Bereits ab Montag, 20. Dezember 2021 verschärft Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Einreiseverordnung. Künftig gilt 2G, wobei ohne Nachweis einer Auffrischungsimpfung zusätzlich ein negativer PCR-Test vorzulegen ist. Ausnahmen gibt es für Schüler und Pendler. Konkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend. Ausgenommen von dem Erfordernis eines 2G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Eine weitere Ausnahme gilt für Personen im schulpflichtigen Alter, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: Diese Personengruppe darf mit dem Ninja-Pass oder einem Äquivalent einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind ebenso ausgenommen, müssen aber wie ihre erwachsene Begleitperson in Quarantäne bzw. sich registrieren. Können weder Impfung noch Genesung nachgewiesen werden, so ist unmittelbar nach der Einreise eine Quarantäne anzutreten. Das gilt laut Gesundheitsministerium für sämtliche Personen, die in Österreich leben oder hier beispielsweise Urlaub machen wollen. Die Absonderung dauert zehn Tage, wobei Freitesten mittels PCR ab dem fünften Tag möglich bleibt. Die PTC ist in diesem Fall auszufüllen. „Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große