Autofahrer (Foto: why kei/Unsplash).
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Deutliche Gebührenerhöhungen für Führerschein und Zulassung, alte Parkscheine verlieren Gültigkeit

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Die Belastung für Kraftfahrer in Österreich steigt ab kommendem Dienstag erneut erheblich. Neben deutlichen Erhöhungen der Gebühren für die Ausstellung von Führerscheinen und Zulassungsscheinen endet in Wien auch die Übergangsfrist für die Nutzung alter Kurzparkscheine, welche mit dem 30. Juni 2025 ihre Gültigkeit verlieren.

Diese Maßnahmen, so die Kritik des ARBÖ, stellen die fünfte und sechste Steuer- und Abgabenanpassung in diesem Jahr dar, die primär die motorisierte Individualmobilität betreffen. KommR Mag. Gerald Kumnig, Generalsekretär des ARBÖ, bezeichnet die Kostenexplosion als untragbar und wirft der Regierung vor, ein aus dem Ruder gelaufenes Staatsbudget einmal mehr auf Kosten der Autofahrer sanieren zu wollen. Die fortwährende Erhöhung der Belastungen für Autofahrer stößt auf scharfen Protest der Interessenvertretungen.

Explosion der Gebühren: Führerschein und Zulassung werden teurer

Ab dem kommenden Dienstag werden Kraftfahrer in Österreich tiefer in die Tasche greifen müssen, wenn es um grundlegende Dokumente für die Teilnahme am Straßenverkehr geht. Die Gebühr für das Ausstellen eines Führerscheins steigt empfindlich um 29,50 Euro und erreicht somit einen neuen Betrag von 90 Euro. Dies ist eine bemerkenswerte Erhöhung, die nahezu eine Verdopplung der bisherigen Kosten darstellt. Der Führerschein ist ein unverzichtbares Dokument für jeden, der ein motorisiertes Fahrzeug führen möchte, und die Kosten dafür betreffen jeden neuen Fahranfänger sowie jeden, der einen Ersatzführerschein benötigt oder eine Erweiterung seiner Fahrerlaubnis beantragt.

Noch drastischer fällt die Erhöhung bei der Gebühr für das Ausstellen des Zulassungsscheins aus. Die Zulassung eines Personenkraftwagens (Pkw) wird künftig rund 265 Euro kosten. Auch hier handelt es sich um einen signifikanten Preissprung, der die Kosten für die Inbetriebnahme eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs erheblich verteuert. Der Zulassungsschein, der die amtliche Registrierung eines Fahrzeugs bescheinigt, ist obligatorisch und die Gebühr dafür fällt bei jeder Neuzulassung oder Ummeldung an. Diese Kosten betreffen somit sowohl private Fahrzeughalter als auch Unternehmen mit Fuhrparks.

Gerald Kumnig, Generalsekretär des ARBÖ (Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs), kritisiert diese Gebührenerhöhungen scharf: „Die Erhöhungen dieser Gebühren sind im heurigen Jahr bereits die fünfte und sechste Steuer- und Abgabenanpassung, die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zu tragen haben. Es wird bezeichnet, daß das aus dem Ruder gelaufene Staatsbudget einmal mehr über die Geldbörsen der Autofahrerinnen und Autofahrer saniert werden soll.“ Diese wiederholten Belastungen führen zu einer kumulativen Wirkung, die die finanzielle Last für Fahrzeughalter erheblich steigert. Der ARBÖ argumentiert seit Langem, daß Autofahrer in Österreich bereits überproportional stark zur Staatskasse beitragen. Neben den direkten Gebühren für Dokumente fallen zahlreiche weitere Abgaben an, darunter die Kraftfahrzeugsteuer, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Kauf eines Neufahrzeugs, die Mineralölsteuer auf Treibstoffe und die Mehrwertsteuer auf alle fahrzeugbezogenen Ausgaben.

Kumnig betont, daß die österreichischen Bürger bereits jedes Jahr rund 15 Milliarden Euro an Steuern in den Budgettopf einzahlen, die direkt oder indirekt mit der motorisierten Individualmobilität zusammenhängen. „Das ist mehr als genug“, so Kumnig. Die Interessenvertretungen der Autofahrer fordern stattdessen eine Entlastung der Kraftfahrer, um die Mobilität der Bevölkerung nicht weiter zu verteuern. Diese Forderungen spiegeln eine weit verbreitete Unzufriedenheit unter den Fahrzeughaltern wider, die das Gefühl haben, als leichte Zielscheibe für zusätzliche Staatseinnahmen zu dienen.

Parkraumbewirtschaftung in Wien: Alte Parkscheine verlieren Gültigkeit

Zusätzlich zu den bundesweiten Gebührenerhöhungen gibt es auch wichtige Änderungen beim Parken auf dem Wiener Stadtgebiet, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten. Seit Anfang 2025 gelten bereits neue, höhere Tarife für die Kurzparkzonen in Wien. Diese Erhöhungen sind Teil einer umfassenden Strategie der Stadt Wien zur Steuerung des Parkverhaltens und zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die Tarife für das Kurzparken werden wie folgt angepaßt:

  • 30 Minuten: 1,30 Euro (bisher vermutlich geringer)
  • 60 Minuten: 2,60 Euro
  • 90 Minuten: 3,90 Euro
  • 120 Minuten: 5,20 Euro

Was jedoch viele Autofahrer in Wien zusätzlich verärgern dürfte, ist das Ende der Übergangsfrist für die Nutzung alter Kurzparkscheine. Bis zum 30. Juni 2025 können die noch im Umlauf befindlichen alten Kurzparkscheine verwendet werden. Danach verlieren diese ihre Gültigkeit und können nicht mehr zum Parken genutzt werden. „Besonders ärgerlich ist, daß alte Kurzparkscheine nicht gegen neue umgetauscht werden können. Da verdient sich die Stadt Wien mal wieder ein nettes Körberlgeld auf Kosten der Autofahrerinnen und Autofahrer dazu“, so ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig abschließend.

Diese Praxis, alte Parkscheine ohne Umtauschmöglichkeit verfallen zu lassen, ist in der Tat ein häufiger Kritikpunkt bei Tarifanpassungen im Parkraumbereich. Für viele Bürger, die möglicherweise noch Restbestände älterer Parkscheine besitzen, bedeutet dies einen direkten finanziellen Verlust. Die Stadt Wien hingegen generiert auf diese Weise zusätzliche Einnahmen, da die bereits bezahlten Beträge für die alten Scheine verfallen. Solche Maßnahmen werden von den Autofahrerverbänden oft als fiskalische Maßnahme und nicht primär als Lenkungsmaßnahme interpretiert.

Die Parkraumbewirtschaftung in Wien wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und verteuert. Fast das gesamte Stadtgebiet ist mittlerweile eine Kurzparkzone, was bedeutet, daß das Parken auf öffentlichen Straßen fast überall kostenpflichtig ist. Diese Maßnahmen sollen den Parkdruck in Wohngebieten reduzieren, den Suchverkehr minimieren und die Nutzung des öffentlichen Verkehrs attraktiver machen. Kritiker bemängeln jedoch, daß die hohen Parkgebühren und die fehlende Umtauschmöglichkeit für alte Parkscheine eine unverhältnismäßige Belastung für die Bürger darstellen, insbesondere für jene, die auf das Auto angewiesen sind, sei es aus beruflichen Gründen oder aufgrund mangelnder Anbindung an den öffentlichen Verkehr in Randbezirken.

Eine kontinuierliche Belastung: Der Autofahrer als Steuerzahler

Die nun angekündigten Erhöhungen für Führerschein- und Zulassungsgebühren sowie die Anpassungen bei den Parkscheinen in Wien reihen sich ein in eine lange Liste von Abgabenerhöhungen, die Kraftfahrer in Österreich in den letzten Jahren und Jahrzehnten getroffen haben. Seit den 1990er Jahren und insbesondere im neuen Jahrtausend haben die Regierungen verschiedener politischer Couleur immer wieder auf die Motorisierung als Einnahmequelle zurückgegriffen. Dies umfaßt nicht nur direkte Steuern und Gebühren, sondern auch indirekte Belastungen, die sich beispielsweise aus der Besteuerung von Fahrzeugen und Treibstoffen ergeben.

Die permanente Erhöhung der Kosten für die motorisierte Individualmobilität wird von den Autofahrerverbänden als „Abschöpfung“ bezeichnet. Der ARBÖ und auch der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) weisen immer wieder darauf hin, daß die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugbesteuerung und den Gebühren oft nicht zweckgebunden für den Ausbau und die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur verwendet werden, sondern in den allgemeinen Staatshaushalt fließen. Dies führt zu der Wahrnehmung, daß Autofahrer als „Melkkuh der Nation“ dienen, ohne daß die daraus resultierenden Einnahmen direkt ihren Interessen zugutekommen.

Die Diskussion um die Höhe der Autofahrerabgaben ist ein Dauerthema in der österreichischen Politik. Während Befürworter höherer Steuern oft auf die Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung, die Steuerung des Verkehrs und die Förderung alternativer Mobilitätsformen verweisen, betonen Kritiker die soziale Ungleichheit, die durch solche Maßnahmen entsteht. Menschen im ländlichen Raum, die oft keine adäquate Anbindung an den öffentlichen Verkehr haben, sind auf das Auto angewiesen und werden durch höhere Kosten überproportional belastet. Auch für Pendler, die täglich weite Strecken zurücklegen müssen, stellen die steigenden Kosten eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden die Debatte um die Lastenverteilung und die Fairness der Abgabenpolitik im Bereich der Mobilität erneut anheizen.

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