Deutsche Ministerin droht Airlines mit Verbot von Vorauskasse

Bargeld (Foto: Pixabay).
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Deutsche Ministerin droht Airlines mit Verbot von Vorauskasse

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Das momentane Flugchaos, von dem die Bundesrepublik Deutschland besonders stark betroffen ist, führt nun dazu, dass Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) die Vorauszahlungspraxis der Fluggesellschaften in Frage stellt.

Bei den nunmehrigen Überlegungen spielt auch eine Rolle, dass zu Beginn der Corona-Pandemie die meisten Airlines, darunter auch die deutschen Unternehmen Lufthansa, Eurowings und Condor die gesetzliche Verpflichtung der Erstattung binnen sieben Tagen missachtet haben. Man hat nicht nur automatische Funktionen deaktiviert, sondern mit purer Absicht die Rückzahlungen verschleppt. Condor handelte sich sogar eine Klage der Verbraucherzentrale ein, da man anfangs behauptet hatte, dass man nur Gutscheine bekommen könnte. Auch Lufthansa, Eurowings und viele andere Fluggesellschaften haben versucht mit „Zwangsgutscheinen“ abzuspeisen. Teilweise wurden diese einfach per E-Mail zugeschickt anstatt das Geld zu erstatten.

Der Verbraucherschutz hatte vor einigen Jahren gegen die Vorkassepraxis vieler Airlines geklagt, jedoch unterlag man vor Gericht. Die Branche konnte die Richter davon überzeugen, dass man im Gegenzug einen wesentlich günstigeren Preis anbieten könne. Dennoch vertritt die Verbraucherzentrale weiterhin die Rechtsansicht, dass die Vertriebspraxis bei Flugtickets dem Grundprinzip Ware gegen Geld widerspricht. Dazu kommt, dass es keinerlei Insolvenzabsicherung gibt, so dass die Passagiere auch das Risiko einer Airline-Pleite tragen.

Bislang hielt man sich seitens der deutschen Bundesregierung aus dieser Diskussion heraus, jedoch dürfte nun die Performance des „nationalen Champion“, wie ein ehemaliger Verkehrsminister die Lufthansa nannte, das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Die Problematik ist, dass derzeit enorm viele Flüge gestrichen werden bzw. massiv verspätet sind. Sowohl bei der Auszahlung der Ausgleichsleistungen als auch bei der Erstattung der Ticketgelder ziehen viele Anbieter, darunter auch Lufthansa, alle Register, um die Passagiere möglichst lange hinhalten zu können. Manche geben nach einem Brief, der mal alles ablehnt, obwohl eindeutig ein Anspruch besteht, auf.

Die „Welt am Sonntag“ berichtet nun, dass Ministerin Lemke an die Fluggesellschaften appelliert, dass diese ihrer „gesetzlichen Pflicht zur Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen proaktiv nachkommen“ müssen. Andernfalls könnte es für die Carrier unangenehm werden, denn „sonst wird man die Vorkassepraxis in ihrer jetzigen Form überprüfen müssen“. Die Passagiere würden derzeit „ein hohes Risiko, wenn es zu Flugausfällen oder Insolvenzen von Fluggesellschaften kommt“ tragen.

Es bleibt abzuwarten, ob es das deutsche Verbraucherschutzministerium bei bloßen Drohungen in der Öffentlichkeit belässt oder aber die Vertriebspraxis von Fluggesellschaften reglementiert. Dies könnte für Carrier erhebliche Auswirkungen haben, denn im Regelfall ist das Geld, das beispielsweise ein halbes Jahr vor dem Abflug bezahlt wird, längst ausgegeben.

Rückblick: Es ist schon sehr lange her, aber in der Zeit vor Onlinebuchungen gab es bei vielen Airlines die Möglichkeit, dass das Ticket telefonisch reserviert wird und dann am Tag des Abflugs am Flughafen abgeholt und bar bezahlt wird. Abgesehen von besonderen Spartarifen konnte man im Reise- oder Stadtbüro bezahlte Tickets auch zurückgeben und bekam das Geld gleich in bar zurück. Auch Umbuchungen waren früher während der Gültigkeitsdauer – in der Regel ein Jahr – zumindest einmal kostenfrei möglich. Mit dem Aufkommen von Onlinebuchungen ist der Verkauf über Reise- und Stadtbüros, das Telefon sowie direkt am Flughafenschalter stark zurückgegangen. Besonders die Konzepte der Billigflieger, die nach und nach auch von traditionellen Airlines kopiert wurden, setzte sich die heutige Vorkassepraxis durch.

1 Comment

  • YankeeZulu1 , 3. Juli 2022 @ 08:39

    in Zeiten von Kreditkarten(zahlung) durch fast 100% der Fluggäste / Buchenden sollte dies kein Problem darstellen, eine CC-Belastung am Tag des durchgeführten Flugs zu erledigen. Für Frühzahler wäre eine Art Vorauszahlungbonus angezeigt, was das bereits angesprochene Thema der Erstattung innerhalb sieben Taen bei Flugnichtdurchführung tangiert. Und sollten Flüge dadurch verteuert werden, “so what shall”?
    Im IT-Zeitalter ist das alles wirklich kein Problem, man muss nur wollen.
    Die Flugbranche hat sich die letzten Aktionen von Frau Ministerin Lemke selbst zuzuschreiben, zu Kunden verachtend waren die Vorgehensweisen in “C”-Zeiten (und ich weiß wohl, daß bei Rechts konform handeln will.der Sieben-Tage-Frist so mancher Carrier in die Insolvenz gerutscht wäre); es fehlte und fehlt an einer kundenorientierten klaren Aussage der Fluggesellschaften, wie man es künftig rechtskonform handeln will.

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  • YankeeZulu1 , 3. Juli 2022 @ 08:39

    in Zeiten von Kreditkarten(zahlung) durch fast 100% der Fluggäste / Buchenden sollte dies kein Problem darstellen, eine CC-Belastung am Tag des durchgeführten Flugs zu erledigen. Für Frühzahler wäre eine Art Vorauszahlungbonus angezeigt, was das bereits angesprochene Thema der Erstattung innerhalb sieben Taen bei Flugnichtdurchführung tangiert. Und sollten Flüge dadurch verteuert werden, “so what shall”?
    Im IT-Zeitalter ist das alles wirklich kein Problem, man muss nur wollen.
    Die Flugbranche hat sich die letzten Aktionen von Frau Ministerin Lemke selbst zuzuschreiben, zu Kunden verachtend waren die Vorgehensweisen in “C”-Zeiten (und ich weiß wohl, daß bei Rechts konform handeln will.der Sieben-Tage-Frist so mancher Carrier in die Insolvenz gerutscht wäre); es fehlte und fehlt an einer kundenorientierten klaren Aussage der Fluggesellschaften, wie man es künftig rechtskonform handeln will.

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