Darstellung der geplanten Verlängerungen (Grafik: Flughafen Zürich AG).
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Deutsche Grenzregion lehnt geplante Anpassungen am Flughafen Zürich ab

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Die Landkreise Waldshut, Lörrach, Konstanz und Schwarzwald-Baar haben beim Schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) fristgerecht eine gemeinsame Stellungnahme zu den geplanten Änderungen am Flughafen Zürich eingereicht. Die betroffenen deutschen Regionen lehnen die vorgeschlagenen Anpassungen am sogenannten Objektblatt des Flughafens in seiner derzeitigen Form ab.

Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), legt die Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Entwicklung des Flughafens Zürich fest. Auf dieser Grundlage kann der Flughafen Anträge zur Änderung des Betriebsreglements oder Bauvorhaben beim Bazl einreichen. In der aktuellen Anhörungsphase bis zum 14. März 2025 hatten auch deutsche Grenzregionen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die vier Landkreise fordern insbesondere eine spürbare Entlastung der südbadischen Gemeinden von Fluglärm, wie sie bereits 2021 vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde.

Die deutschen Landkreise kritisieren in ihrer Stellungnahme, dass hinter den verschiedenen Lärmminderungsmaßnahmen eine schrittweise Kapazitätserweiterung des Flughafens Zürich stehe. Martin Kistler, Landrat des Landkreises Waldshut, bezeichnete den vorgelegten Entwurf des SIL als „alten Wein in neuen Schläuchen“ und beklagte, dass eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation für die deutsche Bevölkerung erneut nicht berücksichtigt sei.

Trotz ihrer Ablehnung betonen die Landkreise ihre Bereitschaft zum Dialog mit den Schweizer Behörden. Die Entscheidung über die endgültige Fassung des Sachplans trifft der Schweizerische Bundesrat.

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