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Kapitalerhöhung: Regierung schießt frisches Geld in Croatia Airlines ein

Das Star-Alliance-Mitglied Croatia Airlines soll eine weitere Kapitalspritze vom Staat bekommen. Diese soll über die Ausgabe neuer Aktien, die dem aktuellen Stand der Dinge nach fast ausschließlich von der Regierung erworben werden sollen, über die Bühne gehen. So sollen knapp über 40 Millionen Euro in den Carrier fließen. Ausgegeben werden sollen 29,6 Millionen neue Aktien, die zu einem Preis von je zehn Kroatischen Kuna angeboten werden. Das hat zur Folge, dass auch eine Kapitalerhöhung von 627,9 Millionen Kuna auf 923,9 Millionen Kuna vorgenommen wird. Formell müssen die Aktionäre den Maßnahmen noch zustimmen, jedoch gilt dies aufgrund des Umstands, dass der Staat Mehrheitseigentümer ist, als reine Formsache. Am 22. Dezember 2022 wird eine außerordentliche Generalversammlung stattfinden. Allerdings könnte die Regierung den formellen Beschluss auch ohne das Gremium fassen, denn man hält 98,76 Prozent an Croatia Airlines. Weiters sind auch staatliche Unternehmen an dieser Fluggesellschaft beteiligt. Die zusätzlichen Finanzmittel sollen auch für die so genannte „Post-Covid-Strategie“ verwendet werden. Croatia Airlines soll grundlegend modernisiert werden. Dazu zählt auch der Plan, dass man die Flotte vollständig auf den Maschinentyp Airbus A220 umstellen wird. Erst diese Woche wurde verlautbart, dass man sechs A220-300 direkt beim Hersteller bestellt hat. Weitere Exemplare bezieht man über verschiedene Leasinggeber, so dass man sich unter dem Strich bereits 15 Einheiten gesichert hat.

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Fehlerhafte Passagiergebühren: Sammelklagen gegen Arkia und Israir

Die Fluggesellschaft Arkia und Israir haben Sammelklagen über umgerechnet rund sechs Millionen U.S.-Dollar am Hals, denn den beiden Unternehmen wird vorgeworfen, dass diese angeblich Passagiergebühren am Flughafen Tel Aviv-Ben Gurion fehlerhaft verrechnet haben sollen. Der Streitwert verteilt sich wie folgt: Von Arkia werden rund 3,15 Millionen U.S.-Dollar gefordert und von Israir 2,85 Millionen U.S.-Dollar. Beide Carrier wollen sich zu der gerichtsanhängigen Angelegenheit unter Verweis auf laufende Verfahren nicht äußern. Konkret geht es darum, dass der Betreiber des Airports für die Nutzung des Terminals 1 ein niedrigeres Entgelt erhebt. Laut offizieller Gebührenordnung fallen für abfliegende Passagiere 13,94 U.S.-Dollar an. Im Terminal 3 werden stolze 30,25 U.S.-Dollar fällig. Das Nutzungsentgelt wird von den Airlines gemeinsam mit dem Ticketgeld eingehoben und anschließend an die Flughafenbehörde Israels weitergeleitet. Allerdings: Nur wenn der Fluggast tatsächlich fliegt. Für so genannte No-Shows wird keine Passagiergebühr fällig, da die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde. Laut einem Bericht der Times of Israel, der sich auf Gerichtsunterlagen bezieht, soll genau hier das Problem liegen, denn bei Erstattungen sollen die beiden Carrier zumeist die niedrigere Gebühr zurückbezahlt haben, obwohl zuvor jene für das Terminal 3 in Rechnung gestellt wurde. Vergleichbar soll es sich verhalten, wenn Flüge kurzfristig ins Terminal 1 verlagert wurden. Das Medium berichtet über einen Musterfall. Deren Abflüge hätten im Ben-Gurion-Terminal 3 stattfinden sollen. Mit der Buchung wurde auch die entsprechende Passagiergebühr an die Airline entrichtet. Allerdings wurde der Flug kurzfristig ins günstigere Terminal 1 verlagert. Die beklagte Fluggesellschaft verweigerte aber die Erstattung der Differenz. Im Rahmen der

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Mögliche Tuifly-Reduktion in Charleroi besorgt Gewerkschafter

In Belgien zeigen sich derzeit Gewerkschafter besorgt darüber, dass Tuifly Belgium im kommenden Jahr die Präsenz am Flughafen Charleroi reduzieren könnte. Der Betriebsrat trat laut lokalen Medien bereits zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Unter anderem das belgische Medium Sundinfo berichtet, dass Tuifly Belgium im Sommer 2023 das Angebot ab Charleroi auf folgende Ziele reduzieren soll: Algier/Oran (Algerien), Casablanca/Tangier (Marokko), Djerba/Tunis (Tunesien). Alle anderen Destinationen sollen nach Brüssel, Lüttich und Antwerpen verlagert werden. Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür aber nicht. Dennoch sind die Arbeitnehmervertreter alarmiert, denn diese befürchten, dass es zu Versetzungen und/oder Stellenabbau kommen könnte. Weiters erklärte ein Betriebsratsmitglied, dass man bezüglich dieser „hartnäckigen Gerüchte“ wiederholt einen Fragenkatalog an die Geschäftsleitung übermittelt habe, jedoch die Fragen unbeantwortet geblieben sein sollen. Die weitere Entwicklung gilt es daher abzuwarten.

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Wetlease: Indien lockert Regeln für Widebodies

Die indische Regierung hat auf den Druck von Fluggesellschaften reagiert und die bisherigen Wetlease-Regeln befristet für vorerst ein Jahr gelockert. Konkret bedeutet das, dass Widebodies für bis zu 12 Monate im Rahmen von ACMI-Verträgen eingesetzt werden dürfen. Derzeit ist die Nachfrage in Indien besonders hoch und gleichzeitig leiden die lokalen Carrier sowohl unter Personalmangel als auch unter schwerer Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Dies hat zur Folge, dass manche Anbieter Teile ihrer eigenen Flotten nicht betreiben können. Um das Problem lösen zu können, mietet man Flugzeuge, darunter oftmals auch Großraumjets, aus dem Ausland ein. Die bisherigen Vorschriften gestatten dies aber nur in Ausnahmefällen und dann nur für wenige Wochen. Nun hat das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium entschieden, dass derartige ACMI-Verträge vorläufig bis zu 12 Monate laufen dürfen. Damit will die indische Regierung möglichen Engpässen bzw. chaotischen Zuständen in der Luftfahrt gegensteuern. Allerdings gibt es einen kleinen, aber feinen Haken: Im internationalen Verkehr betrifft diese Lockerung lediglich Routen zwischen Indien und den USA sowie Europa. Weiters ist der Einsatz im Inland möglich, muss jedoch gesondert beantragt werden. Die Wetlease-Maschinen dürfen auch nur von indischen Carriern angemietet werden, so dass ausländische Anbieter nicht wirklich davon profitieren. Mittelfristig will Indien auch hier Lockerungen vollziehen, wobei es noch keinen Zeitplan dafür gibt.

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Nigeria: Aero Contractors will am 5. Dezember 2022 wieder abheben

Die in Lagos ansässige Fluggesellschaft Aero Contractors wird eigenen Angaben nach am 5. Dezember 2022 den Flugbetrieb reaktivieren. Der Carrier befindet sich seit 30. Juli 2022 auf dem Boden, da es unter anderem an Ersatzteilen und Treibstoff mangelte. Aero Contractros ist die älteste noch existierende Fluggesellschaft in Nigeria. Die Airline litt massiv unter dem akuten Treibstoffmangel sowie der erschwerten Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Flotte. Unter anderem aus diesen Gründen musste man am 30. Juli 2022 den Flugbetrieb auf unbestimmte Zeit einstellen. Nun kündigte der Carrier die Wiederaufnahme der Linienflüge für den 5. Dezember 2022 an. Die Homepage und das Reservierungssystem wurden bereits reaktiviert. Der Carrier, der seit einigen Jahren unter der Verwaltung der staatlichen Asset Management Corporation of Nigeria steht, gibt sich zuversichtlich, dass man dauerhaft in der Luft bleiben wird. Laut CH-Aviation.com besteht die Flotte derzeit aus zwei de Havilland Dash 8-400, je einer Dash 8-200 und -300 und je einer Boeing 737-500 und -400. Welche dieser Flugzeuge ab 5. Dezember 2022 reaktiviert werden, teilte das Unternehmen allerdings nicht mit.

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China genehmigt Serienfertigung der Comac C919

Die Zivilluftfahrtbehörde der Volksrepublik China hat die Freigabe für die Massenproduktion der Comac C919 erteilt. Das entsprechende Zertifikat wurde laut lokalen Medien am 29. November 2022 ausgestellt. Damit ist die Commercial Aviation Corporation of China zur Serienfertigung des neu entwickelten Musters berechtigt. Bis zum Jahr 2030 sollen jährlich bis zu 25 Exemplare endmontiert und an Kunden ausgeliefert werden. Die C919 ist eines der ersten Verkehrsflugzeuge, das vollständig in der Volksrepublik China entwickelt wurde. Bislang konnte man diesen Narrowbody, der mit A320neo und B737-Max konkurriert, hauptsächlich im Inland absetzen. Allerdings hat man auch einige Bestellungen aus dem Ausland, vorwiegend aus dem asiatischen Raum, an Land gezogen. Die formelle Musterzulassung hat man bereits am 29. September 2022 erhalten.

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Staatliche Ghana Airlines geht mit Dash 8-400 und Dreamlinern an den Start

In Ghana wird unter dem Namen „Ghana Airlines“ eine neue staatliche Fluggesellschaft an den Start gebracht. Die Regierung gab vor wenigen Tagen bekannt, dass es sich um den endgültigen Markennamen handelt. Am künftigen Carrier ist Ashanti Airlines beteiligt. Dieses Unternehmen unterstützt derzeit das Verkehrsministerium beim Aufbau der neuen Fluggesellschaft. Momentan befindet man sich in der Endphase der Zulassungsphase. Die Regierung rechnet damit, dass AOC und Betriebsgenehmigung in Kürze erteilt werden können. Ashanti Airlines wurde im September 2022 im Rahmen einer Ausschreibung als strategischer Partner und Investor ausgewählt. Ebenfalls beworben haben sich unter anderem Ethiopian Airlines, Egyptair und die JNH Group. Man hat sich aber für eine „lokale Lösung“ entschieden, denn Ashanti Airlines ist ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Ghana und befindet sich im Mehrheitseigentum von Osei Kwame Despite. Ghana hat seit etwa 12 Jahren keine staatliche Fluggesellschaft mehr. Ghana Airways ist im Jahr 2004 kollabiert und Ghana International Airlines hatte im Jahr 2010 ein vergleichbares Schicksal. Diesmal soll alles besser werden. Man plant zunächst mit einer Flotte, die aus Boeing 787 und de Havilland Dash 8-400 bestehen soll, an den Start zu gehen. Die Turbopropflugzeuge will man vorwiegend im Inland und in die Nachbarländer einsetzen. Derzeit ist vorgesehen, dass zunächst sechs Einheiten angeschafft werden sollen. Während der Dubai Airshow 2019 unterzeichnete die Regierung von Ghana eine vorläufige Bestellung von drei Boeing 787. Diese sind für den neuen Carrier bestimmt. Über mögliche Mittelstreckenmuster ist derzeit noch nichts bekannt.

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Australien: Flughafen-Feuerwehren drohen mit Streik

Am 9. Dezember 2022 könnte es zu massiven Einschränkungen im australischen Flugverkehr kommen, denn eine Gewerkschaft ruft die Feuerwehr-Mitarbeiter an insgesamt 27 Airports zu einem Warnstreik auf. Hintergrund ist, dass die United Firefighters Union of Australia der Ansicht ist, dass akuter Personalmangel herrschen soll. Mit den landesweiten Arbeitsniederlegungen will man ein Zeichen setzen und den Druck in Sachen Neueinstellungen erhöhen. Derzeit ist geplant, dass der Streik in der Zeit von 6 Uhr 00 bis 10 Uhr 00 über die Bühne gehen soll. Da eine einsatzbereite Feuerwehr Grundbedingung dafür ist, dass kommerzieller Flugbetrieb durchgeführt werden darf, geht die Gewerkschaft davon aus, dass während dem Arbeitskampf keine Flüge starten oder landen können. Zuvor wurden seitens Airservices Australia rund 100 Feuerwehrleute abgebaut. Während der Corona-Pandemie war man der Ansicht, dass dies aufgrund von Einsparungen notwendig ist und hoffte darauf, dass man die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt wieder einstellen kann. Allerdings hatten die meisten kein Interesse mehr und haben sich anderweitig beruflich neu orientiert. Die Arbeitnehmervertreter warnen davor, dass an manchen Standorten die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr stark eingeschränkt sein soll.

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FAA erteilt Ruanda Kategorie-1-Einstufung

Die U.S.-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat das Sicherheitsrating der Republik Ruanda in die Kategorie 1 der internationalen Flugsicherheitsbewertung (IASA) angehoben. Dies ermöglicht es Carriern des ostafrikanischen Landes Nonstop-Flüge in die Vereinigten Staaten von Amerika aufzunehmen. „Mit einem Rating der Kategorie 1 sind ordnungsgemäß zugelassene ruandische Luftfahrtunternehmen berechtigt, die Vereinigten Staaten zu bedienen und uneingeschränkt Codesharing-Abkommen mit US-Luftfahrtunternehmen zu schließen“, so die FAA in einer Erklärung. „Die Standards werden von der ICAO, der technischen Agentur der Vereinten Nationen für die Luftfahrt, festgelegt“. Der nationalen Fluggesellschaft Rwandair ist es somit möglich künftig nonstop in die USA zu fliegen. Derzeit bedient man diesen Markt in Kooperation mit Qatar Airways, wobei man auf ein Codeshare-Abkommen zurückgreift. Seit 2. Dezember 2021 bedient man Nonstop-Flüge zum Hamad International Airport, wo die Passagiere auf Maschinen von Qatar Airways in Richtung USA umsteigen können. Weiters kooperiert man auch in Richtung New York, Washington D.C., Dallas und Los Angeles, London, Zürich und Madrid, Singapur, Kuala Lumpur und Bangkok. Dies folgt auch auf die Ankündigung von Qatar Airways, sich zu 49 % an RwandAir zu beteiligen.

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Beförderung verweigert: Lufthansa muss Maskenverweigerern 2,6 Millionen U.S.-Dollar zahlen

Für Lufthansa erweist sich der Umstand, dass man am 4. Mai 2022 insgesamt 128 Passagieren wegen Unstimmigkeiten über die Maskenpflicht die Beförderung verweigert hat, als äußerst teuer. Der Carrier muss jedem Passagier eine Entschädigung in der Höhe von rund 21.000 U.S.-Dollar bezahlen, somit insgesamt rund 2,6 Millionen U.S.-Dollar. Die Reisenden befanden sich auf Lufthansa-Flug LH401 auf dem Weg von New York JFK nach Frankfurt am Main. Dort sollten diese auf LH1334 nach Budapest umsteigen. Es handelte sich überwiegend um orthodoxe jüdische Reisende. Diesen wurde das Einsteigen in den Weiterflug verweigert, da sich aus Sicht des Lufthansa-Personals die Fluggäste nicht an die deutsche Maskenpflicht halten wollen. Der Vorfall führte auch dazu, dass die Bundespolizei dazu geholt wurde, jedoch war diese lediglich präsent und versuchte zwischen den Reisenden und dem Lufthansa-Bodenpersonal zu vermitteln. Den Reisenden wurde an Ort und Stelle mitgeteilt, dass sie „genau wüssten“ warum sie von der weiteren Beförderung ausgeschlossen wurden. Damit war nicht deren jüdischer Glaube gemeint, sondern der Umstand, dass viele keine Masken getragen haben. Darauf ging auch Konzernchef Carsten Spohr in einem nachträglichen Statement ein. Dennoch sorgte der Vorfall für internationales Aufsehen, denn es wurden auch jüdische Passagiere ausgeschlossen, die überhaupt nicht Teil der Reisegruppe waren. Lufthansa soll rein nach Namen und Aussehen entschieden haben, was dem Carrier heftige Kritik einbrachte. Die insgesamt 128 vom Flug ausgeschlossenen Personen wollten das fragwürdige Verhalten der Lufthansa nicht akzeptieren und sind gegen den Carrier vorgegangen. Nun willigte die größte Airline Deutschlands einem Vergleich ein. Dieser sieht vor, dass jeder ausgeschlossenen

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