In Österreich gilt seit Montag ein so genannter „Lockdown für Ungeimpfte“ und gleichzeitig landen der Alpenstaat und die Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Einreisebestimmungen auf immer mehr „roten Listen“. Das macht die Urlaubsplanung nicht gerade einfacher und man sollte einige Dinge beachten. Zunächst sollten Urlaubswillige ihre bestehenden Versicherungen genau prüfen und bei Unklarheiten auch die jeweilige Assekuranz kontaktieren. Besonders wichtig ist dabei herauszufinden, ob – und wenn ja unter welchen Umständen – eine Reiserücktrittsversicherung besteht. Die Bedingungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Es empfiehlt sich ausdrücklich anzufragen, ob Deckungsschutz in folgenden Situationen besteht: 1.) Einreise in das Urlaubsland wegen unerfüllbarer Einreisebestimmungen nicht möglich, 2.) Lockdown am Zielort (z.B. geschlossene Hotels), 3.) Covid-Erkrankung der Reisenden, 4.) offizielle Reisewarnung der Bundesregierung und 5.) Quarantäne als Verdachtsfall oder K1-Kontaktperson. Es ist ausdrücklich zu empfehlen, dass die Anfrage per E-Mail, Brief oder Fax gestellt wird, so dass der Versicherer schriftlich antworten muss. Im Falle des Falles kann es hilfreich sein, wenn man bei späterer Zahlungsverweigerung etwas in der Hand hat, mit dem man die Assekuranz konfrontieren kann. Wichtig ist auch, dass bei Inanspruchnahme von Reiserücktrittsversicherungen die Bedingungen genau eingehalten werden. Hier gibt es beispielsweise Fristen zur Vorlage der Unterlagen, die berücksichtigt werden müssen. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Kurzfristige Buchungen sind sinnvoll Hinsichtlich der Buchung von Urlaubsreisen sollte man sich aufgrund der unvorhersehbaren weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie eher auf die Kurzfristigkeit verlassen. Je kurzfristiger Tickets oder Reisen gebucht werden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass nichts dazwischen kommt. Bei langfristigen Buchungen können