
Der Richtungsstreit um die Fluggastrechte: Blockade in Brüssel verhindert Einschnitte
Die von der Luftfahrtbranche seit Langem geforderte Reform der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 ist vorerst gescheitert. Nachdem der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den 27 Mitgliedstaaten, eine deutliche Einschränkung der Rechte von Flugreisenden anstrebte, hat das Europäische Parlament diesen Bestrebungen eine klare Absage erteilt und die Verhandlungen über eine Neufassung beendet. Die Blockade in Brüssel schützt somit vorläufig die Passagiere vor einer spürbaren Verschlechter ihrer Entschädigungsansprüche. Die Verordnung, die 2005 in Kraft trat, garantiert Fluggästen bei Flugausfällen, Nichtbeförderung und größeren Verspätungen Ausgleichszahlungen, die je nach Flugstrecke zwischen 250 Euro und 600 Euro liegen können, unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis. Diese Regelung wird von Fluggesellschaften als erhebliche finanzielle Belastung empfunden. Unternehmen wie Lufthansa führten ins Feld, dass sie allein im Jahr 2024 Entschädigungszahlungen in Höhe von über 500 Millionen Euro leisten mussten, und plädierten für eine praxistauglichere, ausgewogenere Lösung. Die Industrie argumentiert, dass die bestehende Drei-Stunden-Frist für Entschädigungen bei Verspätungen zu kurz sei, um in Krisensituationen angemessen reagieren zu können, was unter Umständen zur vorschnellen Annullierung von Flügen führe. Darüber hinaus beklagen die Airlines, dass die finanziellen Verpflichtungen bei Unregelmäßigkeiten, die auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind, wie etwa schlechte Witterung oder Streiks im Flugverkehrsmanagement, zu vage definiert seien. Der Vorstoß des Rates und die Gegenposition des Parlaments Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hatte die Forderungen der Luftfahrtindustrie aufgenommen und sich im Juni des Jahres 2025 auf eine gemeinsame Position geeinigt, ohne zuvor mit dem Parlament zu verhandeln. Der zentrale und umstrittenste Punkt dieser Position war die geplante Abkehr von der bisherigen








