Die von der Luftfahrtbranche seit Langem geforderte Reform der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 ist vorerst gescheitert. Nachdem der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den 27 Mitgliedstaaten, eine deutliche Einschränkung der Rechte von Flugreisenden anstrebte, hat das Europäische Parlament diesen Bestrebungen eine klare Absage erteilt und die Verhandlungen über eine Neufassung beendet. Die Blockade in Brüssel schützt somit vorläufig die Passagiere vor einer spürbaren Verschlechter ihrer Entschädigungsansprüche.
Die Verordnung, die 2005 in Kraft trat, garantiert Fluggästen bei Flugausfällen, Nichtbeförderung und größeren Verspätungen Ausgleichszahlungen, die je nach Flugstrecke zwischen 250 Euro und 600 Euro liegen können, unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis. Diese Regelung wird von Fluggesellschaften als erhebliche finanzielle Belastung empfunden. Unternehmen wie Lufthansa führten ins Feld, dass sie allein im Jahr 2024 Entschädigungszahlungen in Höhe von über 500 Millionen Euro leisten mussten, und plädierten für eine praxistauglichere, ausgewogenere Lösung.
Die Industrie argumentiert, dass die bestehende Drei-Stunden-Frist für Entschädigungen bei Verspätungen zu kurz sei, um in Krisensituationen angemessen reagieren zu können, was unter Umständen zur vorschnellen Annullierung von Flügen führe. Darüber hinaus beklagen die Airlines, dass die finanziellen Verpflichtungen bei Unregelmäßigkeiten, die auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind, wie etwa schlechte Witterung oder Streiks im Flugverkehrsmanagement, zu vage definiert seien.
Der Vorstoß des Rates und die Gegenposition des Parlaments
Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hatte die Forderungen der Luftfahrtindustrie aufgenommen und sich im Juni des Jahres 2025 auf eine gemeinsame Position geeinigt, ohne zuvor mit dem Parlament zu verhandeln. Der zentrale und umstrittenste Punkt dieser Position war die geplante Abkehr von der bisherigen Drei-Stunden-Regel. Die Mitgliedstaaten schlugen vor, Entschädigungen für Passagiere erst ab einer Verspätung von vier Stunden fällig werden zu lassen. Einige frühere Vorschläge der Kommission sahen sogar eine Staffelung der Fristen je nach Streckenlänge vor: Kurz- und Mittelstrecken bis 3500 Kilometer erst ab fünf Stunden, längere Strecken sogar erst ab neun oder zwölf Stunden.
Verbraucherschutzorganisationen und große Teile des Europäischen Parlaments übten scharfe Kritik an diesen Plänen. Sie warnten, dass eine Anhebung des Schwellenwerts auf vier oder gar fünf Stunden dazu führen würde, dass ein Großteil, Schätzungen zufolge über 60 Prozent, der aktuell bestehenden Entschädigungsansprüche der Fluggäste wegfielen. Dies würde aus Sicht der Verbrauchervertreter eine massive Aushöhlung der Bürgerrechte darstellen, da die Airlines weniger Anreiz hätten, Pünktlichkeit zu gewährleisten, und die Unannehmlichkeiten der Reisenden unvergütet blieben.
Ein weiterer Streitpunkt, der in den Verhandlungen eine Rolle spielte, war die Frage des Handgepäcks. Während der Rat der EU-Staaten eine Regelung anstrebte, die es Fluggesellschaften erlaubt, größere Handgepäckstücke kostenpflichtig zu machen, forderte das Parlament, dass Fluggäste immer ein kleines Handgepäckstück, das in die Gepäckablage passt, kostenlos mitnehmen dürfen.
Jan-Christoph Oetjen, Abgeordneter im Europäischen Parlament und in der Verkehrspolitik tätig, bekräftigte die Haltung des Parlaments: „Die EU-Mitgliedstaaten weichen nicht davon ab, die Fluggastrechte deutlich einschränken zu wollen. Als EU-Parlament konnten wir keinen Kompromiss mittragen, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger aushöhlt.“ Er kritisierte weiter, dass von Seiten der Mitgliedstaaten keine Ambitionen bestünden, die Fluggastrechte wirklich zu verbessern.
Das komplexe Verfahren und die Zukunft der Reform
Die Reform der Verordnung 261/2004 befindet sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, das in diesem Fall aufgrund der fehlenden Einigung in den informellen Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission in die nächste Phase übergeht. Da der Rat seine Position – die sogenannte Allgemeine Ausrichtung – ohne vorherige Absprache mit dem Parlament festlegte, war das Parlament gezwungen, in die zweite Lesung einzutreten.
Aktuell sind die Verhandlungen vorerst sistiert. Der nächste formelle Schritt ist die Übermittlung der Position des EU-Parlaments an den Rat, welche voraussichtlich Ende Januar nach einer Abstimmung im Plenum erfolgen soll. Der Rat hat anschließend bis zu drei Monate Zeit, diese Position entweder anzunehmen, womit die Reform in Kraft treten würde, oder abzulehnen.
Im Falle einer Ablehnung durch den Rat muss innerhalb von sechs Wochen ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus Vertretern des Rates und einer gleich großen Anzahl von EU-Abgeordneten, einberufen werden. Dieses Komitee hat dann sechs Wochen Zeit, einen Kompromiss zu finden, der für beide Institutionen akzeptabel ist. Gelingt dies nicht, gilt der Gesetzestext als endgültig abgelehnt, und die gesamte Reform wäre gescheitert.
Dieses komplexe Verfahren spiegelt den tiefgreifenden Interessengegensatz wider: Einerseits die Luftfahrtbranche und die sie unterstützenden Mitgliedstaaten, die eine finanzielle Entlastung und mehr Flexibilität fordern, um wettbewerbsfähig zu bleiben und operative Abläufe zu erleichtern; andererseits das Europäische Parlament und Verbraucherschutzverbände, die das hohe Niveau des Verbraucherschutzes als unantastbar betrachten.
Trotz der Blockade gibt es einige unstrittige Punkte, die in der Reform enthalten sind und bereits vorläufig vereinbart wurden. Dazu zählen beispielsweise verbesserte Betreuungsleistungen bei langen Wartezeiten, strengere Informationspflichten der Airlines sowie die kostenlose Sitzplatzreservierung für Eltern neben ihren Kindern. Darüber hinaus soll bei langen Verspätungen das Recht der Passagiere auf automatische Umbuchung mit alternativen Verkehrsmitteln präzisiert werden, falls die Airline nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine adäquate Lösung anbietet. Diese positiven Elemente stehen jedoch in der politischen Debatte im Schatten des Hauptstreitpunkts um die Entschädigungsfristen. Die Reisenden können zwar vorerst aufatmen, doch der Richtungsstreit ist lediglich vertagt. Der nächste Schritt im Vermittlungsverfahren wird zeigen, ob die Grundpfeiler der bestehenden Fluggastrechteverteidigt werden können oder ob der politische Druck der Mitgliedstaaten und der Branche letztendlich zu einer Abschwächung der Verordnung führt.