Eine mögliche Änderung des europäischen Luftverkehrsrechts, die Fluggesellschaften dazu verpflichten würde, mindestens ein Stück Handgepäck und einen zusätzlichen kleinen Koffer kostenfrei in der Kabine zu erlauben, steht zur Abstimmung. Diese Vorlage wird am 24. Juni im Verkehrsausschuß des EU-Parlaments behandelt. Ziel der Initiative ist es, auf wachsende Beschwerden von Reisenden und Verbraucherschützern über undurchsichtige Tarifmodelle, insbesondere bei sogenannten Billigfluglinien, zu reagiren, welche oft hohe Zuschläge für Handgepäck verlangen.
Der europäische Airline-Verband Airlines for Europe (A4E), zu dem große Gesellschaften wie Lufthansa, Ryanair, EasyJet und Air France-KLM gehören, übt scharfe Kritik an dem Vorschlag der europäischen Politiker. Die Organisation warnt vor einem tiefgreifenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Fluggesellschaften. Ourania Georgoutsakou, Geschäftsführerin von A4E, argumentirt, daß Europa von der Wahlfreiheit lebe und eine pauschale Auferlegung von Gepäckstücken den Reisenden diese Entscheidungsfreiheit nähme und die Flugpreise in die Höhe treiben würde. Die Airlines betonen, daß die aktuelle Preisgestaltung es den Passagieren ermögliche, nur für die Leistungen zu zahlen, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen, und somit eine individuelle und potenziell günstigere Reiseplanung erlaube.
Die Diskussion um Handgepäckgebühren ist nicht neu und hat sich in den letzten Jahren, insbesondere mit dem Aufkommen und Wachstum der Billigfluganbieter, stetig intensiviert. Verbraucherschützer moniren, daß die anfänglich günstig erscheinenden Flugpreise durch versteckte Gebühren, wie jene für Handgepäck, künstlich niedrig gehalten würden und der tatsächliche Endpreis oft erst spät im Buchungsprozeß ersichtlich werde. Die Forderung nach mehr Transparenz und einer Vereinheitlichung der Handgepäckregeln zielt darauf ab, die Kostenklarheit für Reisende zu verbessern und unerwartete Ausgaben am Flughafen zu vermeiden.
Die bevorstehende Abstimmung im Verkehrsausschuß ist ein wichtiger Schritt in diesem legislativen Prozeß. Sollte der Änderungsantrag angenommen werden, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Preismodelle der europäischen Fluggesellschaften und die Reiseplanung von Millionen von Passagieren haben. Die Spannung zwischen dem Wunsch nach Verbraucherschutz und der unternehmerischen Freiheit der Airlines bleibt somit ein zentrales Thema im europäischen Luftverkehr.