Die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor hat im Mai eine Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht, um die Genehmigung des Zusammenschlusses zwischen der Lufthansa und der italienischen Fluggesellschaft Ita Airways für nichtig erklären zu lassen.
Die Details dieser Klage mit dem Aktenzeichen T-320/25 sind jüngst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Condor wendet sich damit gegen den Beschluß der Kommission vom 3. Juli 2024, der die Beteiligung der staatlichen italienischen Airline Ita Airways durch Lufthansa unter Auflagen genehmigte. Dieser juristische Schritt unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs im europäischen Luftverkehrsmarkt, insbesondere in Bezug auf die Marktmacht der großen Netzwerk-Carrier.
Die umstrittene Genehmigung und Condors Kernargumente
Die Europäische Kommission hatte im Juli 2024 grünes Licht für den Einstieg der Lufthansa bei Ita Airways gegeben. Die Vereinbarung sah vor, daß Lufthansa zunächst 41 Prozent der Anteile an Ita erwirbt und diese später sukzessive aufstocken kann. Diese Transaktion war jedoch an umfangreiche Zusagen gebunden, welche den Wettbewerb in bestimmten Märkten erhalten sollten. Solche Auflagen sind ein Standardinstrument der EU-Fusionskontrolle, um die negativen Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen auf den Markt zu minimieren.
Condor stützt ihre Klage auf fünf zentrale Argumente und wirft der Kommission vor, gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen zu haben. Konkret bemängelt die Ferienfluggesellschaft, daß nicht alle betroffenen Märkte ermittelt und nicht alle relevanten Tatsachen bei der Entscheidung gewürdigt wurden. Ein Kernpunkt der Fusionskontrolle ist die präzise Definition der relevanten Märkte, um Wettbewerbsverzerrungen zu erkennen. Condor argumentiert offenbar, daß die Kommission hier einen zu engen oder fehlerhaften Blickwinkel eingenommen habe.
Ein weiterer Kritikpunkt Condors ist die Einschätzung der Kommission zur langfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit von Ita Airways. Diese Beurteilung wird von Condor als „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ eingestuft. Dies könnte darauf hindeuten, daß Condor die Finanzlage und Zukunftsfähigkeit von Ita ohne die Lufthansa-Beteiligung als kritischer einschätzt, als es die Kommission getan hat. Eine zu optimistische Einschätzung der Überlebensfähigkeit eines zu übernehmenden Unternehmens kann dazu führen, daß die Auswirkungen auf den Wettbewerb unterschätzt werden.
Wettbewerbsrechtliche Bedenken bei Lang- und Kurzstrecken
Condor sieht auch die von der Kommission akzeptierten Verpflichtungsangebote für Langstreckenverbindungen als ungeeignet an, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen. Solche Verpflichtungen, sogenannte „Remedies“, sind üblich bei großen Fusionen im Luftfahrtsektor. Sie umfassen oft die Abgabe von Start- und Landerechten (Slots) oder die Verpflichtung, Zubringerdienste für Konkurrenten anzubieten. Condor, selbst eine bedeutende Langstreckenfluggesellschaft, befürchtet offenbar, daß die Konkurrenzfähigkeit auf bestimmten Langstrecken, insbesondere von und nach Italien, durch die Fusion beeinträchtigt wird. Die Deutsche Lufthansa, Air France-KLM und IAG sind die drei größten europäischen Netzwerk-Airlines, deren wachsende Marktanteile von Kartellbehörden besonders kritisch beäugt werden, wie auch das langwierige Genehmigungsverfahren für den Lufthansa-Einstieg bei ITA zeigte.
Weitere Kritikpunkte Condors betreffen die Kurzstreckenverpflichtungen und deren Auswirkungen auf den Anschluß des Langstreckenverkehrs. Die Vernetzung von Kurz- und Langstrecken ist für Netzwerk-Carrier essentiell, da Kurzstreckenflüge als Zubringer für Interkontinentalflüge dienen. Eine zu starke Dominanz auf den Zubringerrouten könnte den Wettbewerb auf den Langstrecken einschränken, selbst wenn dort andere Airlines operieren.
Ein besonderes Augenmerk legt Condor zudem auf die Übertragung von Slots am Flughafen Mailand-Linate auf andere Anbieter. Mailand-Linate ist ein kleinerer, aber strategisch sehr wichtiger Stadtflughafen, der aufgrund seiner Nähe zum Stadtzentrum bei Geschäftsreisenden und Touristen äußerst beliebt ist. Slots an stark ausgelasteten Flughäfen sind extrem wertvoll und entscheiden maßgeblich über die Möglichkeit neuer und bestehender Airlines, Routen anzubieten. Die Kommission hatte die Freigabe der Fusion unter anderem an die Auflage geknüpft, daß Lufthansa und ITA Airways an den Flughäfen Mailand-Linate und Rom-Fiumicino Start- und Landerechte abgeben müssen, um Wettbewerbern den Zugang zu ermöglichen. Andere Billigfluggesellschaften wie Wizz Air und Easyjet hatten bereits Interesse an diesen begehrten Slots bekundet. Luxair, die luxemburgische Fluggesellschaft, hat ebenfalls Klage gegen die Freigabe der EU-Kommission für Lufthansas ITA-Airways-Übernahme eingereicht, wenngleich sich deren Klage spezifisch gegen die Auflage der Slot-Vergabe am Mailänder Stadtflughafen richtet, die sie als sachlich unbegründet kritisiert.
Der Kontext der EU-Fusionskontrolle in der Luftfahrt
Die Fusionskontrolle im Luftfahrtsektor durch die Europäische Kommission ist ein komplexer Prozeß, der darauf abzielt, eine übermäßige Konzentration von Marktmacht zu verhindern und den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher zu schützen. Die Kommission prüft bei Airline-Fusionen insbesondere, ob es auf bestimmten Routen zu einer Monopolisierung oder einer marktbeherrschenden Stellung kommt, die zu höheren Preisen, geringeren Kapazitäten oder einer schlechteren Qualität der Dienstleistungen führen könnte. Historisch hat die EU-Kommission in der Vergangenheit Fusionen in der Luftfahrt blockiert oder nur unter strengen Auflagen genehmigt. Ein prominentes Beispiel war die Untersagung der geplanten Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair im Jahre 2013, da dies auf 46 Strecken zu einer marktbeherrschenden Stellung geführt hätte.
Das aktuelle Vorgehen von Condor ist nicht ungewöhnlich. Wettbewerber haben das Recht, gegen Entscheidungen der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union zu klagen, wenn sie der Ansicht sind, daß die Prüfung fehlerhaft war oder die auferlegten Auflagen nicht ausreichen, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Solche Klagen sind Teil des juristischen Überprüfungsmechanismus im europäischen Wettbewerbsrecht. Es gibt Präzedenzfälle, in denen Gerichte Entscheidungen der Kommission aufgehoben oder zur Neuprüfung zurückverwiesen haben.
Der italienische Luftfahrtmarkt ist nach der Insolvenz der ehemaligen Staatsfluggesellschaft Alitalia durch die Etablierung von ITA Airways neu geordnet worden. ITA Airways, seit 2021 am Markt, sollte ursprünglich ein Neuanfang sein, doch die anhaltenden finanziellen Schwierigkeiten führten zur Suche nach einem strategischen Partner. Die Lufthansa-Beteiligung soll ITA Airways stabilisieren und es dem Konzern ermöglichen, Italien als weiteren „Heimatmarkt“ zu etablieren. Dies ist Teil einer größeren Konsolidierungswelle im europäischen Luftverkehr, bei der die drei großen Airline-Gruppen – Lufthansa, Air France-KLM und IAG – ihre Marktpositionen durch Zukäufe stärken. Diese Entwicklung wird von Verbraucherschützern und unabhängigen Airlines kritisch beäugt, da sie Befürchtungen vor steigenden Preisen und weniger Auswahl schürt.
Die Rolle der Ferienfluggesellschaften im Wettbewerb
Ferienfluggesellschaften wie Condor operieren in einem anderen Segment als die klassischen Netzwerk-Carrier. Während Netzwerk-Carrier Drehkreuze nutzen, um Passagiere aus der ganzen Welt über ein komplexes System von Zubringer- und Langstreckenflügen zu verbinden, konzentrieren sich Ferienfluggesellschaften oft auf Direktverbindungen zu touristischen Zielen. Sie sind daher stärker von der Nachfrage nach Pauschalreisen und dem direkten Point-to-Point-Verkehr abhängig.
Der Wettbewerb mit großen Airline-Gruppen, die nicht nur ein dichtes Netz von Routen, sondern auch umfangreiche Vielfliegerprogramme und verbundene Dienstleistungen anbieten, stellt für unabhängige Ferienfluggesellschaften eine Herausforderung dar. Die Fähigkeit der Netzwerk-Carrier, Passagiere durch ihr globales Netz zu lenken und Quersubventionierungen zwischen verschiedenen Routen vorzunehmen, kann es für kleinere oder spezialisierte Airlines schwieriger machen, auf bestimmten Strecken profitabel zu operieren. Condor streitet mit Lufthansa auch über Zubringerflüge nach Frankfurt. Das Bundeskartellamt hatte zwar ein entsprechendes Verfahren für einstweilige Maßnahmen eingestellt, doch prüft die Kommission weiterhin die Vereinbarkeit des transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens A++ von Lufthansa, United und Air Canada mit den EU-Wettbewerbsregeln. Dies zeigt, wie verflochten die Beziehungen und Wettbewerbsfragen in der Branche sind.
Condors Klage ist somit nicht nur ein Einspruch gegen eine spezifische Fusionsgenehmigung, sondern auch ein Ausdruck der Besorgnis über die zukünftige Wettbewerbslandschaft im europäischen Luftverkehr, in der die Marktmacht der großen Konzerne weiter zunehmen könnte. Die Klage von Condor gegen die EU-Kommission in der Angelegenheit der Lufthansa-Ita-Fusion ist ein bedeutendes Ereignis, welches die Aufmerksamkeit erneut auf die kritische Rolle der Wettbewerbsbehörden bei der Gestaltung des europäischen Luftverkehrsmarktes lenkt. Der Ausgang dieses Gerichtsverfahrens wird nicht nur für die beteiligten Fluggesellschaften, sondern auch für die gesamte Branche und die Verbraucher von großer Bedeutung sein. Er könnte Präzedenzfälle für zukünftige Fusionen schaffen und die Maßstäbe für die Bewertung von Marktmacht neu definieren. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht der Europäischen Union die Argumente von Condor bewerten wird und welche Konsequenzen dies für die bereits genehmigte Lufthansa-Ita-Transaktion haben könnte.