelle Brandschutzauflagen Kosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro verursacht hätte. Mit dem Ankauf der Bestandsimmobilie am Schützenwall versucht die Stadtverwaltung, die finanzielle Belastung für den kommunalen Haushalt im Vergleich zu einer Kernsanierung zu senken. Das Vorhaben stieß in den lokalen politischen Gremien im Vorfeld auf eine detaillierte Prüfung. Der Hauptausschuss der Stadt hatte den Umzugsplänen nach Vorlage einer Standortstudie zugestimmt, da sich das Gewerbeobjekt in einem betriebsbereiten Zustand befindet. Dennoch wird die Verlegung der Verwaltung von Teilen der Kommunalpolitik kritisch begleitet. Oppositionelle Stimmen verweisen darauf, dass das historische Rathaus im Zentrum ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bürgerstrukturen ist. Es wird gefordert, dass die Verlegung an den Schützenwall im Stadtteil Harksheide transparent geplant

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US-Fondsgesellschaft Capital Group überschreitet Meldeschwelle bei der Lufthansa

Die Eigentümerstruktur der Deutschen Lufthansa AG verzeichnet eine Verschiebung bei den institutionellen Großinvestoren. Wie aus einer aktuellen Pflichtmitteilung des Luftfahrtkonzerns hervorgeht, hat die US-amerikanische Fondsgesellschaft Capital Group ihre Beteiligung ausgebaut und hält nun direkt 5,06 Prozent der Stimmrechte. Unter Berücksichtigung von zusätzlich verliehenen Wertpapieren beläuft sich der Gesamtanteil des Wertpapierunternehmens, das für seine aktiv verwalteten Vermögensfonds bekannt ist, auf 5,30 Prozent. Damit überschreitet der Investor die rechtlich relevante Meldeschwelle von fünf Prozent und festigt seine Position im Kreis der maßgeblichen Anteilseigner. Die Erhöhung des US-Engagements erfolgt in einer Phase, in der die Eigentümerverhältnisse der Fluggesellschaft eine starke Konzentration erfahren haben. Unangefochtener Ankeraktionär bleibt der Hamburger Logistikunternehmer Klaus-Michael Kühne, der seine Beteiligung über die Kühne Holding in den vergangenen Monaten um ein Drittel aufgestockt hat und aktuell 20 Prozent der Lufthansa-Aktien kontrolliert. Durch diesen hohen Anteil besitzt Kühne erheblichen Einfluss auf die geschäftliche Ausrichtung und die Besetzung von Kontrollgremien, während der verbleibende Streubesitz durch den Einstieg der Capital Group weiter verringert wird. Finanzanalysten betrachten das verstärkte Interesse internationaler Großinvestoren an der Lufthansa mit einer gewissen Skepsis. Zwar signalisiert der Einstieg der Capital Group Vertrauen in die Erholungsfähigkeit der europäischen Luftfahrtbranche, doch steht die Airline vor operativen Problemen. Neben anhaltenden Lieferverzögerungen bei neuen Langstreckenflugzeugen der Hersteller Boeing und Airbus belasten hohe Standort- und Personalkosten das operative Ergebnis der Kernmarke Lufthansa Airlines. Das Auftauchen eines weiteren renditeorientierten Fondsmanagers könnte den Druck auf den Vorstand erhöhen, Sparprogramme und Effizienzsteigerungen zulasten des Serviceangebots zu forcieren. Zudem wirft die wachsende Dominanz von Finanzinvestoren Fragen bezüglich der

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Bundestag beschließt Einführung der biometrischen Fluggastabfertigung

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Digitalisierung der Passagierabfertigung an Verkehrsflughäfen verabschiedet. Die Neuregelung der schwarz-roten Koalition schafft erstmals den rechtlichen Rahmen dafür, dass private Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen die auf den elektronischen Chips von Pässen und Personalausweisen gespeicherten biometrischen Daten auslesen dürfen. Bislang war die Verarbeitung dieser hoheitlichen Daten ausschließlich staatlichen Stellen wie Passbehörden oder der Bundespolizei vorbehalten. Das neue Verfahren sieht vor, dass Fluggäste nach einer initialen Registrierung und dem Abgleich eines aktuellen Lichtbildes die Stationen vom Check-in über die Gepäckaufgabe bis hin zum Boarding kontaktlos per Gesichtserkennung durchlaufen können, ohne wiederholt Dokumente vorlegen zu müssen. Die Einführung des digitalen Kontrollsystems erfolgt auf freiwilliger Basis für die Passagiere, wobei das Bundesverkehrsministerium betont, dass die herkömmliche Abfertigung am Schalter als gleichwertiges Verfahren uneingeschränkt bestehen bleibt. Um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden, schreibt das Gesetz eine strikte Zweckbindung und eine zeitnahe Löschung der erhobenen Daten vor. Name und Bildnisse der teilnehmenden Fluggäste müssen spätestens drei Stunden nach dem tatsächlichen Abflug der jeweiligen Maschine vollständig aus den Systemen der beteiligten Unternehmen gelöscht werden. Die Luftfahrtbranche verspricht sich von der Teilautomatisierung eine Beschleunigung der Abläufe an den Kontrollpunkten und eine Reduzierung des Personalbedarfs in den Terminals. Das Gesetz stößt bei der parlamentarischen Opposition sowie bei Bürgerrechtsorganisationen auf erhebliche Kritik. Bemängelt wird insbesondere das Verhältnis zwischen dem datenschutzrechtlichen Risiko und dem tatsächlichen praktischen Nutzen. Laut der offiziellen Gesetzesbegründung beläuft sich die kalkulierte Zeitersparnis auf lediglich etwa eine Minute pro Passagier und Kontrollvorgang. Kritiker geben zu bedenken, dass für

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Bekannter Flughafenkater in Bern bei Verkehrsunfall verstorben

Der Flughafen Bern-Belp verzeichnet den Verlust eines langjährigen tierischen Begleiters. Wie die Betreibergesellschaft des Schweizer Hauptstadtflughafens mitteilte, ist der dort lebende Kater namens Maverick am vergangenen Wochenende außerhalb des abgesperrten Areals bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt. Das Tier hielt sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren regelmäßig auf dem Flughafengelände auf. Es bewegte sich dabei vor allem im Bereich der Flugzeughangars sowie auf den öffentlich zugänglichen und betrieblichen Freiflächen des Regionalflughafens, wodurch es bei den Angestellten, den Flugbesatzungen und den Passagieren einen hohen Bekanntheitsgrad erlangte. Das Phänomen von sogenannten Flughafentieren ist in der internationalen Luftfahrt kein Einzelfall, wird jedoch von Tierschützern und Sicherheitsbeauftragten differenziert betrachtet. Während solche Tiere in der Öffentlichkeit oft als sympathische Maskottchen wahrgenommen werden und zur positiven Imagebildung eines Verkehrslandeplatzes beitragen, bergen sie im operativen Luftverkehr inhärente Risiken. Freilaufende Tiere auf dem Vorfeld oder in der Nähe von Start- und Landebahnen stellen potenzielle Sicherheitsrisiken dar, da sie im schlimmsten Fall Triebwerksschäden verursachen oder Startmanöver behindern können. Der Flughafen Bern betonte in diesem Zusammenhang, dass der Kater die Sicherheitszonen meist mied, der Unfall außerhalb des kontrollierten Peripheriebereichs zeigt jedoch die mangelnde Kontrollierbarkeit von freilaufenden Tieren an Verkehrsknotenpunkten. Der Vorfall löste unter den Angestellten des Bodenpersonals und den ansässigen Flugschulen Bedauern aus. In sozialen Netzwerken und regionalen Medien wurde der Kater oft als inoffizielles Wahrzeichen des Berner Flughafens thematisiert. Die Flughafenleitung sieht sich nach dem Vorfall mit der internen Frage konfrontiert, inwiefern der Aufenthalt von Haustieren auf dem Betriebsgelände künftig strenger reglementiert werden muss, um sowohl den Schutz der

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Verleihung des Real Estate Brand Awards: Immobilienmarke am Flughafen Wien erhält Branchenauszeichnung

Im Rahmen der Verleihung des European Real Estate Brand Awards am 25. Juni 2026 wurde die Vienna AirportCity im Bereich „Business Campus Austria“ prämiert. Die auf einer jährlichen Markenwertstudie des European Real Estate Brand Institute basierende Auszeichnung ging damit an das gewerbliche Immobilienareal am Flughafen Wien-Schwechat. Parallel dazu erhielt Wolfgang Scheibenpflug, der den Geschäftsbereich Immobilien- und Standortmanagement der Flughafen Wien AG leitet, eine persönliche Auszeichnung als Führungspersönlichkeit des Jahres in dieser Kategorie. Auf dem Gelände des Flughafen-Hubs sind laut Unternehmensangaben aktuell mehr als 250 Betriebe angesiedelt, die insgesamt über 23.000 Arbeitsplätze umfassen. Das Standortmanagement verzeichnet eine fortlaufende Bautätigkeit auf dem Areal, um der Nachfrage nach Büro- und Gewerbeflächen im direkten Umfeld des Flugbetriebs zu begegnen. Das bestehende Gebäude Office Park 4 verfügt über rund 26.000 Quadratmeter Büro- und Konferenzflächen. Aufgrund der Auslastung befindet sich derzeit ein Erweiterungsbau unter dem Namen Office Park 4 NEXT in der Umsetzungsphase, der bis zum Jahr 2028 zusätzliche 17.000 Quadratmeter Nutzfläche bereitstellen soll. Neben den reinen Büroflächen verfügt der Campus über angegliederte Infrastruktureinrichtungen wie Hotels, Gastronomiebetriebe, ein Fitnesscenter sowie Schulungs- und Gesundheitseinrichtungen. Immobilienanalysten betrachten die Ausweitung von Gewerbeparks an internationalen Verkehrsknotenpunkten als gängige Praxis von Flughafenbetreibern, um die Einnahmen aus dem Nicht-Aviation-Geschäft zu stabilisieren. Diese Diversifikation dient als Absicherung gegen konjunkturelle Schwankungen im volatilen Passagier- und Frachtluftverkehr. Kritische Stimmen weisen jedoch darauf hin, dass die langfristige Rentabilität von großflächigen Bürokomplexen im Peripheriebereich von Großstädten zunehmend durch den anhaltenden Trend zu Homeoffice-Modellen und virtuellen Konferenzen beeinflusst wird. Die Auslastung künftiger Ausbaustufen hängt somit maßgeblich von der

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Wiener Donaukanal: Gastronomiekonzept Feuerdorf startet in den Sommerbetrieb

Die Wiener Event-Gastronomie verzeichnet zum Beginn der warmen Jahreszeit die Wiederaufnahme des Sommerbetriebs im sogenannten Feuerdorf am Donaukanal. Das primär für sein winterliches Hüttenkonzept bekannte Unternehmen adaptiert seine Infrastruktur auf der Höhe der Salztorbrücke für das Sommergeschäft. Neben einem erweiterten Außenbereich mit einer neuen Lounge-Zone verfügt die Anlage über fünf feste Holzhütten mit mechanisch zu öffnenden Dachkonstruktionen sowie eine angegliederte Bar. Die Betreibergesellschaft reagiert mit der saisonalen Umgestaltung auf die veränderten Konsumgewohnheiten in den Sommermonaten, um den Standort abseits des klassischen Wintergeschäfts wirtschaftlich auszulasten. Im Zentrum des kulinarischen Angebots steht die Bereitstellung von Grillflächen für die Eigennutzung durch die Gäste sowie ein erweitertes Speisenprogramm. Neben Fleischprodukten umfasst die Karte in diesem Jahr vermehrt Meeresfrüchte sowie traditionelle Wiener Fleisch- und Teigspeisen, womit die Betreibergesellschaft nach eigenen Angaben gezielt auf die Nachfrage im Tourismussegment reagiert. Die Öffnungszeiten wurden für die Hauptsaison angepasst, sodass der Betrieb an Werktagen am späten Nachmittag und an Wochenenden sowie Feiertagen bereits ab der Mittagszeit geöffnet ist. Das Areal wird zudem als Mietlocation für Firmenveranstaltungen und private Feiern im innerstädtischen Raum positioniert. Der Betrieb an der Wiener Uferpromenade bewegt sich in einem stark reglementierten und wettbewerbsintensiven Umfeld. Der Donaukanal gilt als zentraler Freizeit- und Gastwirtstreffpunkt der Bundeshauptstadt, weshalb Konzessionen und bauliche Veränderungen wiederholt Gegenstand von öffentlichen Debatten sowie behördlichen Überprüfungen bezüglich des Lärmschutzes und der Flächennutzung sind. Gastronomieexperten weisen darauf hin, dass temporäre Konzepte dieser Art stark von stabilen Wetterlagen abhängen, weshalb das wirtschaftliche Ergebnis maßgeblich von der Anzahl der tatsächlichen Sonnentage im Sommer beeinflusst wird. Einbrüche im

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