Dezember 8, 2025

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Dezember 8, 2025

United Airlines und Travelport vereinbaren strategische Partnerschaft zur NDC-Entwicklung

United Airlines und Travelport, ein führender Multi-Source-Content-Anbieter, haben eine langfristig angelegte strategische Partnerschaft geschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen Fluggesellschaften und Vertriebspartnern neu zu definieren. Die Kooperation zielt darauf ab, die Art und Weise der Interaktion deutlich zu intensivieren und gemeinsam neue Buchungsmöglichkeiten und Funktionalitäten für Reisebüros und Unternehmen zu entwickeln. Die Vereinbarung wird schrittweise ab Anfang 2026 umgesetzt und legt einen Schwerpunkt auf die schnelle Implementierung neuer Technologien, insbesondere im Bereich New Distribution Capability (NDC). Im Rahmen der Partnerschaft werden Teams beider Unternehmen eng zusammenarbeiten, um neue Features für die Vertriebsplattform Travelport+ zu schaffen. Ein zentraler Bestandteil ist die technische Vertiefung der Kooperation, bei der eigens zugewiesene Entwicklungsressourcen zum Einsatz kommen sollen. Zudem wird Travelport frühzeitig Einblick in die Entwicklungs-Roadmap der NDC-Technologie von United erhalten, um parallel an entsprechenden Lösungen für Reiseberater arbeiten zu können. United Airlines priorisiert dabei die Entwicklung mit Drittanbietern, die Innovationen schnell umsetzen können, wobei Travelport als wichtiger Strategiepartner gilt. Die Partnerschaft umfasst auch die Erweiterung der Zusatzfunktionen für Online-Buchungstools (OBT). United wird das Portfolio dieser Extras auf die Deem OBT-Plattform von Travelport übertragen. Dies ermöglicht es Unternehmenskunden, direkt von hilfreichen Funktionen zu profitieren, wie beispielsweise der Möglichkeit, ungenutzte United-Reiseguthaben zu bündeln, oder der direkten Anmeldung beim Vielfliegerprogramm United MileagePlus®. Diese OBT-Extras werden ebenfalls für die Plattform Travelport+ verfügbar sein. Durch die technische und strategische Verknüpfung streben United Airlines und Travelport eine Beschleunigung der Distribution von Flugprodukten und Zusatzleistungen an. Die enge Zusammenarbeit, die auf vier Kernbereichen basiert, soll die Buchungsprozesse für Reisebüros und Unternehmenskunden vereinfachen

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Ryanair stellt beliebte Silvesterziele in Europa vor

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair hat zum Jahresende eine Auswahl ihrer populärsten Reiseziele für die Silvestertage präsentiert. Die Empfehlungen reichen von klassischen Metropolen mit großen Feuerwerken bis hin zu Destinationen mit besonderen lokalen Traditionen, die Reisenden eine unvergessliche Feier zum Jahreswechsel ermöglichen sollen. Die Vorstellung der Ziele zielt darauf ab, die Buchungen für die Silvesterperiode über das weitreichende europäische Streckennetz der Airline anzukurbeln. Zu den Top-Destinationen für den Jahreswechsel zählt London, bekannt für sein ikonisches Feuerwerk entlang der Themse mit dem London Eye und dem Big Ben als Kulisse. Die Stadt bietet eine breite Palette an Feierlichkeiten, von glamourösen Partys bis hin zu Flusskreuzfahrten. Auch Malta gewinnt zunehmend an Beliebtheit und lockt mit Feuerwerken am St. George’s Square und lebhaften Straßenfesten, bei denen traditionelle maltesische Getränke gereicht werden. Barcelona verspricht eine Kombination aus Strandpartys, pulsierendem Nachtleben und dem traditionellen Verzehr von zwölf Weintrauben um Mitternacht für Glück im neuen Jahr. Ergänzt wird die Liste durch die Hauptstadt Litauens, Vilnius, die eine märchenhafte Silvesterstimmung in ihrer Altstadt verbreitet. Am Kathedralenplatz verwandelt sich die Stadt in ein festliches Zentrum mit Lichtshows und Musik. Auch die irische Hauptstadt Dublin darf nicht fehlen: Die Stadt feiert mit Live-Musik, Straßenfest-Atmosphäre auf dem O’Connell Street Square und spektakulären Feuerwerken über dem Fluss Liffey, die eine ausgelassene Stimmung versprechen. Ryanair stellt diese Destinationen als perfekte Orte dar, um stilvoll und mit lokalen Besonderheiten ins neue Jahr 2026 zu feiern. Die gezielte Vorstellung dieser Silvesterziele durch Ryanair ist ein übliches Marketinginstrument, um die Auslastung der Flüge in der nachfragestarken

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Flughafen Berlin Brandenburg verzeichnet Passagierzuwachs im November 2025

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) hat im vergangenen November einen deutlichen Anstieg des Passagieraufkommens verzeichnet. Insgesamt reisten 2,01 Millionen Menschen über den Flughafen der Hauptstadtregion, was einem Zuwachs von 5,7 Prozent gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres entspricht. Diese vorläufigen Zahlen aus dem aktuellen Verkehrsbericht bestätigen die anhaltende Erholung des Flugverkehrs in der Region Berlin-Brandenburg. Der verkehrsreichste Tag im November war Sonntag, der 2. November, an dem der BER 88.894 Passagiere abfertigte. Die Anzahl der Flugbewegungen nahm ebenfalls leicht zu: Im Berichtsmonat starteten und landeten 15.242 Flugzeuge am BER, verglichen mit 15.011 Maschinen im November des Vorjahres. Diese Steigerung der Frequenz deutet auf die Erschließung neuer Routen und die generelle Kapazitätserweiterung des Flugbetriebs hin, um die steigende Nachfrage zu bewältigen. In der Gesamtbilanz der ersten elf Monate dieses Jahres nutzten mehr als 24 Millionen Passagiere den Flughafen Berlin Brandenburg. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 500.000 Passagieren im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die kontinuierlich steigenden Passagierzahlen verdeutlichen die wachsende Bedeutung des BER als zentrales Luftverkehrsdrehkreuz der Hauptstadtregion und als wichtiger deutscher Großflughafen. Gleichzeitig konnte auch der Frachtumschlag gesteigert werden: Im November wurden 4.468 Tonnen Fracht umgeschlagen, 717 Tonnen mehr als im Vorjahresmonat. Die positive Entwicklung des Passagier- und Frachtaufkommens belegt die erfolgreiche Anbindung des BER an das internationale Streckennetz. Trotz der Herausforderungen, die mit der Konsolidierung nach der Krise einhergingen, positioniert sich der Flughafen Berlin Brandenburg weiterhin als wachsender Akteur im europäischen Luftverkehr. Die anhaltende Zunahme der Passagierzahlen wird von Branchenexperten als Indikator für die Erreichung der ursprünglich

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Urteil des Bundesgerichtshofs: Lufthansa-Klausel zur Preisanpassung bei aufgebrochenen Flugreisen unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat eine zentrale Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (AGB) der Fluggesellschaft Lufthansa für unwirksam erklärt. Die Regelung sah vor, dass Fluggäste, die die gebuchte Reihenfolge ihrer Anschlussflüge nicht einhalten – sogenannte aufgebrochene Flugpakete –, mit einer nachträglichen Preiserhöhung rechnen müssen. Das Urteil schützt Verbraucher vor einer pauschalen finanziellen Mehrbelastung und verpflichtet Fluggesellschaften, bei derartigen Preisanpassungen stärker zwischen absichtlichem Umgehen der Buchungsregeln und unvorhergesehenen, unverschuldeten Reiseunterbrechungen zu differenzieren. Der BGH stellte fest, dass die beanstandete Klausel gegen wesentliche Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstoße und Reisende unangemessen benachteilige. Diese Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte Luftfahrtbranche, da ähnliche Klauseln, oft unter dem Begriff „Pricing-Klauseln“ oder „Sequencing-Klauseln“ bekannt, auch von vielen anderen internationalen Airlines verwendet werden. Die Praxis zielt darauf ab, ein bestimmtes, von Passagieren strategisch genutztes Buchungsverhalten zu unterbinden, das als „Hidden City Ticketing“ oder „Throwaway Ticketing“ bekannt ist. Die Hintergründe: Umgehen von Tarifstrukturen Die betroffenen AGB-Klauseln der Lufthansa hatten das Ziel, sogenannte „Missbräuche“ der Flugtarife zu verhindern. Fluggesellschaften nutzen komplexe Tarifsysteme, bei denen der Preis einer Verbindung nicht linear mit der Distanz oder der logischen Reiseroute korreliert. Oft sind sogenannte Multitarife, die einen Zwischenstopp beinhalten, deutlich günstiger als Direktflüge oder die Buchung einer Teilroute. Ein typisches Beispiel ist das „Hidden City Ticketing“: Ein Passagier möchte von Stadt A nach Stadt B reisen. Der Direktflug A-B ist teuer. Ein Flug von Stadt A über Stadt B nach Stadt C ist jedoch aufgrund der Tarifstruktur des Carriers wesentlich günstiger. Der Passagier bucht die längere Verbindung A-B-C, steigt

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Dortmund: Wizz Air nimmt London Luton auf

Der Dortmund Airport erweitert sein Streckennetz um eine wichtige Hauptstadtverbindung nach Großbritannien. Ab dem 29. März 2026 wird die Billigfluggesellschaft Wizz Air fünfmal wöchentlich Flüge zum London Luton Airport (LTN) anbieten. Die Flugzeit zur britischen Metropole wird dabei knapp 70 Minuten betragen. Mit der Reaktivierung dieser Route kehrt eine der meistbesuchten Städte Europas in den Flugplan des Flughafens im Ruhrgebiet zurück. Die Verbindung startet zunächst mit einer Frequenz von fünf wöchentlichen Umläufen an den Verkehrstagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Im Hochsommer ist zudem geplant, die Frequenz auf sieben Flüge pro Woche zu erhöhen, um der erwarteten starken Nachfrage gerecht zu werden. Guido Miletic, Leiter Airport Services + Marketing & Sales am Dortmund Airport, betonte, dass die hohe Frequenz sowohl für Touristen als auch für Geschäftsreisende ein hohes Maß an Flexibilität für unkomplizierte Reisen nach Großbritannien schaffe. Der Flughafen positioniert sich damit weiter als wichtiger Anbieter von Verbindungen zu europäischen Großstädten und Ferienzielen. London Luton, das als das Tor zu Nord-London und den Home Counties gilt, bietet durch Zugverbindungen in das Stadtzentrum (zum Beispiel über Thameslink) eine gute Anbindung. Die britische Hauptstadt, bekannt für ihre ikonischen Sehenswürdigkeiten wie den Buckingham Palace, den Tower of London und das London Eye, zieht jährlich Millionen Besucher an. Die Stadt besticht durch ihre kulturelle Diversität, die sich in ihrer Gastronomieszene, den zahlreichen Museen, Theatern und Sportveranstaltungen widerspiegelt. Die neue Verbindung wird die Zugänglichkeit dieser Destination für Reisende aus der Region Dortmund und dem angrenzenden Umland deutlich verbessern. Die Aufnahme von London Luton in

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Kartellrechtliche Auflagen für Boeing: Fusion mit Spirit AeroSystems erfordert weitreichende Veräußerungen

Die geplante Übernahme des wichtigen Zulieferers Spirit AeroSystems durch Boeing, eine Transaktion im Wert von rund 8,3 Milliarden US-Dollar (einschließlich Schulden), steht unter kartellrechtlicher Beobachtung der Federal Trade Commission (FTC). Um wettbewerbsrechtliche Bedenken im großen zivilen und militärischen Flugzeugbau auszuräumen, hat die US-Wettbewerbsbehörde Boeing zur Veräußerung bedeutender Geschäftsbereiche von Spirit AeroSystems verpflichtet. Diese Auflage zielt darauf ab, sicherzustellen, dass wichtige Konkurrenten, insbesondere Airbus, weiterhin ungehinderten Zugang zu kritischen Flugzeugstrukturen erhalten. Die FTC kündigte am 3. Dezember 2025 eine vorgeschlagene Zustimmungsanordnung an, welche Boeing dazu verpflichtet, jene Spirit-Betriebe zu veräußern, die Flugzeugstrukturen an Airbus und den malaysischen Hersteller von Verbundwerkstoffstrukturen, Composites Technology Research Malaysia (CTRM), liefern. Diese Auflage beinhaltet die Übergabe aller wesentlichen Vermögenswerte und des notwendigen Personals. Die weitreichenden Verkaufsauflagen markieren einen entscheidenden Wendepunkt in dem Bemühen Boeings, einen seiner wichtigsten Zulieferer vollständig zu reintegrieren. Die beabsichtigte Rückführung von Spirit AeroSystems in den Konzern, der den Zulieferer 2005 abgespalten hatte, sollte ursprünglich bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Die Komplexität der Fusion: Interessenkonflikte im globalen Flugzeugbau Spirit AeroSystems spielt eine zentrale Rolle in der globalen Lieferkette für Flugzeuge. Das Unternehmen liefert nicht nur etwa 70 Prozent der Struktur für Boeings meistverkauften Flugzeugtyp, die 737-Serie, einschließlich des gesamten Rumpfes, sondern ist auch ein bedeutender Zulieferer für den europäischen Konkurrenten Airbus. Spirit liefert beispielsweise wichtige Komponenten für die Flügel der Airbus A220 und Sektionen für die A350. Diese doppelte Rolle als Hauptlieferant für die beiden größten Flugzeugbauer der Welt begründet die kartellrechtlichen Bedenken der FTC. Die Wettbewerbsbehörde argumentierte, dass ohne die vorgeschriebenen Regulierungen

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Air France baut Großbritannien-Geschäft aus und nimmt London Gatwick auf

Air France erweitert ihr Mittelstreckennetz und erhöht die Flugfrequenzen von und nach Großbritannien signifikant. Die französische Fluggesellschaft kündigte an, künftig bis zu 300 Flüge pro Woche zu sechs verschiedenen Zielen im Vereinigten Königreich anzubieten. Als wichtigste Neuerung wird ab dem 29. März 2026 die Verbindung zwischen dem Drehkreuz Paris-Charles de Gaulle (CDG) und dem London Gatwick Airport (LGW) aufgenommen, dem zweitgrößten Flughafen der britischen Hauptstadt. Die neue Strecke nach London Gatwick wird zweimal täglich mit Flugzeugen des Typs Airbus A220 bedient. Die Abflüge von Paris-CDG sind für 9:20 Uhr und 15:45 Uhr geplant. Die Rückflüge von Gatwick starten um 10:30 Uhr und um 17:10 Uhr. Dieser Flugplan wurde optimiert, um den Passagieren verbesserte Anschlussmöglichkeiten über das Drehkreuz Paris-CDG an das globale Langstreckennetz von Air France zu bieten. Die neue Verbindung ergänzt die bestehende, langjährige Route zum London Heathrow Airport (LHR), die Air France weiterhin sechsmal täglich bedient, und festigt damit die Präsenz der Airline auf dem wichtigen britischen Markt. Die Wahl des Flughafens London Gatwick, der hervorragende Anbindungen in die Londoner Innenstadt sowie nach Südengland bietet, ist strategisch motiviert. Die Anbindung über den Gatwick Express, Thameslink und das Southern-Netzwerk macht den Flughafen zu einem attraktiven Einfallstor für Geschäfts- und Privatreisende. Neben der Netzwerkerweiterung kündigte Air France auch spezielle Angebote für Sportveranstaltungen an: Zur kommenden Six Nations Rugby-Meisterschaft im Februar 2026 werden zwölf Sonderflüge zwischen Paris-CDG und Cardiff in Wales angeboten. Diese Spezialflüge, die zwischen dem 13. und 16. Februar stattfinden, sollen französischen und internationalen Fans die bequeme Anreise zu den

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Direktverbindung London – Deutschland: Deutsche Bahn und Eurostar planen Hochgeschwindigkeitsachse durch den Kanaltunnel

Die Deutsche Bahn (DB) und das europäische Hochgeschwindigkeitsunternehmen Eurostar haben eine Absichtserklärung zur Schaffung einer direkten Zugverbindung zwischen London und Deutschland unterzeichnet. Das ambitionierte Projekt sieht vor, in den frühen 2030er Jahren eine durchgehende Hochgeschwindigkeitsachse in Betrieb zu nehmen, die Reisenden eine bequeme und schnelle Alternative zur Flugreise von Stadtzentrum zu Stadtzentrum bieten soll. Der geplante Verkehr soll mit den neuen doppelstöckigen Celestia-Zügen von Eurostar abgewickelt werden. Obwohl die politische Unterstützung auf beiden Seiten des Ärmelkanals vorhanden ist, sind noch erhebliche technische, betriebliche und rechtliche Hürden zu überwinden, bevor die ersten Fahrten angeboten werden können. Die Kooperation bündelt die jeweiligen Kernkompetenzen der Partner. Eurostar bringt seine umfangreiche Erfahrung im Betrieb von internationalen Hochgeschwindigkeitszügen, insbesondere durch den Tunnel unter dem Ärmelkanal und im Umgang mit den komplexen Sicherheits- und Grenzkontrollverfahren, ein. Die Deutsche Bahn steuert ihre weitverzweigte Präsenz und das Know-how im deutschen Schienennetz bei. Michael Peterson, Vorstand für Personenfernverkehr der Deutschen Bahn, hob hervor, dass diese Zusammenarbeit ein weiterer Schritt hin zu einer engeren Integration des europäischen Bahnmarktes sei. Das Projekt soll die Metropolen Deutschlands und das Vereinigte Königreich mit Hochgeschwindigkeit näher zusammenbringen. Herausforderungen in der Infrastruktur und Sicherheit Die Realisierung einer solchen Direktverbindung erfordert die Überwindung vielfältiger technischer und administrativer Herausforderungen. Eine der zentralen Komplexitäten liegt in der Inkompatibilität der Signalsysteme und Stromversorgung zwischen dem britischen und kontinentaleuropäischen Schienennetz. Die Celestia-Züge, die für den Einsatz geplant sind, müssen als sogenannte Mehrsystemzüge in der Lage sein, unter verschiedenen Stromsystemen und Signalsystemen, darunter das europäische Zugsicherungssystem ETCS, zu verkehren. Darüber hinaus

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Vida fordert nach Vorfall in Tirol schärfere Sicherheitsregeln für EU-Schienenverkehr

Der Vorfall in Hall in Tirol, bei dem ein stark alkoholisierter Triebfahrzeugführer eines privaten italienischen Logistikunternehmens gestoppt werden musste, hat zu scharfer Kritik des Fachbereichs Eisenbahn in der österreichischen Gewerkschaft Vida geführt. Gerhard Tauchner, Vorsitzender des Vida-Fachbereichs Eisenbahn und selbst gelernter Lokführer, sieht in dem Einzelereignis einen Beleg für systemische Sicherheitsmängel, die aus der Liberalisierung des europäischen Schienengüterverkehrs resultieren. Tauchner kritisiert, dass der Druck auf billigen Frachttransport zu Lasten der Zuverlässigkeitsprüfung des Personals gehe und einige ausländische Bahnbetreiber die Sicherheitsstandards bewusst vernachlässigten. Tauchner identifiziert zwei akute Missstände, die aus seiner Sicht umgehend durch politische Maßnahmen behoben werden müssen. Erstens bemängelt er die mangelnde Kontrolldichte: Er hält es für inakzeptabel, dass die Sicherheit vom Notfallhandeln der ÖBB-Fahrdienstleitung abhänge. Die Vida fordert, dass die österreichischen Behörden – entweder die Eisenbahn-Aufsichtsbehörde oder die Polizei – personell und rechtlich so ausgestattet werden müssen, dass sie jederzeit und ohne Anlass alle auf dem österreichischen Netz verkehrenden Triebfahrzeugführer kontrollieren dürfen, unabhängig von ihrem Arbeitgeber. Diese Forderung zielt auf eine konsequente Überwachung aller am österreichischen Eisenbahnnetz beteiligten Unternehmen. Der zweite Missstand betrifft eine als gefährlich eingestufte EU-Rechtslücke bei Sanktionen. Tauchner kritisiert, dass es keine verbindlichen, EU-weit einheitlichen Regeln für den sofortigen Entzug der Triebfahrzeugführer-Lizenz bei schwerer Alkoholisierung gibt. Er verweist darauf, dass die Entziehung der Fahrberechtigung in Österreich den Lokführer nicht automatisch daran hindere, in seinem Heimatland Italien oder in anderen EU-Ländern wie Slowenien oder Deutschland weiterhin Güterzüge zu steuern. Die Vida fordert daher eine Null-Toleranz-Strategie, bei der eine verpflichtende, sofortige und EU-weite Entziehung der Kern-Lizenz bei

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Der Richtungsstreit um die Fluggastrechte: Blockade in Brüssel verhindert Einschnitte

Die von der Luftfahrtbranche seit Langem geforderte Reform der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 ist vorerst gescheitert. Nachdem der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den 27 Mitgliedstaaten, eine deutliche Einschränkung der Rechte von Flugreisenden anstrebte, hat das Europäische Parlament diesen Bestrebungen eine klare Absage erteilt und die Verhandlungen über eine Neufassung beendet. Die Blockade in Brüssel schützt somit vorläufig die Passagiere vor einer spürbaren Verschlechter ihrer Entschädigungsansprüche. Die Verordnung, die 2005 in Kraft trat, garantiert Fluggästen bei Flugausfällen, Nichtbeförderung und größeren Verspätungen Ausgleichszahlungen, die je nach Flugstrecke zwischen 250 Euro und 600 Euro liegen können, unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis. Diese Regelung wird von Fluggesellschaften als erhebliche finanzielle Belastung empfunden. Unternehmen wie Lufthansa führten ins Feld, dass sie allein im Jahr 2024 Entschädigungszahlungen in Höhe von über 500 Millionen Euro leisten mussten, und plädierten für eine praxistauglichere, ausgewogenere Lösung. Die Industrie argumentiert, dass die bestehende Drei-Stunden-Frist für Entschädigungen bei Verspätungen zu kurz sei, um in Krisensituationen angemessen reagieren zu können, was unter Umständen zur vorschnellen Annullierung von Flügen führe. Darüber hinaus beklagen die Airlines, dass die finanziellen Verpflichtungen bei Unregelmäßigkeiten, die auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind, wie etwa schlechte Witterung oder Streiks im Flugverkehrsmanagement, zu vage definiert seien. Der Vorstoß des Rates und die Gegenposition des Parlaments Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hatte die Forderungen der Luftfahrtindustrie aufgenommen und sich im Juni des Jahres 2025 auf eine gemeinsame Position geeinigt, ohne zuvor mit dem Parlament zu verhandeln. Der zentrale und umstrittenste Punkt dieser Position war die geplante Abkehr von der bisherigen

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