Der Europäische Gerichtshof hat unter der Geschäftszahl C-453/19P eine Klage von Lufthansa gegen Beihilfen am Flughafen Frankfurt Hahn sowie Vereinbarungen mit Ryanair über Gebühren endgültig abgewiesen.
Das Verfahren zieht sich seit dem Jahr 2014 hin. Damals brachte Lufthansa eine Klage gegen die Bewilligung der EU-Kommission für Beihilfen, die Fraport, Rheinland-Pfalz und Hessen an den Hahn ausbezahlt haben, ein. Im Jahr 2019 entschied das Gericht der Europäischen Union, dass das Rechtsmittel unzulässig ist, da Lufthansa mangels Nutzung des Flughafens Frankfurt-Hahn gar keine Parteienstellung habe. Diese Ansicht bestätigte nun der EuGH, wodurch der Kranich das Verfahren endgültig verloren hat.