Die dänische Verbraucherombudsstelle hat die Fluggesellschaft KLM wegen angeblich irreführender Werbeaussagen in einer Radiowerbung aus dem Jahr 2023 bei der Polizei angezeigt. In der fraglichen Werbung behauptete KLM, durch den Einsatz von 1 % nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) in allen Tickets einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigeres Reisen zu machen. Außerdem wurde Kunden die Möglichkeit geboten, zusätzlich SAF zu erwerben.
Nach Auffassung der Ombudsstelle sei diese Aussage irreführend, da die Verwendung von 1 % SAF keinen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung der negativen Auswirkungen der Luftfahrt darstelle. Die Werbung habe den Eindruck erweckt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff eine größere Wirkung habe, als dies tatsächlich der Fall sei. Zudem sei die Information für Verbraucher unklar und ungenau gewesen, was gegen das dänische Marketinggesetz verstoße.
Das dänische Recht verpflichtet Unternehmen, ihre Aussagen zu Nachhaltigkeit klar und präzise zu formulieren, um Täuschung zu vermeiden. Im Falle eines Verstoßes drohen Bußgelder, die bei erheblicher Beeinflussung der Verbraucherentscheidungen noch verschärft werden können. Der Fall unterstreicht die wachsende rechtliche Kontrolle über irreführende Werbeaussagen im Bereich Nachhaltigkeit.