Januar 21, 2022

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Januar 21, 2022

Mit Condor und Sky Express zu 28 Zielen in Griechenland

Ab Sommer bietet der Ferienflieger 17 Nonstop-Verbindungen nach Griechenland an. Gemeinsam mit Sky Express ermöglicht Condor nun einfache Weiterflüge zu elf weiteren Zielen. Durch die neue Partnerschaft werden die Verbindungen zu bereits bestehenden Zielen zudem erhöht. Ab Juli 2022 können Reisende über Athen, Rhodos, Korfu und Heraklion zu den elf neuen Zielen weiterreisen, darunter Destinationen wie Naxos, Paros und Mytilini. Ab Deutschland heben die Flieger von Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Leipzig ab. „Gemeinsam mit Sky Express bietet Condor ihren Fluggästen eine unkomplizierte Weiterreise zu den schönsten Zielen Griechenlands und ermöglicht damit eine flexible Reiseplanung,“ so Ralf Teckentrup, CEO von Condor. „Wir erweitern damit nicht nur unser Streckennetz, sondern bieten Gästen auch die Möglichkeit die Vielfältigkeit des Landes für sich zu entdecken.

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ANA: Unternehmenspartner können jetzt nahhaltiger fliegen

Die Airline weitet ihr Angebot im Rahmen der „SAF Flight Initiative“ jetzt auf Geschäftsreisen ihrer Unternehmenspartner aus. Das im Oktober 2021 gestartete Programm zielt darauf ab, den Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffe zu steigern und so die mit Geschäftsreisen verbundenen Emissionen zu reduzieren. Ursprünglich war das Programm zunächst nur für den Bereich Fracht entwickelt worden. „Seit dem Start der ‚SAF Flight Initiative‘ für den Frachtbereich im Oktober vergangenen Jahres war die Resonanz sowohl in Japan als auch aus dem Ausland viel größer, als wir erwartet hatten. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, glaube ich, dass das Umweltbewusstsein in der Unternehmenswelt in Zukunft noch weiter zunehmen wird“, sagte Shinichi Inoue, Executive Vice President für den Bereich Sales & Marketing. „Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um eine nachhaltig wirtschaftende Gesellschaft zu schaffen und den blauen Himmel an die nächste Generation weiterzugeben.“

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American Airlines kann Verluste wett machen

Die neue Omikron-Variante bringt neue Herausforderungen für die Fluggesellschaften. Trotzdem schafft es die US-Airline, ihren Verlust deutlich nach unten zu drücken. In den drei Monaten bis Ende Dezember lag das Minus unterm Strich bei 931 Millionen Dollar (umgerechnet knapp 821 Millionen Euro), wie das Luftfahrtportal Aero berichtet. Der Umsatz legte im Schlussquartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum um über 130 Prozent auf 9,4 Milliarden Dollar zu. Die Zahlen fielen besser als erwartet aus. Vor einem Jahr hatten Belastungen durch die Pandemie das Unternehmen mit 2,2 Milliarden Dollar in die roten Zahlen gebracht. Im ersten Corona-Jahr 2020 hatte das Minus noch 8,9 Milliarden Dollar betragen.

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Ab Februar: Thailand erleichtert die Einreise wieder

Das quarantänefreie „Test & Go“-Modell wird zum 1. Februar wieder aufgenommen, nachdem es Ende Dezember ausgesetzt wurde. Vollständig geimpfte Touristen müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen, nach Ankunft in Thailand einen kostenpflichtigen PCR-Test machen und dann eine Nacht im Hotel auf das Ergebnis warten. In dieser Fassung galt die Regelung auch im letzten Jahr. Neu hingegen ist ein zweiter PCR-Test am fünften Aufenthaltstag. Das berichtet das Reiseportal Reisevor9. Auch eine Tracking-App muss zur Nachverfolgung der Aufenthaltsorte verpflichtend heruntergeladen werden.

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Hahn: EuGH weist Lufthansa-Klage wegen Subventionen ab

Lufthansa erlitt vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen der Staatshilfen, die dem Flughafen Frankfurt-Hahn gewährt wurden, eine Niederlange. Die Richter wiesen eine Klage, die sich gegen Zuschüsse des Bundeslands Rheinland-Pfalz richtete, endgültig ab. Die Angelegenheit zieht sich schon seit einigen Jahren, denn es ging beispielsweise um eine Kreditlinie, die Rheinland-Pfalz dem Regionalflughafen gewährt hatte. Lufthansa sah darin eine Wettbewerbsverzerrung und zog vor Gericht. Bereits vor dem Gericht der Europäischen Union erlitt man eine Schlappe, machte jedoch vom Rechtsmittel der Berufung an den EuGH Gebrauch. Das Höchstgericht schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an und stellte fest, dass Lufthansa in dieser Angelegenheit kein Klagerecht hat, da man den Flughafen Hahn nie regelmäßig angeflogen hat. Der Rechtsstreit ist nun in letzter Instanz beendet und der Europäische Gerichtshof legte fest, dass der Kranichkonzern sowohl der EU-Kommission als auch dem Land Rheinland-Pfalz die Verfahrenskosten ersetzen muss. In der Vergangenheit ging Lufthansa wiederholt juristisch gegen Subventionen, die seitens der öffentlichen Hand an Regionalflughäfen gewährt wurden, vor. Man ist unter anderem der Ansicht, dass dadurch indirekt die Angebote des Mitbewerbers Ryanair subventioniert werden könnten. Der EuGH ging jedoch nicht tiefer auf diese Fragestellung ein, da man nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend belegt habe, dass es zu einer signifikanten Verringerung des Marktanteils gekommen ist und obendrein das Recht auf Klage in dieser Angelegenheit vom EuGH verneint wurde.

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Mallorca: Fincas waren im Vorjahr stark gefragt

Das auf die Vermittlung von Fincas auf der spanischen Insel Mallorca spezialisierte Unternehmen Fincallorca teilte mit, dass man im Vorjahr deutlich mehr Unterkünfte als im Jahr 2019 habe vermitteln können. Der Anteil der Reisenden, die kurzfristig gebucht haben, hat sich laut dem Anbieter gegenüber dem Vorkrisenniveau gar vervierfacht. Trotz Lockdown und sich ständig ändernder Reisebestimmungen führte dies zu knapp 11.000 Buchungen. Das bedeutete gerade für die Eigentümer der Fincas, meist Mallorquiner, eine sehr wichtige Einnahmequelle in der vom Tourismus so stark abhängigen Destination. Von der angebotenen kostenfreien Stornierung sollen rund 16 Prozent der Kunden Gebrauch gemacht haben. Laut Fincallorca konnte man von dieser Kapazität 75 Prozent neu vermitteln. Für das laufende Jahr erhielt der Vermittler eigenen Angaben bereits rund 5.000 Buchungen. Daher rechnet man damit, dass Fincas auf Mallorca auch heuer wieder stark nachgefragt sein werden.

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Umfrage: 83 Prozent der Österreicher wollen heuer in den Urlaub

Eine aktuelle Umfrage hat ergeben, dass rund 83 Prozent der Österreicher heuer eine Urlaubsreise planen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bereitschaft um fünf Prozentpunkte erhöhen. Etwa zwei Drittel wollen ins Ausland verreisen. Die von Corps Touristique durchgeführte Analyse ergab auch, dass die Ziele Italien, Kroatien und Deutschland besonders gefragt sein sollen. Im Rahmen einer Pressekonferenz erklärte die Organisation auch, dass die Befragungen ergeben hätten, dass eine starke Pandemie-Müdigkeit herrschen soll. Ein interessantes Bild zeigt auch der Blick auf die Gründe, die jene Personen, die zu Hause bleiben wollen, angegeben haben. 41 Prozent sagten, dass sie wegen Corona besorgt sind bzw. hinsichtlich weiterer Entwicklungen dem „Braten“ nicht trauen. Immerhin 15 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich dieses Jahr keine Urlaubsreise leisten können. Viele wollten aber die Gründe nicht preisgeben. Gefragt wurde auch nach dem Verkehrsmittel zur Anreise. Dabei konnte das eigene Kraftfahrzeug nochmals zulegen. Nochmals weniger Personen als im Vorjahr sagten, dass sie mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen wollen. Die Ziele Italien, Kroatien, Deutschland, Griechenland und Spanien wurden am Häufigsten als geplante Urlaubsländer genannt.

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Deutschland: Condor sucht 150 neue Flugbegleiter

Die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor ist auf der Suche nach rund 150 Flugbegleitern, die ab Frankfurt, Düsseldorf, München, Hamburg und Leipzig fliegen sollen. Diese sollen auf den Mustern Boeing 757, B767, Airbus A320, A321 und ab Herbst 2022 auch auf dem A330neo eingesetzt werden. Condor wird das neue Kabinenpersonal, das in Vollzeit angestellt wird, zunächst mit befristeten Zweijahresverträgen beschäftigten. Teilzeit-Flugbegleiter sollen unbefristete Kontrakte bekommen. Condor stellt bereits seit November 180 neue Pilotinnen und Piloten ein und übernimmt außerdem die selbst ausgebildeten Condor-Piloten. Damit bereitet sich der Carrier auf das neue Langstreckenflugzeug, den Airbus A330neo, vor. Condor ist der deutsche Erstkunde für dieses Muster.

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Deutsche Bahn krempelt Rail & Fly um

Bei manchen Reiseveranstaltern ist es inklusive, bei anderen muss ein Aufpreis bezahlt werden, jedoch gibt es nun eine tiefgehende Änderung beim Rail & Fly-Angebot der Deutschen Bahn AG. Künftig gibt es in den Reiseunterlagen keinen Gutschein mehr, sondern stattdessen einen Code. Die DB hat mit der Umstellung bereits im November 2021 begonnen, jedoch wurde die Änderung in von Reisebüros genutzten GDS-Systemen erst vor wenigen Tagen schlagend. Bislang war es üblich, dass ein Gutschein auf Papier oder als PDF übergeben wurden. Neu ist, dass ein Code, mit dem die Fahrscheine über die DB-Homepage bezogen werden können, ausgegeben wird. Beispielsweise kann dieser auf der Buchungsbestätigung des Veranstalters aufgedruckt werden. Für Passagiere ergibt sich nun aber eine gravierende Änderung: Mit dem Gutschein konnte man einfach in einen Zug einsteigen und zeigte diesen bei einer Fahrscheinkontrolle vor. Der Zugbegleiter druckte dann ein Ticket aus. Neu ist, dass der Code nicht mehr zum Einsteigen in die Züge der DB berechtigt, sondern vorab ein Online-Ticket „gekauft“ werden muss. Laut einer Sprecherin der Deutschen Bahn ist es so, dass man nun den regulären Buchungsprozess eines normalen Fahrkartenkaufs durchlaufen muss und dann den vom Veranstalter, der Airline oder dem Reisebüro erhaltenen Code als Zahlungsmittel eingibt. Anschließend wird ein Online-Ticket ausgestellt. Die DB hebt hervor, dass nun auch der Fahrplan aufgedruckt ist, so dass sich die Reisenden nicht mehr selbst um ihren Reiseplan kümmern müssen. Allerdings hat die Änderung auch Nachteile. Wie bereits erwähnt: Man kann nicht mehr einfach in jeden beliebigen Zug einsteigen und erhält dann gegen Abgabe

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CO2-Zertifikate: Air-Berlin-Insolvenzverwalter verliert vor dem EuGH

Vor dem Europäischen Gerichtshof hat Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine Schlappe in Sachen der Kohlenstoffdioxid-Emissionszertifikate erlitten. Für die Masse zog der Jurist vor Gericht, um die nach der Insolvenz eingestellte Zuteilung von Gratis-Zertifikaten einzuklagen. Der Fall wurde vom Verwaltungsgericht Berlin zur Vorab-Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser lehnte das Ansinnen der Insolvenzmasse der ehemaligen Fluggesellschaft ab. Hintergrund der Klage ist, dass Air Berlin für den Zeitraum von 2012 bis 2020 kostenfreie Emissionszertifikate zugeteilt bekommen hatte. Diese sind handelbar und wurden teilweise auch verkauft. Die deutschen Behörden gaben an Air Berlin nach Insolvenz und Einstellung des Flugbetriebs aber keine Zertifikate mehr aus. Diese sind jedoch durchaus wertvoll und hätten zu Gunsten der Gläubiger verkauft werden können. Dazu kommt der Umstand, dass Air Berlin dies auch getan hat und zwar jene, die für 2018 zugesagt wurden, hatte man bereits vor August 2017 veräußert. Diese bekam man dann aber nicht. Daher zog Insolvenzverwalter Flöther zunächst vor das Verwaltungsgericht Berlin. Dieses legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorab-Entscheidung vor. Diese fiel zu Ungunsten von Air Berlin aus, so dass das deutsche Gericht das Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit übernehmen wird.

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