
OGH: Ex-AUA-Betriebsrat Junghans muss Gehalt teilweise zurückzahlen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, daß der langjährige Betriebsratsvorsitzende der Austrian Airlines (AUA), Alfred Junghans, zu Unrecht überhöhte Gehaltszahlungen erhalten hat und diese nun an das Unternehmen zurückzahlen muß. Die Entscheidung basiert auf dem sogenannten Privilegierungsverbot, das eine Besserstellung von Betriebsräten gegenüber vergleichbaren Mitarbeitern untersagt.







