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Debatte um Emissionsüberwachung: EU plant Ausnahmeregelungen für Langstreckenflüge

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Die Europäische Kommission plant, Langstreckenflüge von neuen Gesetzen zur Überwachung von Nicht-CO2-Emissionen auszunehmen, was eine hitzige Debatte zwischen internationalen Fluggesellschaften und europäischen Billiganbietern ausgelöst hat. Während die International Air Transport Association (IATA) die Ausnahmeregelungen unterstützt, plädieren Ryanair, easyJet und Wizz Air für eine umfassendere Regelung.

Laut einem Bericht von Reuters plant die Europäische Kommission, ab Januar 2025 die Überwachung von Nicht-CO2-Emissionen für europäische Fluggesellschaften verpflichtend einzuführen. Zu den Nicht-CO2-Emissionen zählen Emissionen wie Wasserdampf, Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx), Kohlenmonoxid (CO), Ruß (PM 2,5), unverbrannte Kohlenwasserstoffe (UHC), Aerosole und Spuren von Hydroxylverbindungen (-OH).

Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung von Düsentreibstoff und können signifikante Umweltauswirkungen haben. Besonders Wasserdampf kann in feuchter Luft zu Kondensstreifen kondensieren, die zur Bildung von Zirruswolken führen und das Klima beeinflussen können. Das Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV) der EU soll ab 2025 die Erfassung dieser Emissionen gewährleisten.

Langstreckenflüge vorerst ausgenommen

Die geplante Gesetzgebung sieht vor, dass internationale Flüge zwischen europäischen und außereuropäischen Zielorten für zwei Jahre von dieser Überwachung ausgenommen werden. Ab 2027 müssen jedoch auch diese Fluggesellschaften ihre Emissionen offenlegen. Die Ausnahmeregelung ähnelt den aktuellen Vorschriften für CO2-Emissionen auf innereuropäischen Flügen, die im Jahr 2026 neu bewertet werden sollen.

Die IATA argumentiert, dass es derzeit an ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen über Nicht-CO2-Emissionen fehlt, um eine verpflichtende Überwachung sinnvoll zu machen. Sie betont, dass die Teilnahme am MRV-Rahmenwerk freiwillig bleiben sollte und warnt vor rechtlichen Risiken extraterritorialer Auswirkungen bei einer Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Luftverkehr.

Widerstand der europäischen Billigfluggesellschaften

Im Gegensatz dazu lehnen die europäischen Billigfluggesellschaften Ryanair, easyJet und Wizz Air die geplante Ausnahmeregelung vehement ab. In einem gemeinsamen Brief fordern sie, die Ausnahmeregelung zu streichen, da sie den wissenschaftlichen Wert des MRV-Systems schwäche. Sie argumentieren, dass der Ausschluss von Extra-EWR-Routen (Europäischer Wirtschaftsraum) den irreführenden Eindruck erwecken könnte, dass diese Routen keine Nicht-CO2-Erwärmungseffekte verursachen.

Ein Bericht des europäischen NGO-Vertretergremiums Transport & Environment unterstützte diese Position und betonte die Notwendigkeit, den vollständigen geografischen Geltungsbereich beizubehalten. Nur so könne man die Auswirkungen von Flugzeugtypen und geografischen Gegebenheiten vollständig verstehen und Maßnahmen zur Emissionsminderung effektiv umsetzen.

Implikationen und Ausblick

Die geplanten Ausnahmeregelungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die europäische Luftfahrtindustrie und deren Umweltauswirkungen haben. Während internationale Fluggesellschaften argumentieren, dass die wissenschaftliche Grundlage für eine verpflichtende Überwachung von Nicht-CO2-Emissionen noch nicht ausreichend ist, sehen europäische Billiganbieter darin eine Chance, umfassendere Klimaschutzmaßnahmen zu implementieren.

Der Ausgang dieser Debatte wird nicht nur die zukünftige Regulierung der Luftfahrtindustrie beeinflussen, sondern auch darüber entscheiden, wie ernsthaft Europa seine Klimaziele verfolgt. Die kommenden Verhandlungen und die Positionen der verschiedenen Interessengruppen werden entscheidend sein, um ein ausgewogenes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu entwickeln.

Es bleibt abzuwarten, wie die Europäische Kommission auf die unterschiedlichen Standpunkte reagieren wird und ob eine Einigung gefunden werden kann, die sowohl die Umwelt als auch die wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtbranche berücksichtigt.

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