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Deutsches Gericht verhängt Ordnungsgelder gegen Reiseportal eDreams wegen irreführender Preisangaben

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Das Landgericht Hamburg hat eine erneute finanzielle Sanktion gegen das Online-Reiseportal eDreams verhängt. Grund für das Ordnungsgeld sind wiederholte Verstöße gegen gerichtliche Beschlüsse aus dem Jahr 2023.

Das Gericht stellte fest, dass die von eDreams betriebene Plattform Opodo.de weiterhin unzulässige Geschäftspraktiken anwendet, indem sie Rabatte bewirbt, die für den Endverbraucher in der Praxis nicht realisierbar sind. Zudem wurde bemängelt, dass die tatsächlichen Kosten für Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierungen gegenüber den Kunden verschleiert wurden, anstatt die Originalpreise der Fluggesellschaften transparent auszuweisen.

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Billigflieger Ryanair und verschiedenen Online-Reisevermittlern (OTAs) verschärft sich damit weiter. Während Wettbewerber wie Booking.com, Lastminute oder Kiwi mittlerweile Kooperationsverträge mit Ryanair unterzeichnet haben und deren Preistransparenzstandards garantieren, beharrt eDreams auf seinem bisherigen Geschäftsmodell. Branchenexperten weisen darauf hin, dass solche Portale oft automatisierte Programme nutzen, um Flugdaten von Airline-Webseiten abzugreifen, was häufig zu fehlerhaften Preisdarstellungen führt. Das Hamburger Urteil bestätigt die Rechtsauffassung, dass die beworbenen Einsparungen auf Opodo.de oft fiktiv sind oder durch versteckte Gebühren an anderer Stelle kompensiert werden.

Die Entscheidung in Deutschland erfolgt zeitnah zu massiven regulatorischen Eingriffen in anderen europäischen Märkten. Erst kürzlich verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM eine Strafe in Höhe von 9 Millionen Euro gegen eDreams wegen manipulativer Praktiken im Zusammenhang mit dem Abonnement-Dienst „Prime“. Auch dort kritisierten die Aufseher die Undurchsichtigkeit der Preisgestaltung und die gezielte Irreführung der Nutzer. Die Summe der gegen das Unternehmen verhängten Ordnungsgelder steigt durch die fortgesetzten Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen in Deutschland nun weiter an, da das Gericht die bisherigen Maßnahmen als nicht ausreichend ansah, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen.

Für die Luftfahrtbranche markiert dieser Fall einen wichtigen Punkt im Kampf um die Hoheit über Kundendaten und Preisgestaltung. Ryanair nutzt die Urteile gezielt, um Passagiere zur Direktbuchung auf der eigenen Webseite zu bewegen und vor Drittanbietern zu warnen, die Aufschläge auf Zusatzleistungen erheben. Die rechtliche Situation bleibt jedoch komplex, da eDreams und ähnliche Portale argumentieren, durch den Vergleich verschiedener Airlines den Wettbewerb zu fördern. Dennoch fordern Verbraucherschützer verstärkt einheitliche EU-weite Standards, um irreführende Preismodelle und versteckte Gebühren im Online-Reisemarkt endgültig zu unterbinden.

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