Mit Eintritt der Sanktionen gegen Russland wurde auch der Flugzeughandel mit russischen Fluglinien nahezu annulliert. Eine Ausnahmeregelung der EU-Sanktionen sorgte für die Anschaffung von zehn Boeing 777 seitens der Aeroflot.
Das russische Kabinett gewährte den russischen Fluggesellschaften eine Summe von 300 Milliarden Rubel, umgerechnet circa 360 Milliarden Euro, mit denen die Anschaffung von Fliegern der Hersteller Boeing und Airbus erfolgen soll.
Laut den Sanktionen sind russische Fluggesellschaften jedoch nicht dazu befugt, Flugzeuge westlicher Herkunft zu beschaffen. Eine Ausnahmeregelung, ausgehend von den EU-Sanktionen, soll von den Fluglinien in Betracht gezogen werden, um die Anschaffung weiterer Flugzeuge zu bewerkstelligen.
Laut der Ausnahmeregelung können auch russische Fluggesellschaften, wenn alle Raten beglichen wurden, den Kauf der Flieger tätigen. Nach Tilgung sämtlicher Leasingraten sind also auch russische Fluggesellschaften wie Aeroflot in der Lage, Eigentum durch einen Kauf zu erlangen. Durch diese Regelung konnte die russische Fluggesellschaft Aeroflot 10 neue Boeing 777 durch Kauf für sich erlangen. Die Fluglinie plant künftig 21 weitere Flieger zu kaufen.