Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
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Oberlandesgericht Hamburg untersagt Flightright irreführende Angaben zu Ryanair

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Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in einem Urteil vom 5. Dezember eine juristische Entscheidung zugunsten von Ryanair getroffen.

Dem sogenannten Fluggastrechte-Dienstleister Flightright wurde es gerichtlich untersagt zu behaupten, dass Kunden bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice der Fluggesellschaft auf „Hürden“ stoßen würden. Zudem wurde Flightright dazu verurteilt, offen und transparent den zusätzlichen Anwaltszuschlag von 14 Prozent, den das Unternehmen auf seinen ausgewiesenen Servicepreis erhebt, anzugeben. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Punkt in der Auseinandersetzung zwischen der irischen Billigfluggesellschaft und Unternehmen, die sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen nach der EU-Verordnung EU261 spezialisiert haben.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von Ryanair die Bemühungen, Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken und den teils erheblichen Gebühren sogenannter „Claims Chaser“-Firmen zu schützen. Diese Dienstleister, oft auch als Inkassodienstleister oder Rechtsanwaltskanzleien tätig, behalten für ihre Tätigkeit nicht selten einen hohen Prozentsatz der Entschädigung ein. Nach Angaben von Ryanair können diese Gebühren bis zu 40 Prozent eines Anspruchs betragen, beispielsweise bei einem typischen Anspruch von 250 Euro. Ryanair betont daher weiterhin, dass Fluggäste mit berechtigten Entschädigungsansprüchen diese direkt bei der Fluggesellschaft einreichen sollten, um die volle Summe ohne Abzüge zu erhalten.

Die Fluggesellschaft hebt hervor, dass Kunden, die den direkten Weg über Ryanair wählen, 100 Prozent ihres zustehenden EU261-Ausgleichsanspruchs erhalten. Dara Brady, ein Sprecher von Ryanair, begrüßte das Urteil des OLG Hamburg. Er merkte an, dass die Entscheidung Flightright daran hindere, Konsumenten mit unzutreffenden Behauptungen über Ryanair und verschleierten Gebühren in die Irre zu führen. Brady bekräftigte, dass Ryanair einen unkomplizierten und transparenten Prozess anbiete, der sicherstelle, dass Kunden ihren vollen Anspruch ohne unnötige Gebühren oder Falschaussagen ausgezahlt bekommen. Branchenbeobachter sehen in dem Urteil einen Präzedenzfall, der die Geschäftsmodelle von Fluggastrechteportalen, die von der Komplexität des Entschädigungsprozesses leben, beeinflussen könnte.

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