Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Billigfluggesellschaft Ryanair gegen das Rettungspaket, das die deutsche Bundesregierung dem Ferienflieger Condor nach dem Konkurs der Thomas Cook Group gewährt hatte, abgewiesen.
Das deutsche Luftfahrtunternehmen flüchte sich damals in ein so genannten Schutzschirmverfahren, denn eigenen Angaben nach wäre man sonst möglicherweise selbst in den Strudel der Thomas-Cook-Insolvenz gezogen wurden. Die deutsche Bundesregierung half mit einer Geldspritze in der Höhe von 380 Millionen Euro aus. Diese wurde in Form von Darlehen über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt.
Der Mitbewerber Ryanair klagte gegen die Freigabe, die seitens der EU-Kommission erteilt wurde, und argumentierte unter anderem damit, dass kein formelles Prüfverfahren stattgefunden habe. Weiters wäre die Finanznot von Condor durch eine willkürliche Verteilung von Geldmitteln innerhalb der Thomas Cook Group entstanden. Das Gericht der Europäischen Union folgte den Argumenten des Billigfliegers nicht und bestätigte die Genehmigung der EU-Kommission.
Endgültig vom Tisch ist die Angelegenheit aber noch nicht, denn das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof bekämpft werden. Der Billigflieger führt auch Verfahren gegen weitere Staatshilfen, die im weiteren Verlauf an Condor gewährt wurden.