Seit der ersten Annullierungswelle von Flügen aufgrund der Covid-19-Pandemie, hält die Einreichung von Schlichtungsanträgen zu Ticketerstattungen die Experten der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) in Atem.
Bis Ende Jänner 2021 habe die apf insgesamt über 1.800 Schlichtungsverfahren mit Corona-19-Bezug abgeschlossen und im Zuge dessen insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Erstattungen für Betroffene erwirkt. Dabei würden nur neun Verfahren noch nicht abgeschlossen, weil sich die Unternehmen weigern zu zahlen. Hier würden weitere rechtliche Schritte geprüft. Die Beratungs-Agentur warnt zudem vor der Buchung beim Reiseveranstalter. Denn Flugunternehmen hätten eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei den Verfahren der APF und würden dieser in den allermeisten Fällen auch nachkommen. Diese fehlt etwa bei Online-Buchungsplattformen. Das würde immer wieder zu Problemen bei der Rückerstattung von Ticketkosten führen. Daher rät die APF Passagieren unbedingt dazu, direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu buchen.
„Grundsätzlich gilt: Wird ein Flug durch das Flugunternehmen gecancelt, haben betroffene Passagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises. Kommt das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nach, kann bei der APF – soweit der geplante Flug im Zuständigkeitsbereich liegt – ein Schlichtungsantrag eingereicht werden“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der APF. Dabei sei der Service für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei – und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.