Im Dauerstreit um die Lufthansa-Zubringerflüge gibt es für Condor nun eine temporäre Zwischenlösung, denn bis vorläufig 30. Oktober 2022 kann der Ferienflieger diese nutzen. Eine finale Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts steht aber noch aus.
Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Behörde in einem Zwischenbericht festgestellt hat, dass man der Ansicht ist, dass Condor möglicherweise ein Recht auf die Nutzung der Zubringerflüge hat. Die Erklärung des Bundeskartellamts fiel stark zu Gunsten von Condor aus, ist jedoch noch keine finale Entscheidung. Beide Parteien wurden zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
Vorerst bis zum 30. Oktober 2022 kann Condor weiterhin Flugverbindungen mit Zu- bzw. Abbringern, die von Lufthansa durchgeführt werden, vermarkten. Somit wird das Special-Pro-Rate-Agreement, das am 10. März 2022 hätte auslaufen sollen, vorläufig fortgeführt. Condor bestätigte, dass bei Buchung bis zum 30. Oktober 2022 die von Lufthansa durchgeführten Zu- und Abbringer verfügbar sind.
Eine endgültige Lösung des Dauerstreits stellt dies jedoch nicht dar. Vielmehr will man seitens Lufthansa der finalen Entscheidung des Bundeskartellamts nicht vorgreifen und entschied sich daher abermals eine Übergangslösung auf die Beine zu stellen. Eigentlich hat Condor schon vor einiger Zeit die Kündigung geschickt bekommen, jedoch ergriff der Ferienflieger dagegen Rechtsmittel.