Derzeit gilt es beim Schiurlaub so einiges zu beachten, denn beispielsweise Österreich, die Schweiz, Deutschland und Südtirol praktizieren unterschiedliche Regeln. In Italien ist unter anderem auch zu beachten, dass für die Nutzung offizieller Skigebiete eine Privathaftpflichtversicherung notwendig ist.
Der nachstehende Gastbeitrag soll einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen in den am häufigsten gebuchten Wintersportländer in Europa bieten.
Österreich: Zurück auf die Piste – mit Après-Chill
Einen Corona-Ausbruch wie in Ischgl zu Beginn der Pandemie möchte Österreich in der diesjährigen Skisaison unbedingt vermeiden. Nach Ende des Lockdowns für Geimpfte und Ungeimpfte hat das Land für 2022 einige Schutzvorkehrungen getroffen, die die erneute Bildung eines Hotspots verhindern sollen. In Österreich gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel – so auch beim Skifahren (ausgenommen: Kinder bis zwölf). Wintersportler benötigen für den Kauf eines Skipasses eine vollständige Impfung oder den Status als Genesener. Tickets können zumeist im Onlineshop oder an den Kassen vor Ort gekauft werden – hier wird der Nachweis über den 2G-Status erbracht.
Ski- und Snowboardschulen sind geöffnet – auch hier greift in den klein gehaltenen Gruppen die 2G-Regel. Auf der Piste gilt Mindestabstand sowie FFP2-Maskenpflicht für alle ab 15 Jahren in den Gondeln, Sesselliften mit Haube und Zugangsbereichen zu den Liften. Bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht, bis zum 14. Lebensjahr genügt ein enganliegender Mund-Nasenschutz. Seilbahnen, Skibusse, Sportshops und WC-Anlagen werden mit Kaltverneblungsgeräten desinfiziert. Zudem optimieren Kamerasysteme anhand von Dichtemessungen und Mobilitätsanalysen die Wartezeiten an den Kassen und Liften. Hinzu kommt der Verzicht auf das klassische Après-Ski, da die Nachtgastronomie geschlossen ist. „Ganz darauf verzichten müssen Urlauber jedoch nicht“, weiß Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung. „In Zell am See-Kaprun beispielsweise feiert zum Beispiel ‚Après-Chill‘ Premiere. 30 Gastronomiebetriebe haben dort ein neues Konzept für einen ruhigen, aber ebenso genussreichen Abend entwickelt.“
Südtirol: Maskenpflicht, Abstandspflicht und 2G
Italien und besonders die zahlreichen Skigebiete Südtirols haben sich durch verschärfte Einreiseregeln für Geimpfte und Ungeimpfte auf die kommende Saison vorbereitet. Generell gilt hier nun 2G+ für Geimpfte und Genesene (plus Test) sowie fünf Tage Quarantäne für Ungeimpfte – auch hier einschließlich eines negativen Testergebnisses. In den Skigebieten selbst heißt es für Gäste und Einheimische dagegen 2G – geimpft oder genesen. Es gibt ein paar Ausnahmen: An Stationen, die ausschließlich über offene Ski- und Sessellifte verfügen, können alle Wintersporttreibenden Liftkarten kaufen. Die Skipässe sollen vorrangig online gekauft werden. Bei Liftfahrten sind der Sicherheitsabstand und ab sechs Jahren das Tragen einer Maske zu beachten. Für den „Einkehrschwung“ ist auf den Skihütten der Nachweis von 2G notwendig. Südtirol setzt darüber hinaus auch auf die Schulung der Mitarbeiter im Skibetrieb. So gibt es Online-Trainings für den richtigen Umgang mit Maskenverweigerern.
Schweiz: Dynamische Skipreise fest im Blick
Die Schweiz ist laut Robert Koch-Institut derzeit Hochrisikogebiet. Bereits bei der Einreise benötigen Urlauber als vollständig Geimpfte (2G) wie auch Genesene einen negativen PCR-Test – außer sie sind in den grenznahen Gebieten Bayern und Baden-Württemberg wohnhaft. Eine 3G-Pflicht für die Nutzung der Seilbahnen wurde diskutiert, allerdings bislang nicht eingeführt. Die Seilbahnbetreiber haben das Recht eigene Maßnahmen einzuführen. Die 3G-Regel gilt aktuell jedoch für Personen über 16 Jahren, wenn diese sich in Innenbereichen der Gastronomie aufhalten und einkehren möchten. Dabei müssen etwaige Tests selbst bezahlt werden. Es gibt auch Ausnaheregelungen, beispielweise beim Ski- und Snowboardfahren in Samnaun: Durch den Verbund mit Ischgl in Österreich ist hier ein 2G-Zertifkat nötig. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses steht auch ohne 2G ein Teil der Anlagen zur Verfügung. Dem Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit (BAG) zufolge ist in sämtlichen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften und Sesselbahnen sowie in geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen eine Maske zu tragen. Masken sind in der ganzen Schweiz verpflichtend ab zwölf Jahren. Skilehrerinnen und Skilehrer tragen für die Kurse Masken, zudem finden diese in verkleinerten Gruppen mit nur wenigen Teilnehmern statt.
„Dynamische Skipasspreise sind wie in anderen Ländern des Alpenraums zunehmend im Trend“, weiß Expertin Birgit Dreyer. „Ähnlich wie bei Hotel- oder Flugpreisen kann es sich lohnen diese vorab zu beobachten. Darüber hinaus empfehlen wir eine Onlinebuchung.“
Frankreich: Ski- und Snowboardfahren auch mit Test möglich
Wie die Schweiz gilt auch Frankreich derzeit als Hochrisikogebiet und kämpft mit hohen Ansteckungszahlen. Für die Skisaison ergeben sich daraus eine Reihe an Sicherheitsmaßnahmen. Wie in allen Ländern gehören neben generellen Verpflichtungen wie einer Maskenpflicht in Seilbahnen und Warteschlangen (ab elf Jahren) und Abstandsvorgaben, noch zusätzliche Schutzvorkehrungen. Unsere Nachbarn im Westen verlangen den Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Testergebnisses (3G). Was in Deutschland die CovPass-App ist, heißt in Frankreich „pass sanitaire“. So ist es möglich, seinen 3G-Status nachzuweisen – wichtig, um zum Beispiel Zugang zu Après-Ski-Bars zu erhalten. Skischulen haben spezielle Hygiene- und Sicherheitskonzepte entwickelt und auch hier gibt es Rabatte beim Onlinekauf von Skipässen. Wichtig für die Einreise: Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt eine zehntägige Quarantäne-Pflicht, von der man sich frühestens am fünften Tag Freitesten kann. Des Weiteren ist ein negatives PCR-Testergebnis erforderlich.
Deutschland: Je nach Bundesland verschiedene Regeln
Wer in diesem Winter seinen Urlaub doch lieber in Deutschland verbringen und die hiesigen Skigebiete nutzen möchte, für den gelten je nach Bundesland verschiedene Regeln: 2G in Bayern, 2G+ in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, in Thüringen 3G. In allen Liften gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. Davon ausgenommen sind Kinder bis sechs und regelmäßig getestete Schüler. Des Weiteren setzen die Skigebiete auf ausreichend Abstand, Desinfektion, Besucherlenkung und offene Fenster sowie die allgemeine Pflicht zum Tragen einer Maske – zwischen sechs und 16 Jahren reicht eine medizinische aus. Die Skipässe sollen online gebucht werden und mit der Buchung auch die 2G-Nachweise online erbracht werden – für die Zugspitze sind Tickets nur drei Tage vorab erhältlich. Was die Ski- und Snowboardschulen betrifft, wurde mit dem Deutschen Skilehrerverband (DSLV) ein Konzept ausgearbeitet: Kurse werden zeitversetzt und ohne Mittagsbetreuung angeboten. Wie in allen Geschäften gilt auch für den Skiverleih eine limitierte Anzahl von Personen, die sich im Innenraum aufhalten können, beim Kauf eines Skipasses wird um eine Online-Buchung gebeten.