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Italien: Ryanair kündigt Klage gegen ITA an

Die Ryanair Group hat nun auch den Alitalia-Nachfolger Italia Trasporto Aereo (ITA) im Visier und kündigt an gegen mögliche Starthilfen des italienischen Staates vor das Gericht der Europäischen Union ziehen zu wollen. Eddie Wilson, Geschäftsführer der operativen Fluggesellschaft Ryanair DAC, bezeichnete die Pläne der Regierung im Gespräch mit der Tageszeitung “La Repubblica” als “illegal”. Rom lässt sich die Neugründung einiges kosten. Zuletzt wurden bis zu drei Milliarden Euro kolportiert. Ryanair sieht darin eine Fortsetzung der Subventionspolitik, die bereits seit Jahrzehnten mit Alitalia praktiziert wird. Sollte die Regierung Finanzmittel für ITA bereitstellen, werde Ryanair dagegen vor Gericht ziehen. Weiters bekräftigt Wilson abermals, dass man großes Interesse an Alitalia-Slots in Linate hat und sich um diese bemühen wird. Derzeit steuert der Carrier in dieser Region die Airports Bergamo und Malpensa an.

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Reisewarnung: USA stuft Österreich herab

Die Vereinigten Staaten überdenken die Reisewarnung für einige Ziele, darunter auch Österreich und Deutschland. Damit schafft die Regierung eine Annäherung, an den harten Einreiseregeln ändert das aber nichts. In den USA gilt ein vierstufiges Warnsystem, bisher hat man für Reisen in den europäischen Schengen-Raum, nach Großbritannien, Irland, Indien, China, Brasilien, Südafrika und dem Iran die höchste Warnstufe ausgesprochen. Jetzt wird ein Gang zurückgeschaltet: Seit gestern stehen einige Länder, darunter auch Österreich, wieder auf Stufe drei.  US-Bürgern wird somit nur noch geraten, ihre Reisepläne in diese Länder zu überdenken, während für Länder der höchsten Stufe gänzlich von Reisen abgeraten wird. Das betrifft auch noch viele EU-Staaten, unter anderem Portugal, Belgien, die Niederlande und Polen, aber auch die österreichischen Nachbarländer Tschechien, Slowakei und Slowenien sowie Kroatien. Das berichtet der ORF. An den strengen Einreiseregeln ändert sich trotzdem nichts. Die Einreise ist anlässlich der CoV-Pandemie weiterhin nur in Ausnahmefällen erlaubt. 

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Wetlease: Volotea holt sich zwei A320 von Smartlynx

Die spanische Billigfluggesellschaft Volotea setzt ab 18. Juni 2021 zusätzlich im Rahmen einer Wetlease-Vereinbarung zwei von SmartLynx betriebene Airbus A320 ein. Der Carrier rechnet mit einer hohen Nachfrage und stockt daher die Kapazität auf. Volotea trennte sich erst vor wenigen Wochen von den letzten Maschinen des Typs Boeing 717. Als Ersatz wurde schon vor längerer Zeit mit der Einflottung von Airbus A319 begonnen. Mitten in der Krise entschied sich der spanische Billigflieger mindestens 15 gebrauchte A320 in die Flotte aufzunehmen. Die ersten Einheiten sind bereits in den Farben von Volotea in der Luft. Zusätzlich mietet man von SmartLynx zwei Airbus A320 an. Laut CH-Aviation.com soll eine Maschine in Nantes stationiert werden. Die andere soll ab Venedig zum Einsatz kommen. DIe Vereinbarung läuft bis mindestens 5. September 2021. Die von Volotea selbst betriebene Flotte besteht derzeit aus 20 Airbus A319 sowie sieben A319.

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Umfrage: 75 Prozent der Österreicher wollen mit dem Auto in den Urlaub

Einer aktuellen Umfrage nach wollen rund drei Viertel der Österreicher in diesem Jahr in ihrem Sommerurlaub mit dem Auto verreisen. 95 Prozent der Befragten gaben an, dass sie ihr eigenes Kraftfahrzeug in Zeiten der Pandemie als sicherstes Transportmittel betrachten. Gleichzeitig rechnen 66 Prozent der Teilnehmer damit, dass es heuer zu langen Staus auf den Autobahnen, an den Grenzen und an Mautstationen kommen wird. An der Im Auftrag der Kapsch-Tochter Trafficom durchgeführten Umfrage haben 1.000 Personen teilgenommen. „Das Auto erlebt aktuell eine Renaissance als bevorzugtes Transportmittel für Urlaubsreisen“, sagt Wolfgang Ressler von der Kapsch-TrafficCom-Tochter Tolltickets. „In Pandemiezeiten bewerten 95 Prozent der Österreicher das Auto als sicheres oder sehr sicheres Transportmittel. Zum Vergleich: Flugzeug oder Schiff werden dagegen von mehr als 60 Prozent als weniger sicher oder sogar unsicher eingestuft.“ Mit Sorge betrachten die Urlauber allerdings verstopfte Straßen auf den europäischen Reiserouten in Richtung Meer und in die Berge. 60 Prozent rechnen mit mangelhafter Verkehrsflussplanung an Baustellen. Als neuralgischer Punkt im europäischen Ausland zeigen sich zudem Mautstationen: Jeder zweite Urlauber hat sich bereits über die zusätzlichen Wartezeiten geärgert.

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Memmingen sieht „Licht am Ende des Tunnels“

Der bayerische Regionalflughafen Memmingen zählte im Zeitraum von 21. Mai bis 6. Juni 2021 rund 33.000 Passagiere. Im Vorjahr hatte man während der Pfingstferien rund 4.700 Fluggäste. Airportchef Ralf Schmid sieht nun “Licht am Ende des Tunnels”. Setzt man die aktuelle Zahl in Relation mit Pfingsten 2019 (97.000 Passagiere), so gelang es in diesem Jahr immerhin, ein Drittel dieses Rekordwertes zu erreichen. Auch die Auslastung der Maschinen sorgt für verhaltene Zuversicht. Waren vor zwei Jahren die Flugzeuge zu über 90 Prozent besetzt, so betrug die Zahl heuer knapp 70 Prozent. Für die bayerischen Sommerferien rechnet Airport-Chef Schmid mit rund 225.000 Passagieren und knapp 1.500 Starts und Landungen. „Im Sommer starten wir wieder durch“, signalisiert er Aufbruchstimmung. Zwar sei, wie aktuell an allen Flughafen, bei den Zahlen Luft nach oben. „Aber die Richtung stimmt.“ Dafür sorgt auch das ständig wachsende Flugangebot. „Mit der Rücknahme von immer mehr Reisewarnungen und angesichts des Impffortschritts erhalten die Fluggesellschaften wieder Planungssicherheit und erhöhen die Kapazitäten“, erläutert er. So feiern zahlreiche Verbindungen, die in den letzten Monaten ausgesetzt waren, ihr Comeback. Bereits am 18. Juni geht es wieder nach Tel Aviv. Einen Tag später starten Flüge nach Athen und Catania. Es folgen Calvi auf Korsika, Podgorica und Larnaca auf Zypern. Anfang Juli werden Lviv, Dublin, Zadar, Barcelona-Girona und Banja Luka wieder im Flugplan erscheinen. Hinzu kommen neue Ziele wie Rhodos, Korfu, Zagreb und das finnische Lappeenranta. Somit ist das aktuelle Flugangebot heuer mit jenem des Sommers 2019 durchaus vergleichbar. Ab Memmingen können Fluggäste Memmingen zu 48

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Stornogebühren: Kolba verliert Klage gegen DocLX

Der von Peter Kobla ins Leben gerufene Verbraucherschutzverein unterlag in zwei Instanzen einer Klage, die gegen DocLX, einen Veranstalter von Maturareisen, eingebracht wurde. Der Tour Operator machte den jungen Kunden im April 2021 ein kostenpflichtiges Stornoangebot, jedoch wurden kurz darauf alle Reisen abgesagt. Der Verbraucherschutzverein klagte eigenen Angaben nach im Rahmen einer Musterklage für “hunderte Geschädigte”. Diese wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Das Erstgericht ging davon aus, dass der Veranstalter im April 2020 nicht hätte wissen können, in welcher Form die Reisen hätten stattfinden können. „Die Feststellung des Gerichtes ist absurd, denn es war höchstens die Frage, ob die Reise überhaupt oder nun unter Pandemie-Restriktionen hätte stattfinden können. Die Kund*innen hätten – bei Zuwarten – jedenfalls vom Vertrag zurücktreten können und hätten Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises gehabt,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Bei diesem Musterprozess offenbar sich ein grundsätzliches Problem: Anders als VKI oder AK ist der VSV bislang nicht berechtigt Verbandsklagen zu führen. Hätte der VSV diese Berechtigung, hätte er sich den Rückforderungsanspruch abtreten lassen können und hätte der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden müssen.“ Die Zivilverfahrensgesetze sehen vor, dass sich die zu Verbandsklagen berechtigten Verbände, Ansprüche zum Inkasso abtreten lassen können und dann alle Rechtsmittelbeschränkungen wegfallen. Bei einem Streitwert von knapp 300 Euro kann man im Normalfall die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht anfechten. So geschehen im berichteten Fall. Mit einer Abtretung an den VSV, der die Verbandsklageberechtigung hätte, hätte man diese absurde Feststellung bekämpfen können. „Ich sehen den Konsumentenschutzminister nun zweifach gefordert: 1) Das Ministerium möge den

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Aeroflot-Chef: „Pobeda fliegt mit 90 Prozent Auslastung“

Der russische Aeroflot-Konzern musste sich aufgrund der Corona-Pandemie auf Strecken innerhalb der russischen Föderation fokussieren. Weiters gibt es mit einigen ehemaligen Sowjetrepubliken so genannte Safe-Travel-Abkommen. Die staatliche Airline und ihre Billigtochter Pobeda wollen nun wieder Auslastungen von bis zu 99 Prozent erreichen. Die größte Fluggesellschaft der Russischen Föderation wird von Mikhail Poluboyarinov geleitet. Dieser erklärte gegenüber Reuters, dass die Auslastung bei Aeroflot bei rund 80 Prozent liegt. Pobeda erreiche gar 98 bis 99 Prozent. Von solchen Werten können Airlines in Europa derzeit nur träumen. Hintergrund ist, so Poluboyarinov, dass man innerhalb Russlands keine Reisebeschränkungen hat. Daher hat man sich mit den Marken Aeroflot und Pobeda auf Ziele im Inland fokussiert. Der Manager sprach auch davon, dass man das Netzwerk so adaptiert habe, dass es weitgehend jenem, das man zu Sowjetzeiten hatte, entspricht. Neben Zielen innerhalb der Russischen Föderation werden auch GUS-Staaten im Rahmen von Safe-Travel-Abkommen angeflogen. Ob Aeroflot und Pobeda tatsächlich so hohe Ladefaktoren erzielen können, lässt sich schwer überprüfen.

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UK-Regierung bestätigt Flybe-OL-Entzug

Der angestrebte Neustart der britischen Regionalfluggesellschaft Flybe dürfte sich nun noch schwieriger gestalten, denn die Regierung hält an der Entscheidung des Entzugs der Betriebsgenehmigung fest. An dieser hängen die Start- und Landerechte. Eine Übertragung auf die Neugründung ist damit fast unmöglich geworden. Die Zivilluftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs entzog Flybe im März 2021 die Operating License. Zuvor war der Carrier aufgrund der Insolvenz schon weit über ein Jahr nicht mehr in der Luft. Sowohl Käufer Cyrus Capital als auch der Masseverwalter legten gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel ein. Der Grund dafür ist simpel: An der “OL” hängen die so genannten Slots. Flybe besitzt an zahlreichen Airports, unter anderem in London-City und London-Heathrow, wertvolle Start- und Landerechte. Diese hätte man zu Geld machen können oder aber für die “neue Flybe” nutzen können. Die Neugründung, die nun den Namen Flybe Ltd. trägt, verfügt seit April 2021 über AOC und Betriebsgenehmigung. Man konnte sich in Heathrow einige Slots sichern, jedoch stammen diese nicht aus “Altbeständen”, sondern wurden neu erlangt. Auf dem Luftfahrtbetreiberzeugnis ist mittlerweile mit der G-CLXC eine DHC Dash 8-400 registriert. Diese stand bis Ende 2020 in Diensten der Austrian Airlines und trug die österreichische Kennung OE-LGA. Das Flugzeug trägt noch immer den überwiegenden Teil des Farbenkleids von Austrian Airlines und ist auf dem Airport Exeter abgestellt.

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Ukraine erleichtert Geimpften die Einreise

Die Ukraine gestattet nun Personen, die über vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 verfügen, die Einreise ohne Quarantäne bzw. PCR-Test. Neu ist auch, dass negative Antigen-Schnelltest-Befunde anerkannt werden. Seitens der Ukraine werden alle Impfstoffe, ausgenommen der russische Sputnik V, akzeptiert. Es muss die vom Hersteller vorgesehene Anzahl von Teilimpfungen verabreicht worden sein. Die Dokumentation wird auf Papier und in elektronischer Form akzeptiert. Die Impfbestätigung muss in englischer Sprache ausgestellt sein. Davon ausgenommen sind Impfungen, die in der Ukraine verabreicht wurden. In diesem Fall wird selbstredend auch die Landessprache akzeptiert. Antigen-Schnelltestbefunde dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Das Dokument wird in den Sprachen Englisch, Russisch und Ukrainisch angenommen. Alternativ kann ein negativer PCR-Befund vorgelegt werden, der ebenfalls in den zuvor genannten Sprachen abgefasst sein muss. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine anerkannte Übersetzung vorgelegt werden. Keine Einreiseerleichterungen gibt es derzeit für Genesene. Diese benötigen weiterhin einen negativen Coronatest. Die nachstehenden Impfstoffe werden seitens der Ukraine anerkannt: Pfizer/BioNTech, Johnson & Johnson’s Janssen, AstraZeneca/Covishield (India), AstraZeneca/SKBio (South Korea), Moderna, Sinopharm, CoronaVac (Sinovac)

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Lufthansa: OGH erklärte insgesamt 30 Klauseln für unzulässig

Wegen fragwürdiger Klauseln in den Beförderungsbedingungen zog der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Lufthansa AG vor den Obersten Gerichtshof – und bekam auch mehrheitlich Recht. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine der vom VKI beanstandeten Klauseln legte eine Nachzahlungspflicht fest, wenn Kunden ihre Flüge nicht auf allen Teilstrecken oder nicht in der gebuchten Reihenfolge in Anspruch nahmen. Zwar sah diese Klausel Ausnahmen von sogenannten „No-Show-Gebühren“ vor, diese gingen dem OGH aber letztlich nicht weit genug.  Das Unternehmen definierte zwar Ausnahmen (z.B. Verhinderung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit), verbunden mit der Auflage, Gründe für die Verhinderung sofort nach Kenntniserlangung mitzuteilen und nachzuweisen. Doch die genannten Ausnahmen seien zu eng bemessen, so die Höchstrichter. Zudem stieß sich das Gericht an der Regelung, dass Fluggäste Hinderungsgründe sogar in jenen Situationen sofort mitteilen müssten, in denen ihnen eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Luftlinie nicht möglich sei. Der OGH stufte diese Klausel daher als gröblich benachteiligend ein. „Für den VKI sind No-Show-Gebühren grundsätzlich nicht nachvollziehbar“, kritisiert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Die Kundinnen und Kunden der Airline haben schließlich den vereinbarten Preis für die gesamte Flugreise gezahlt. Warum sie dann noch zusätzliche Zahlungen leisten müssen, wenn sie einen Teil der vereinbarten – und bereits bezahlten – Leistung bzw. Reise nicht in Anspruch nehmen, bleibt unverständlich.“ Lufthansa verweigert die Beförderung bei beschädigtem Flugticket Eine weitere Klausel sah vor, dass unter anderem dann kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn der vorgelegte Flugschein erheblich beschädigt worden ist. Auch diese Regelung stufte das Höchstgericht als rechtswidrig ein.

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