Lufthansa erlitt vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen der Staatshilfen, die dem Flughafen Frankfurt-Hahn gewährt wurden, eine Niederlange. Die Richter wiesen eine Klage, die sich gegen Zuschüsse des Bundeslands Rheinland-Pfalz richtete, endgültig ab.
Die Angelegenheit zieht sich schon seit einigen Jahren, denn es ging beispielsweise um eine Kreditlinie, die Rheinland-Pfalz dem Regionalflughafen gewährt hatte. Lufthansa sah darin eine Wettbewerbsverzerrung und zog vor Gericht. Bereits vor dem Gericht der Europäischen Union erlitt man eine Schlappe, machte jedoch vom Rechtsmittel der Berufung an den EuGH Gebrauch.
Das Höchstgericht schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an und stellte fest, dass Lufthansa in dieser Angelegenheit kein Klagerecht hat, da man den Flughafen Hahn nie regelmäßig angeflogen hat. Der Rechtsstreit ist nun in letzter Instanz beendet und der Europäische Gerichtshof legte fest, dass der Kranichkonzern sowohl der EU-Kommission als auch dem Land Rheinland-Pfalz die Verfahrenskosten ersetzen muss.
In der Vergangenheit ging Lufthansa wiederholt juristisch gegen Subventionen, die seitens der öffentlichen Hand an Regionalflughäfen gewährt wurden, vor. Man ist unter anderem der Ansicht, dass dadurch indirekt die Angebote des Mitbewerbers Ryanair subventioniert werden könnten. Der EuGH ging jedoch nicht tiefer auf diese Fragestellung ein, da man nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend belegt habe, dass es zu einer signifikanten Verringerung des Marktanteils gekommen ist und obendrein das Recht auf Klage in dieser Angelegenheit vom EuGH verneint wurde.