Die anhaltende und intensive Hitzesituation in Deutschland und weiten Teilen Mitteleuropas führt zu außergewöhnlichen Maßnahmen im Schienenpersonenfernverkehr. Die DB Fernverkehr AG hat für den Zeitraum vom 25. Juni bis zum 30. Juni 2026 eine umfassende Sonderkulanzregelung für Reisende in Kraft gesetzt.
Fahrgäste, die aufgrund der prognostizierten extremen Hitzebelastung auf ihre geplanten Reisen verzichten möchten, können ihre Fernverkehrstickets kostenfrei und ohne Angabe von weiteren Gründen stornieren. Diese Ausnahmeregelung greift für alle Fahrkarten, die bis einschließlich zum 23. Juni 2026 erworben wurden, und umfasst ausdrücklich auch Tarife, die regulär von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen sind.
Die Abwicklung der kostenfreien Stornierung erfolgt je nach Ticketart über unterschiedliche Kanäle der Staatsbahn. Inhaber von nicht stornierbaren digitalen Fahrkarten, wie dem „Super Sparpreis“, oder von rabattierten Angeboten, bei denen üblicherweise ein Bearbeitungsentgelt anfällt, müssen für die Rückerstattung ein eigens eingerichtetes Online-Kulanzformular nutzen. Die Erstattung des vollen Fahrpreises inklusive gebuchter Sitzplatzreservierungen erfolgt direkt auf das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel. Betreiberseitig wird darauf hingewiesen, dass bei digitalen Buchungen keine Teilstornierungen möglich sind. Kunden mit klassischen Papier- oder Automatentickets sind angehalten, sich für die Rückabwicklung an die örtlichen DB-Verkaufsstellen und Reisezentren zu wenden.
Hintergrund dieser temporären Maßnahme sind die logistischen und technischen Herausforderungen, die extreme Wetterlagen für den Bahnbetrieb mit sich bringen. Hohe Außentemperaturen belasten die Klimaanlagen der ICE- und IC-Flotten erheblich und führen im Extremfall zu Fahrzeugausfällen oder Kapazitätsbeschränkungen. Neben der Sonderkulanz gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Zugausfällen unvermindert fort. Tickets für internationale Züge, die über deutsche Kanäle erworben wurden, sind von der Kulanzregelung ausgenommen; hier gelten die spezifischen Tarifbestimmungen der jeweiligen Partnerbahnen wie den ÖBB oder der SBB.