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Invasive Leibesvisitation: Gericht weist Klage gegen Qatar Airways ab

Im Jahr 2020 sorgte Golfcarrier Qatar Airways mit dem Umstand, dass einige weibliche Passagiere bei der Sicherheitskontrolle, die auf dem Flughafen Doha (DOH) durchgeführt wurde, für Aufsehen. Fünf Frauen zogen in Australien vor Gericht, wobei die Klagen nun abgewiesen wurden. Am 2. Oktober 2020 wurde auf dem Hamad-Flughafen der Stadt Doha in einer Damen-Toilette ein Neugeborenes gefunden. Dieses wurde dort zurückgelassen. Unter anderem weibliche Passagiere von Qatar-Airways-Flug QR908 wurden dazu aufgefordert die Maschine zu verlassen. Zunächst wurde den insgesamt 18 Frauen aber nicht gesagt worum es eigentlich geht. Jedenfalls verspätete sich dadurch der Abflug um etwa drei Stunden. Die Betroffenen behaupten, dass sie anschließend einer so genannten invasiven Leibesvisitation unterzogen worden sein sollen. Dieser Umstand führte zu durchaus heftigen Reaktionen in der ganzen Welt. Fünf Frauen zogen in Australien gegen Qatar Airways vor Gericht. Allerdings wies ein Bezirksgericht die Klagen ab. Der zuständige Bezirksrichter hat entschieden, dass gegen Qatar Airways keine Ansprüche geltend gemacht werden, weil der Carrier die Leibesvisitationen weder angeordnet, noch durchgeführt hat. Tatsächlich sollen diese vom Innenministerium von Katar im Rahmen polizeilicher Ermittlungen veranlasst worden sein. Somit handelte es sich um eine hoheitliche Tätigkeit, die der Fluggesellschaft nicht angelastet werden kann. In weiterer Folge bedeutet das auch, dass die Frauen allenfalls gegen den Staat Katar, nicht jedoch gegen die staatliche Fluggesellschaft klagen können. Der Richter wies auch die Behauptung der Klägerinnen, dass Qatar Airways Einfluss hätte nehmen können zurück. In der Urteilsbegründung schreibt er unter anderem, dass es durchaus „phantasievoll“ wäre, dass Airline-Mitarbeiter in irgendeiner Form in

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OGH kippt Opodo-Prime-Abo-Verkauf

Wer bei einer Reisebuchung über die Buchungsplattform Opodo auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft angedreht bekam, kann jetzt das Geld zurückfordern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der AK Recht: Der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft von rund 75 Euro bei einer Reisebuchung ist ungültig. Konsumenten können das Geld mit dem AK Musterbrief zurückfordern. Zudem sind alle elf von der AK geklagten Klausen ungültig, zum Beispiel auch eine Klausel zur weiteren automatischen Abo-Verlängerung. Mehr als eine Reise gebucht: Bei einer Reisebuchung hat Opodo Konsumenten unmittelbar vor Bestätigung des Buttons „jetzt kaufen“ nicht noch einmal ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Opodo-Prime-Abo, insbesondere die Kostenpflicht hingewiesen. Bloß im Kleingedruckten fand sich ein Hinweis, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG). Das Abo kam daher nie gültig zustande. Konsumenten können nun den Mitgliedsbeitrag zurückfordern. Die AK hat außerdem elf Klauseln geklagt und Recht bekommen. Die praxisrelevantesten rechtswidrigen Klauseln der Buchungsplattform Opodo (Stand September 2021): Ungültiges Abo: Die Buchung einer Reise wurde von Opodo zu Unrecht auch als Abschluss eines kostenpflichtigen Prime-Abos gewertet. Die automatische Abbuchung von 74,99 Euro ist zu Unrecht erfolgt. Konsumenten können das Geld mit dem AK Musterbrief zurückfordern. Ungültige Abo-Verlängerung: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war beim Opodo-Prime-Abo auch eine automatische Verlängerung dieser Mitgliedschaft festgelegt, wenn Konsumenten nicht rechtzeitig gekündigt hatten. Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbrauchern auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Zudem müssen sie in angemessener

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August: Uzbekistan Airways fliegt zweimal wöchentlich nach Tokio

Die Fluggesellschaft Uzbekistan Airways plant den Ausbau ihrer Flugverbindung nach Japan. Die Hauptstadt Tokio soll ab August zweimal wöchentlich angeflogen werden. Die Fluggesellschaft Uzbekistan Airways plant im Sommer die Strecke Taschkent-Tokio Narita auszubauen. Die Strecke soll ab dem 5. August 2024 aufgestockt werden, die Airline plant zwei wöchentliche Flüge nach Tokio, wie das Portal Aero Routes berichtet.

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Air France fliegt ganzjährig nach Denver

Die Fluggesellschaft Air France konnte die Strecke Paris CDG-Denver auf einen ganzjährigen Betrieb umstellen. Die Erweiterung führt dazu, dass auch im Winter drei wöchentliche Flüge nach Denver durchgeführt werden. Die Fluggesellschaft Air France konnte die Strecke Paris CDG-Denver erweitern, wie das Portal Aero Routes berichtet. Die Erweiterung führt zu einem ganzjährigen Betrieb der Air France, die künftig auch im Winter drei wöchentliche Flüge nach Denver durchführt. Die Flüge in der Wintersaison werden mit Boeing 787-9 Dreamliner durchgeführt.

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Erster Quartal: Flughafen Ljubljana fertigt über 250.000 Passagiere ab

Der Flughafen Ljubljana konnte auch mit Abschluss des ersten Quartals eine Besserung gegenüber dem Vorjahr realisieren. Im ersten Quartal konnte der Flughafen über 250.000 Passagiere abfertigen. Der Flughafen Ljubljana konnte das erste Quartal mit einem Passagieraufkommen von 257.817 Fluggästen abschließen, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 28 Prozent darstellt. Gegenüber dem Jahr 2019 ist dies jedoch immer noch eine Reduktion, im Vergleich zum Jahr 2019 entspricht dieses Ergebnis einem Rückgang von 27,8 Prozent. Im Vormonat konnte der Flughafen Ljubljana ebenso eine Steigerung gegenüber dem Monat Februar verzeichnen, hier konnten 96.440 Passagiere abgefertigt werden, was einer Verbesserung von 22,7 Prozent entspricht, wie das Portal Ex-Yu Aviation News berichtet.

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Gleisbauarbeiten: Flughafen Düsseldorf erneut nur eingeschränkt erreichbar

Der Flughafen Düsseldorf ist seit 12. April bis voraussichtlich 10. Mai 2024 nur eingeschränkt auf dem Schienenweg erreichbar. Hintergrund sind Gleisbauarbeiten. Dies hat zur Folge, dass es auf den Linien S 1, RE 2, RE 3, RE 6, RE 11 und RE 19 zu Ausfällen kommen kann. Passagiere sollten sich daher im Vorfeld informieren, ob ihre geplante Bahnverbindung überhaupt durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls sollten alternative An- bzw. Abreisemöglichkeiten in Betracht gezogen werden.

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Rumänien: Aerro Direkt meldet sich zurück

Unter dem Namen Flyyo feiert die rumänische Fluggesellschaft Aerro Direkt ihr Comeback. Der Carrier musste im März 2023 den Flugbetrieb einstellen. Später wurden AOC und Betriebsgenehmigung ausgesetzt. Laut einem Bericht von Boardingpass.ro konnte das Unternehmen zwischenzeitlich die Zertifikate zurückerhalten und hebt nun unter dem Markennamen Flyyo ab. Mit Tunisair hat man auch einen ersten ACMI-Kunden. Die YR-ADA wurde  Anfang dieses Monats nach Tunis überstellt und führte bereits erste Wetlease-Aufträge durch.

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Osterferien: Flughafen Dortmund meldet über 100.000 Passagiere

Der Flughafen Dortmund konnte in den Osterferien 130.954 Passagiere abfertigen, in dieser Zahl sind die ankommenden und abfliegenden Fluggäste enthalten. Der Flughafen Dortmund konnte in den Osterferien 130.954 Passagiere abfertigen, in dieser Zahl sind die ankommenden und abfliegenden Fluggäste enthalten. Besonders gefragt waren Ziele in Osteuropa, aber auch klassische Sommerziele wie Mallorca und Antalya. Die meisten Passagiere flogen nach Krattowitz und Palma de Mallorca mit jeweils 17.751 Passagieren sowie nach Palma de Mallorca mit 10.664 Passagieren.

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Mavi Gök Airlines flottet Boeing-Executive-Jet ein

Die türkische Ferienfluggesellschaft Mavi Gök Airlines hat kürzlich ihren ersten Businessjet des Typs Boeing 737-700BBJ auf dem AOC registriert. Laut CH-Aviation.com handelt es sich um die Maschine mit der Seriennummer 29865, die seit 30. März 2024 als TC-MGA Charterflüge ab Antalya durchführt. Zuvor stand diese Maschine, die bereits 25 Jahre auf dem Buckel hat, in den Diensten der in Abu Dhabi ansässigen Royal Jet. Mavi Gök Airlines hat die Einflottung des Executive Jets zuvor nicht kommuniziert.

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LH-Bodenpersonal: Verdi-Mitglieder nehmen neuen Tarifvertrag an

Die Mitglieder der Gewerkschaft Verdi haben den Tarifabschluss für das Bodenpersonal der Lufthansa angenommen. Betroffen sind etwa 25.000 Beschäftigte, die künftig unter anderem mehr Lohn bekommen sollen. Laut Mitteilung von Verdi sollen sich 94,5 Prozent der Mitglieder für den neuen Tarifvertrag ausgesprochen haben. Das Verhandlungsergebnis wurde im Rahmen einer dreitägigen Schlichtung ausgearbeitet und von beiden Seiten angenommen. Zuvor hat Verdi wiederholt zu Streiks aufgerufen gehabt.

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