Vor dem Europäischen Gerichtshof hat Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine Schlappe in Sachen der Kohlenstoffdioxid-Emissionszertifikate erlitten. Für die Masse zog der Jurist vor Gericht, um die nach der Insolvenz eingestellte Zuteilung von Gratis-Zertifikaten einzuklagen.
Der Fall wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zur Vorab-Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser lehnte das Ansinnen der Insolvenzmasse der ehemaligen Fluggesellschaft ab. Hintergrund der Klage ist, dass Air Berlin für den Zeitraum von 2012 bis 2020 kostenfreie Emissionszertifikate zugeteilt bekommen hatte. Diese sind handelbar und wurden teilweise auch verkauft.
Die deutschen Behörden gaben an Air Berlin nach Insolvenz und Einstellung des Flugbetriebs aber keine Zertifikate mehr aus. Diese sind jedoch durchaus wertvoll und hätten zu Gunsten der Gläubiger verkauft werden können. Dazu kommt der Umstand, dass Air Berlin dies auch getan hat und zwar jene, die für 2018 zugesagt wurden, hatte man bereits vor August 2017 veräußert. Diese bekam man dann aber nicht.
Daher zog Insolvenzverwalter Flöther zunächst vor das Verwaltungsgericht Berlin. Dieses legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorab-Entscheidung vor. Diese fiel zu Ungunsten von Air Berlin aus, so dass das deutsche Gericht das Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit übernehmen wird.