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Airbus A320 (Foto: Mario Caruana / MAviO News).
Redakteur

Amely Mizzi

[email protected]

Letztes Update
  • 11. Juli 2025
  • 10:40
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Aviation.Direct-Team
  • 14. Juli 2025
  • 04:38

Condor kämpft um Markenschutz für Streifendesign

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Die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor, bekannt für ihr seit 2022 eingeführtes markantes Streifendesign an ihren Flugzeugen, unternimmt einen erneuten Anlauf, um dieses charakteristische Erscheinungsbild markenrechtlich umfassend zu schützen.

Nachdem ein erster Antrag auf weitreichenden Markenschutz Ende 2024 vom Europäischen Patent- und Markenamt abgelehnt wurde, hat die Airline ihr Streifenschema vergangene Woche erneut eingereicht. Dieses Mal jedoch ergänzt um das klassische Condor-Logo, den Kondor im Kreis. Der Ferienflieger zeigt sich entschlossen, sein hohes Wiedererkennungswert-Design nicht nur auf den Rollfeldern der Welt, sondern auch in anderen Produktbereichen zu sichern und sich vor potentiellen Nachahmern zu schützen.

Das gestreifte Erkennungszeichen: Ein Gewinn für die Markenidentität

Seit dem Jahre 2022 zieren bunte Streifen die Flugzeuge von Condor. Dieses auffällige Design, welches von der Cockpitspitze bis zum Leitwerk reicht, verleiht den Maschinen auf Flughäfen weltweit einen hohen Wiedererkennungswert. Die Ringel sollen bewußt Assoziationen zu Strandhandtüchern und Sonnenschirmen wecken, um die Identität des Ferienfliegers zu unterstreichen und eine Verbindung zu Urlaub und Entspannung herzustellen. Die Neugestaltung des Markenauftritts hat sich für Condor nach Einschätzung vieler Branchenbeobachter gelohnt. Sie sorgte für eine frische Wahrnehmung der Marke und hob Condor visuell von anderen Fluggesellschaften ab.

Der Erfolg und die Unverwechselbarkeit dieses Designs führten bei Condor zu dem Wunsch, es über den reinen Flugbereich hinaus rechtlich zu schützen und sich so vor sogenannten „Trittbrettfahrern“ zu bewahren. Das Unternehmen versuchte Ende 2024, Markenschutz für das graphische Prinzip in einem viel breiteren Spektrum von Waren und Dienstleistungen anzumelden.

Der erste Versuch scheitert: Mangels „Unterscheidungskraft“

Das Europäische Patent- und Markenamt (EUIPO), die zentrale Behörde für den Schutz geistigen Eigentums in der Europäischen Union, gewährte Condor jedoch nur für den reinen Flugbereich und flugbetriebsnahe Dienstleistungen Markenschutz für das graphische Prinzip. Die ambitionierten Pläne des Ferienfliegers, die Verwendung blauer und weißer Streifen auch für eine viel breitere Palette von Produkten, von „Schokoriegeln“ bis hin zu „Bettwäsche“, sichern zu lassen, stießen bei den Beamten auf Ablehnung.

Das Amt begründete seine Entscheidung im Juni mit dem Mangel an „Unterscheidungskraft“ des angemeldeten Zeichens. In der offiziellen Begründung heißt es: „Bei dem angemeldeten Zeichen handelt es sich um fünf blaue untereinander platzierte parallele Linien auf weißem Hintergrund, die im Gesamteindruck ein gleichmäßiges Muster bilden.“ Weiter wurde festgestellt: „Das Zeichen enthält keine Elemente, die auffällig wären oder von einem einfachen gleichmäßigen Muster wegführen würden.“

Das EUIPO vertrat die Auffassung, daß eine „besondere Farbanordnung“ Verbrauchern zwar unter bestimmten Voraussetzungen einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen liefern könne, dies jedoch im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. Für eine Eintragung als Marke ist es entscheidend, daß das Zeichen in der Lage ist, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Einfache geometrische Muster oder gängige Farbkombinationen erfüllen diese Anforderung oft nicht ohne zusätzliche, markante Elemente. Dies ist eine gängige Hürde im Markenrecht, da die Registrierung von zu generischen oder beschreibenden Zeichen den Wettbewerb unangemessen einschränken könnte. Unternehmen wie Milka (Lila), Coca-Cola (Rot-Weiß) oder Tiffany (Türkis) haben es geschafft, Farbkombinationen zu schützen, allerdings oft in Verbindung mit bestimmten Formen oder Logos, die über die reine Farbe hinausgehen.

Condor startet neuen Versuch: Strategische Anpassung des Antrags

Mit dieser Entscheidung will sich Condor offenbar nicht abfinden. Die Airline hat postwendend in der vergangenen Woche einen erneuten Antrag beim Europäischen Patent- und Markenamt eingereicht. Dieses Mal jedoch mit einer strategischen Anpassung: Das Streifenschema wird als Grafik mit grauen und weißen Streifen präsentiert, und entscheidend ist, daß dieses Mal das klassische Condor-Logo, der Kondor im Kreis, beigestellt ist.

Diese Modifikation ist ein direkter Versuch, die von den Prüfern des EUIPO geforderte „Unterscheidungskraft“ zu erzeugen. Durch die Kombination des Streifendesigns mit dem bereits etablierten und registrierten Firmenlogo erhofft sich Condor, daß das Amt das Gesamtzeichen als einzigartig genug erachtet, um umfassenden Schutz zu erhalten. Das Logo des Kondors ist seit langem mit der Fluggesellschaft assoziiert und verleiht dem an sich einfachen Streifenmuster eine konkrete Zuordnung zum Unternehmen.

Der Schutz von Marken ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung, da er es ihnen ermöglicht, ihre Investitionen in die Markenbildung zu sichern und sich vor Nachahmung zu schützen. Ein umfassender Markenschutz für ein so prägnantes Design wie das von Condor würde es der Airline ermöglichen, das Streifenmuster nicht nur auf Flugzeugen, sondern auch auf Merchandising-Artikeln, Werbematerialien und anderen Produkten zu verwenden, ohne befürchten zu müssen, daß Wettbewerber ähnliche Designs nutzen, um vom Wiedererkennungswert der Condor zu profitieren. Dies ist ein Standardvorgehen in der Markenstrategie, um das Brand-Erlebnis über verschiedene Touchpoints hinweg konsistent zu gestalten und die Markenstärke zu erhöhen.

Markenschutz in der Luftfahrt und darüber hinaus

Der Fall Condor wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität des Markenrechts, insbesondere wenn es um generische oder weit verbreitete Muster geht. Viele Fluggesellschaften nutzen auffällige Bemalungen, um ihre Identität zu stärken. Beispiele hierfür sind die einzigartigen Designs von Alaska Airlines, die ethnischen Muster bei einigen afrikanischen Fluggesellschaften oder die speziellen Bemalungen von Flugzeugen zu besonderen Anlässen oder für Werbezwecke. Auch Farben sind oft Teil der Markenidentität; man denke an das charakteristische Blau von KLM oder das Rot von Virgin Atlantic.

Die Entscheidung des EUIPO gegen den ersten Antrag von Condor ist kein Einzelfall. Markenämter sind prinzipiell restriktiv bei der Eintragung von einfachen Mustern oder Farben, es sei denn, diese haben durch intensive Nutzung eine sogenannte „Verkehrsdurchsetzung“ erlangt, das heißt, sie werden vom Publikum unmittelbar mit einem bestimmten Unternehmen assoziiert. Für Condor ist das Streifendesign relativ jung, was die Hürde für eine solche Durchsetzung erschwert. Die Hinzunahme des Logos ist daher ein logischer Schritt, um diese Anforderung zu erfüllen.

Die Ergebnisse dieses neuen Antrags werden von der Markenrechtsbranche und auch von anderen Unternehmen, die auf visuelle Identität setzen, mit Interesse verfolgt werden, da sie Präzedenzfälle für den Schutz von Designelementen schaffen könnten, die über das traditionelle Logo hinausgehen. Für Condor selbst geht es darum, die volle Kontrolle über ein Design zu behalten, das sich als äußerst erfolgreich in der Kundenwahrnehmung erwiesen hat und die Position als führender Ferienflieger stärkt.

Condor kämpft hartnäckig um einen umfassenden Markenschutz für sein unverwechselbares Streifendesign. Nachdem ein erster Antrag aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt wurde, hat die Airline ihr Design mit dem etablierten Kondor-Logo erneut eingereicht, um die Anforderungen des Europäischen Patent- und Markenamtes zu erfüllen. Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung und die Herausforderungen des Markenschutzes für visuelle Identitäten, die über reine Logos hinausgehen. Für Condor ist der Schutz des Streifendesigns entscheidend, um seine starke Markenposition im Ferienflugsegment zu sichern und sich vor Nachahmung zu schützen. Die Entscheidung des Amtes über den neuen Antrag wird mit Spannung erwartet.

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